20 Written explanations of Jörg MEUTHEN
Implementation and financing of the EU general budget in 2020 in relation to the UK's withdrawal from the EU (A9-0018/2019 - Johan Van Overtveldt)
Der Zweck dieses Vorschlags besteht darin, den Notfallrahmen, der in der am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament angenommenen Verordnung (EU, Euratom) 2019/1197 vorgesehen ist, auf das Jahr 2020 auszuweiten. Die vorgeschlagene Bestimmung sieht die Möglichkeit vor, dass das Vereinigte Königreich und dortige Stellen auch im Jahr 2020 als förderfähig gelten und somit für eine Unionsfinanzierung infrage kommen, sofern sich das Vereinigte Königreich schriftlich dazu verpflichtet, entsprechend den in diesem Vorschlag festgelegten Bedingungen einen Beitrag zum Haushalt für das Jahr 2020 zu leisten.Da die Entscheidung der britischen Regierung, Beiträge ins EU-Budget bis einschließlich 2020 zu zahlen, um damit zum Zugang zu den Finanzprogrammen der EU berechtigt zu sein, völlig legitim ist, habe ich mich der Stimme enthalten.
Draft general budget of the European Union for 2020 - all sections
Den vom Rat für das Budget 2020 vorgeschlagenen Zahlen zufolge übertrifft der Haushaltsentwurf trotz der sogenannten Einschnitte des Rates in der Gesamtsumme das Budget von 2019. Bisher hat der Rat das EU-Budget für 2020 bei 166 Mrd. Euro gegenüber 165 Mrd. im Jahr 2019 angesetzt, während das Parlament auf 170 Mrd. für das Jahr 2020 gegenüber 165 Mrd. im Jahr 2019 besteht. Diese bittere Realität zeigt deutlich, dass der EU-Haushalt weder auf dem Prinzip der Haushaltseffizienz, aber auf der Inflation basiert, noch den anstehenden Brexit einbezieht.Als ein überzeugter Befürworter eines schlankeren, aber effizienteren Budgets, habe ich die aktuelle Beschlussvorlage abgelehnt.
Discharge 2017: European Asylum Support Office (EASO) (A9-0011/2019 - Petri Sarvamaa)
Das Europäische Parlament verweigert dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros für das Haushaltsjahr 2017. Dem Bericht des Rechnungshofs zufolge sind die Zahlungen im Zusammenhang mit Vergabe- und Einstellungsverfahren besonders stark von den eindeutigen und systematischen Verstößen gegen die Finanzvorschriften des EASO sowie gegen die anderen geltenden Regeln und Bestimmungen betroffen. Die Systematik der Verstöße zeigt, dass das interne Kontrollsystem mangelhaft ist. Der Schaden durch diese vorschriftswidrigen Zahlungen beträgt mindestens 7,7 Mio. EUR, also 10,3 % der vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen im Jahr 2017 insgesamt geleisteten Zahlungen.Daher habe ich für die Ablehnung der Entlastung gestimmt.
Discharge 2017: EU general budget - European Council and Council (A9-0010/2019 - Isabel García Muñoz)
Das Europäische Parlament verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2017, da der Rat die vom Parlament übermittelten schriftlichen Anfragen erneut nicht beantwortet hat und der Generalsekretär des Rates nicht an der Anhörung teilgenommen hat, die am 27. November 2018 im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens abgehalten wurde. Der Rat hat auf die Bemerkungen des Parlaments in seiner Entschließung zur Entlastung vom 26. März 2019 ebenfalls nicht reagiert.Daher habe ich für die Ablehnung der Entlastung gestimmt.
