206 Written explanations of Sylvia LIMMER
Draft amending budget No 1/2019: surplus from 2018 (A9-0005/2019 - John Howarth)
Mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2019 soll der Überschuss des Haushaltsjahrs 2018, der sich auf 1 802 Mio. EUR beläuft, in den Haushaltsplan 2019 eingestellt werden. Ich bin überzeugt, dass nicht verbrauchte Budgetmittel vollständig an EU-Mitgliedstaaten zurückbezahlt werden könnten, deren Beiträge das EU-Budget tragen. Daher lehne ich diesen Berichtigungshaushaltsplan ab.
Draft amending budget No 2/2019: reinforcement of key programmes for EU competitiveness: Horizon 2020 and Erasmus+ (A9-0004/2019 - John Howarth)
Der Berichterstatter schlägt vor, „klimabezogene“ Forschungsaktivitäten im Budget des Programms Horizont 2020 zu intensivieren und Maßnahmen zur Erreichung des Ziels eines 35 %-Anteils – zweckgebunden für klimabezogene Forschungsaktivitäten – zu verstärken. Es wird vorgeschlagen, weitere 80 Millionen EUR für Tätigkeiten und Projekte in diesem Gebiet freizumachen. Die Kommission schlägt außerdem vor, zusätzlich 20 Millionen EUR für das Programm Erasmus+ bereitzustellen. Laut dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2017 weisen beide Programme Probleme hinsichtlich Effizienz, Ergebnis und Mittelverwendung auf. Deshalb kann ich den Bericht nicht unterstützen und bestehe auf Verbesserungen der beiden Programme. Deren Wirksamkeit muss durch Effizienzsteigerungen verbessert werden, nicht durch eine erhöhte Budgetzuwendung.
Mobilisation of the European Union Solidarity Fund to provide assistance to Romania, Italy and Austria (A9-0002/2019 - Siegfried Mureşan)
Die EU erbringt dann einen Mehrwert für Europa und die Welt, wenn sie sich in ihrer Tätigkeit unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf den gemeinsamen Binnenmarkt, den Abbau von Handelshemmnissen sowie auf grenzüberschreitende Herausforderungen konzentriert, die die Leistungsfähigkeit einzelner Staaten übersteigen. Diese Leitlinien wurden in den letzten Jahrzehnten durch einen zunehmenden EU-Zentralismus, planwirtschaftliches Gebaren und die Schaffung von Doppelstrukturen ad absurdum geführt. Entsprechend wurde eine Vielzahl redundanter Ausgabenprogramme eingerichtet, zu denen auch der EU-Solidaritätsfonds zählt. Dieser Fonds wurde im Jahr 2002 geschaffen, um im Falle von Naturkatastrophen solidarische Hilfe leisten zu können. Bisher wurden 24 verschiedene europäische Länder in 80 Katastrophenfällen mit über 5 Milliarden Euro unterstützt. Was gut klingt, erweist sich bei genauerer Betrachtung als überflüssiges Programm. So gibt es zum Zwecke der humanitären Hilfe zahlreiche nationale, staatliche wie nichtstaatliche Akteure, die in Zeiten der Not bereitstehen, um zu helfen. Hierzu bedarf es keines weiteren Akteurs. Die EU-Programme dienen also hauptsächlich der Imagepolitur der EU, was jedoch niemals das Ziel derartiger Maßnahmen sein darf. Das EU-Budget ist diesbezüglich zu kürzen und freiwerdende Mittel sollten, falls nötig, in nationale Programme überführt werden. Entsprechend lehne ich auch diese konkrete Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in Höhe von rund 294 Millionen Euro ab.
Draft amending budget No 3/2019: proposal to mobilise the European Union Solidarity Fund to provide assistance to Romania, Italy and Austria (A9-0006/2019 - John Howarth)
Die EU erbringt dann einen Mehrwert für Europa und die Welt, wenn sie sich in ihrer Tätigkeit unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf den gemeinsamen Binnenmarkt, den Abbau von Handelshemmnissen sowie auf grenzüberschreitende Herausforderungen konzentriert, die die Leistungsfähigkeit einzelner Staaten übersteigen. Diese Leitlinien wurden in den letzten Jahrzehnten durch einen zunehmenden EU-Zentralismus, planwirtschaftliches Gebaren und die Schaffung von Doppelstrukturen ad absurdum geführt. Entsprechend wurde eine Vielzahl redundanter Ausgabenprogramme eingerichtet, zu denen auch der EU-Solidaritätsfonds zählt. Dieser Fonds wurde im Jahr 2002 geschaffen, um im Falle von Naturkatastrophen solidarische Hilfe leisten zu können. Bisher wurden 24 verschiedene europäische Länder in 80 Katastrophenfällen mit über 5 Milliarden Euro unterstützt. Was gut klingt, erweist sich bei genauerer Betrachtung als überflüssiges Programm. So gibt es zum Zwecke der humanitären Hilfe zahlreiche nationale, staatliche wie nichtstaatliche Akteure, die in Zeiten der Not bereitstehen, um zu helfen. Hierzu bedarf es keines weiteren Akteurs. Die EU-Programme dienen also hauptsächlich der Imagepolitur der EU, was jedoch niemals das Ziel derartiger Maßnahmen sein darf. Das EU-Budget ist diesbezüglich zu kürzen und freiwerdende Mittel sollten, falls nötig, in nationale Programme überführt werden. Entsprechend lehne ich auch diese konkrete Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in Höhe von rund 294 Millionen Euro ab.
Mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund - EGF/2019/000 TA 2019 - Technical assistance at the initiative of the Commission (A9-0001/2019 - Bogdan Rzońca)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde im Jahr 2007 eingerichtet und soll Arbeitnehmern helfen, wenn sie infolge von Veränderungen im Zuge der Globalisierung (z. B. Schließung eines großen Unternehmens oder Verlagerung einer Produktionsstätte außerhalb der EU) ihren Arbeitsplatz verloren haben. Ich wende mich klar gegen dieses EU-Finanzierungsinstrument, da es Marktverzerrungen begünstigt und nationale Kompetenzen aushöhlt. So bevorzugt das EGF-Programm Großunternehmen, welche Massenentlassungen von mindestens 500 Arbeitnehmern vornehmen und sich mit Hilfe dieses Fonds auf Kosten der Steuerzahler ihrer Verantwortung entziehen können, einen vernünftigen Sozialplan zu erstellen. Kleine Unternehmen, welche ebenfalls den Einflüssen der Globalisierung ausgesetzt sind, kommen nicht in den Genuss des EGF. Zudem widerspricht der EGF dem Subsidiaritätsprinzip, da es Sache des jeweiligen EU-Mitgliedstaaes ist, die Großunternehmen, welche Massenentlassungen durchführen, in die Pflicht zu nehmen. Sollte die Frage nach zusätzlichen, aus Steuermitteln finanzierten Sozialmaßnahmen für entlassene Arbeitnehmer gestellt werden, so muss es Sache des jeweiligen Staates und nicht der EU sein, einen solchen tiefgreifenden Entscheid zu treffen. Aus diesem Grund lehne ich den EGF als Ganzes und im konkreten Fall entsprechend auch die Bereitstellung von Mitteln für dessen technische Unterstützung in Höhe von 610 000 EUR ab.
Patentability of plants and essential biological processes (B9-0040/2019, B9-0040/2019, B9-0041/2019, B9-0042/2019, B9-0043/2019, B9-0044/2019, B9-0047/2019)
Das Europäische Parlament weist in seinem Entschließungsantrag zur Patentierbarkeit von Pflanzen und wesentlichen biologischen Prozessen zu Recht darauf hin, dass für Tiere und Pflanzen, die im Wesentlichen durch konventionelle Methoden (Kreuzung und Selektion) entstanden sind, Patente gemäß der EU-Richtlinie 98/44/EG verboten sind. Die Entschließung reagiert damit auf die steigende Anzahl von erteilten Patenten auf Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtung entstanden sind und im Speziellen auf einen Beschluss der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 5. Dezember 2018 zur Patentierung einer neuen Paprikasorte von Syngenta.Für konventionell gezüchtete Pflanzen regelt das Sortenschutzrecht über Lizenz- und Nachbaugebühren die wirtschaftliche Verwertung des Pflanzenzüchters. Für die Entwicklung neuer Züchtungen, deren finanzieller Aufwand erheblich sein kann, ist dies von zentraler Bedeutung. Während der Sortenschutz bestimmte Nutzungsrechte einräumt, die insbesondere für mittelständische Saatguterzeuger essenziell sind und den Züchtungsfortschritt garantieren, ist im Patentrecht das Nutzungsrecht von der Zustimmung des Patentinhabers abhängig.Der Schutz des geistigen Eigentums in der konventionellen Pflanzenzucht ist daher durch das Sortenschutzrecht ausreichend gewährleistet.Davon unberührt bleibt die prinzipielle Patentierbarkeit von Pflanzen, die mit gentechnischen und molekularbiologischen Methoden entwickelt wurden. Deren Herstellung enthält technische Elemente, die die Anwendung des Patentrechts eindeutig rechtfertigen.Meine Empfehlung zur Zustimmung bezieht sich daher eindeutig auf den Bezug „konventionell gezüchtete Pflanzen“.
Objection pursuant to Rule 112: Active substances, including flumioxazine (B9-0103/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen sogenannte Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um die Verlängerung der Zulassung verschiedener Wirkstoffe um ein Jahr, damit der bereits laufende Prozess der Zulassungserneuerung dieser Substanzen abgeschlossen werden kann. Die Verzögerung bei der Bewertung der betroffenen Wirkstoffe ist nicht durch die jeweiligen Antragsteller zu verantworten. Unter anderem handelt es sich um die Herbizide Desmedipham und Phenmedipham, um nur zwei der insgesamt 34 Wirkstoffe zu nennen, die Bestandteil der Herbizidstrategie im Rübenanbau sind und derzeit nicht durch andere Wirkstoffe ersetzt werden können.Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll diese vorübergehende Laufzeitverlängerung mit dem vorliegenden Entschließungsantrag verhindert werden.Diesem Entschließungsantrag des ENVI-Ausschusses ist daher nicht zuzustimmen, da dies einen Vor- und Eingriff in ein laufendes Genehmigungsverfahren beinhalten würde.
