Insbesondere im Hinblick auf Erwägungsgrund K der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 69. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau möchte ich folgende Klarstellung vornehmen:Die Kriminalisierung von Abtreibung laut polnischem Strafrecht kommt zwar einer Diskriminierung der Frau gleich, jedoch bedeutet dies nicht, dass auch die deutsche Regelung gemäß § 218 StGB diskriminierend wäre. Denn die deutsche Regelung steht zwar im Strafgesetzbuch, ist jedoch inhaltlich ausgewogen: Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen hat. Durch die deutsche Regelung kann nach wie vor jede Frau selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden. Zudem zeichnen die tatsächlichen Fallzahlen in Deutschland ein klares Bild: Seit 2009 gibt es bei ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr nach der Beratungslösung regelmäßig keine Verurteilung von Schwangeren nach § 218 StGB.
2024/12/19