BETA

2 Written explanations of Karsten LUCKE

Role of culture, education, media and sport in the fight against racism (A9-0027/2022 - Salima Yenbou)

Der Bericht ist durchaus gelungen und ich unterstütze ihn ausdrücklich und vorbehaltlos in seiner Zielsetzung als auch hinsichtlich der meisten darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Der in den Punkten 58 und 59 geforderte Einsatz künstlicher Intelligenz und von Algorithmen zwecks Inhalte-Filterung mit dem Ziel, Hassrede und Desinformation einzudämmen, halte ich allerdings für nicht zielführend und letztlich auch für gefährlich. Es findet in beiden Punkten keine klare Abgrenzung statt, inwieweit von illegalen oder von legalen aber schädlichen Inhalten in Bezug auf Hassrede und Desinformation die Rede ist. Darüber hinaus ist der hier vorgeschlagene, sehr weitgehende Eingriff in die verfassungsmäßig verbriefte Grundfreiheit der Meinungsäußerung mit keinerlei rechtsstaatlichen Vorbehalten oder Schutzmechanismen versehen. Die Freiheit der Rede und Meinung kann und muss manchmal eine Zumutung sein. Sie verlangt von uns, auch solche Meinungen und „Moralitäten“ gelten zu lassen, die womöglich der eigenen Werteskala widersprechen. Dabei darf eine freiheitliche und liberale Grundhaltung sicher nicht zu Ignoranz führen. Wir müssen jeder gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit klar widersprechen und aktiv entgegentreten. Dazu muss ich das Auftreten des Phänomens bei anderen aber klar erkennen und benennen können – auch online. In einem derart auf Kontext angewiesenen, sensiblen Bereich Meinungsäußerungen anderer algorithmen- und/oder KI-basiert letztlich zu kontrollieren trägt die Gefahr in sich, die Bandbreite der tatsächlich öffentlich geäußerten Meinungen derart zu verzerren oder zu verengen, dass eine notwendige öffentliche Auseinandersetzung mit kritikwürdigen und abzulehnenden Äußerungen gar nicht mehr möglich wäre, da wir sie als potenzielle Rezipienten gar nicht mehr sehen würden. Nur weil wir etwas nicht sehen, weil wir also technologisch in der Lage sind „die Augen zuzudrücken“, heißt dies aber nicht, dass es nicht vorhanden ist und einer Auseinandersetzung bedarf – die dann aber nicht mehr stattfindet. Selbst unterstellt, die Vorschläge wären gut gemeint, sind sie im Kampf gegen Rassismus letztlich kontraproduktiv und meines Erachtens derart gefährlich, dass ich dem Bericht in Gänze nicht zustimmen kann und mich deshalb enthalte.
2022/03/08
Recognising the Russian Federation as a state sponsor of terrorism (RC-B9-0482/2022, B9-0482/2022, B9-0483/2022, B9-0485/2022, B9-0486/2022, B9-0487/2022)

Ich habe mich enthalten, weil ich davon überzeugt bin, dass die Einstufung der Russischen Föderation „als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat“ eine Sprache ist, die zu keinerlei neuer politischer Dynamik führt, zumal der notwendige Rechtsrahmen dazu erst geschaffen werden müsste.Die bisherigen klaren Verurteilungen der Russischen Föderation, für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg sowie für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein, stellt eine Eindeutigkeit an internationaler Verurteilung dar, die keiner weiteren Deutung und Klarstellung bedarf. Das beinhaltet auch alle daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die allermeisten Feststellungen und Forderungen der Entschließung, die ich uneingeschränkt teile, sind bereits wiederholt durch das Europäische Parlament eindeutig und klar ausgedrückt. Russland betreibt imperiale, nationalistische, menschenverachtende und völkerrechtswidrige Politik. Aus diesem Fokus heraus muss es konsequent behandelt werden. Drückt „dem Terrorismus Vorschub leistend“ noch größeres Verbrechen aus, als es Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Betreiben eines völkerrechtswidrigen Krieges jetzt schon tun? Ich glaube nicht.
2022/11/23