Objection pursuant to Rule 112: Assessment of the impact of plant protection products on honeybees (B9-0149/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um die Bewertung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen als Grundlage für die Erteilung von entsprechenden Genehmigungen.Nach Auffassung des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sind die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Bewertungskriterien von Pflanzenschutzmitteln ungenügend und sollen entsprechend zurückgewiesen werden. Dieser Einwand lässt jedoch außer Acht, dass mit dem derzeitigen Entwurf der Kommission zuerst die unstrittigen Teile der EFSA-Leitlinie aus dem Jahr 2013 bezüglich der akuten Toxizität umgesetzt werden sollen. Derzeit erfährt die veraltete Version der Leitlinien, auf die sich der vorliegende Einwand stützt, aber eine Überarbeitung, in die neuere wissenschaftliche Erkenntnisse eingearbeitet werden sollen.Aus den angeführten Gründen ist dem Einwand des ENVI-Ausschusses nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: partially granting an authorisation for a use of chromium trioxide (Cromomed S.A. and others) (B9-0151/2019)
Chromtrioxid wird seit 2013 als zulassungspflichtiger Stoff im Anhang XIV der REACH-Verordnung geführt. Es findet Verwendung in der Galvanochemie im Bereich der Hartverchromung, z. B. bei der Beschichtung von Badearmaturen, Bauteilen, Geräten und Maschinen in der Bau-, Elektro-, Flugzeug- oder Autoindustrie. Für die kostenpflichtige Zulassung der Verwendung von Chromtrioxid ist die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) zuständig, die inzwischen der EU-Kommission die Genehmigung von sechs Anwendungen empfohlen hat. Es handelt sich um Anwendungen, für die es derzeit keine geeigneten Alternativen gibt. Für den Einsatz von Chromtrioxid bei der Beschichtung gibt es strenge Auflagen, sodass Beschäftigte nicht mit dem Stoff in Berührung kommen. Das Endprodukt, reines Chrom, ist völlig ungiftig und gilt sogar als lebensmittelecht. Im vorliegenden Fall geht es um die Genehmigung des Zulassungsantrags der Firmen Cromomed S.A., Cronor S.A., Cromo Europa S.A., Chromatlantique Industrial S.A. und Vila Electroquímica S.A. durch die Kommission. Ein Zulassungsverbot zum derzeitigen Zeitpunkt hätte den Verlust tausender Arbeitsplätze zur Folge. Auch von deutschen Firmen sind zahlreiche Zulassungsverfahren anhängig.Dem Widerspruch des dafür zuständigen ENVI-Ausschusses (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) zu der vorliegenden teilweisen Genehmigung von Chromtrioxid auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist damit nicht zuzustimmen.
State of play of the disclosure of income tax information by certain undertakings and branches - public country-by-country reporting (B9-0117/2019)
Als Rechtsgrundlage für ihren Entwurf nennt die Kommission Artikel 50 AEUV zur Niederlassungsfreiheit. Artikel 50 betrifft jedoch Selbstständige, nicht multinationale Unternehmen, und gestattet lediglich Rechtsetzung für bestimmte Tätigkeiten, nicht umfassende Offenlegungsauflagen für Großkonzerne. Für Maßnahmen gegen Steuervermeidung, und davon sprechen wir hier, gilt nach Artikel 114 Absatz 2 nicht das Mehrheits-, sondern ausschließlich das Einstimmigkeitsprinzip. Der Kommissionsvorschlag wäre ein Bruch der EU-Verträge und ist rechtswidrig.
Search and rescue in the Mediterranean (B9-0130/2019, B9-0131/2019, B9-0132/2019, B9-0154/2019)
Der Großteil der Migration nach Europa findet über den Landweg statt. Hierauf – und insbesondere auf den Schutz der Außengrenzen – sollten sich die Staaten der EU konzentrieren. Kriminelle NGO und deren illegale Schleppertätigkeiten, die euphemistisch unter dem Deckmantel der ,,Seenotrettung‘‘ begründet werden, verstärken die Anreize zu illegaler Migration und führen zum Tod im Mittelmeer. Sie sind schleunigst zu beenden.
Opening accession negotiations with North Macedonia and Albania (B9-0155/2019, RC-B9-0156/2019, B9-0156/2019, B9-0157/2019, B9-0158/2019, B9-0159/2019, B9-0160/2019, B9-0161/2019)
Die EU befindet sich seit Jahren in einer existenziellen Krise: Die Asyl- und Migrationspolitik, der Brexit, die gescheiterte gemeinsame Währung, die ungelösten Fragen der Personenfreizügigkeit und eine ökonomisch schwierige Zeit stellen die EU vor große Herausforderungen. Es ist geradezu grotesk, zum jetzigen Zeitpunkt den EU-Beitritt Albaniens und Nordmazedoniens in Erwägung zu ziehen – beides Länder mit starken Defiziten in puncto Rechtsstaatlichkeit, fragilen Institutionen, einer schwachen Wirtschaftskraft und einem hohen auswanderungswilligen Bevölkerungsanteil. Sowohl Albanien als auch Nordmazedonien wären Nettoempfänger. All das ist den EU-Mitgliedstaaten nicht zuzumuten. Deshalb ist der Gedanke an einen EU-Beitritt beider Länder zu verwerfen.
Draft amending budget No 1/2020: Assistance to Greece in response to increased migration pressure - Immediate measures in the context of the COVID-19 outbreak - Support to post-earthquake reconstruction in Albania - Other adjustments
EU coordinated action to combat the COVID-19 pandemic and its consequences