Objection pursuant to Rule 112: Active substances, including chlorotoluron (B9-0104/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen sogenannte Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um die Verlängerung der Zulassung verschiedener Herbizide, Fungizide, Insektizide und dem Nematizid Fosthiazat um ein Jahr, damit der bereits laufende Prozess der Zulassungserneuerung dieser Substanzen abgeschlossen werden kann. Die Verzögerung bei der Bewertung der betroffenen Wirkstoffe ist nicht durch die jeweiligen Antragsteller zu verantworten.Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll diese vorübergehende Laufzeitverlängerung mit dem vorliegenden Entschließungsantrag verhindert werden.Diesem Entschließungsantrag des ENVI-Ausschusses ist daher nicht zuzustimmen, da dies einen Vor- und Eingriff in ein laufendes Genehmigungsverfahren beinhalten würde.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified maize MZHG0JG (SYN-ØØØJG-2) (B9-0107/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen sogenannte Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um einen Durchführungsbeschluss der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens einer genetisch veränderten Maissorte MZHG0JG (SYN-ØØØJG-2), die Resistenzen gegen die Herbizide Glyphosat und Glyfosinat besitzt. Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll dieser Zulassung widersprochen werden. Unter anderem wird auf Studien verwiesen, die einen höheren Einsatz von Herbiziden bei GVO-Pflanzen nachgewiesen haben. Generell führt jahrelanger Einsatz ohne Frucht- oder Wirkstoffwechsel dazu, dass Ackerunkräuter Resistenzen entwickeln können. Die Entwicklung von Resistenzen bei dieser Anbaupraxis, die im Übrigen auch nicht guter landwirtschaftlicher Praxis entspricht, ist also nicht auf die Verwendung von genmodifizierten herbizidresistenten Sorten zurückzuführen.Dem Antrag des ENVI-Ausschusses, dem Durchführungsbeschluss der Kommission zu widersprechen, ist nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified soybean A2704-12 (ACS-GMØØ5-3) (B9-0105/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen sogenannte Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um einen Durchführungsbeschluss der Kommission über die Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens einer genetisch veränderten Sojabohnensorte A2704-12 (ACS-GMØØ5-3), die Resistenz gegen das Herbizid Glufosinat besitzt. Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll dieser Zulassung widersprochen werden. Es wird auf Studien verwiesen, die einen höheren Einsatz von Herbiziden bei GVO-Pflanzen nachgewiesen haben. Die Argumentation ist identisch mit B9-0107/2019 bzw. B9-0106/2019. Darüber hinaus wird eine fehlende Rückstandsmessung für Glufosinat bei Sojabohnen bemängelt. Dies trifft jedoch auch auf nicht genveränderte Pflanzen zu und kann daher nicht als spezieller Einwand gegen GVO-Pflanzen herangezogen werden. Auch der Einwand, dass der Anbau von Soja eine der Hauptursachen der Zerstörung der Regenwälder wäre, trifft ebenso auf nicht genetisch verändertes Soja zu, das, folgt man diesem eher schrägen Einwand, dann komplett verboten werden müsste.Der Antrag des ENVI-Ausschusses ist daher in seiner Argumentation in keiner Weise substantiell und ihm ist daher die Zustimmung zu verweigern.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified maize MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 × DAS-40278-9 and genetically modified maize combining two, three or four of the single events MON 89034, 1507, MON 88017, 59122 and DAS-40278-9 (B9-0106/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen sogenannte Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um einen Durchführungsbeschluss der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens einer genetisch veränderten Maissorte der Sorte MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 × DAS-40278-9, die Resistenzen gegen die drei Herbizide besitzt und sechs insektizide Proteine exprimiert. Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll dieser Zulassung widersprochen werden. Unter anderem wird auf Studien verwiesen, die einen höheren Einsatz von Herbiziden bei GVO-Pflanzen nachgewiesen haben. Argumentation ist identisch mit B9-0107. Darüber hinaus wird eine fehlende Rückstandsmessung der Herbizide im mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramm bemängelt. Dies trifft jedoch auch auf nicht genveränderte Pflanzen zu und kann daher nicht als spezieller Einwand gegen GVO-Pflanzen herangezogen werden.Dem Antrag des ENVI-Ausschusses, dem Durchführungsbeschluss der Kommission zu widersprechen und damit die Zulassung des GVO-Mais zu widerrufen, ist nicht zuzustimmen.
Multiannual Financial Framework 2021-2027 and own resources: time to meet citizens' expectations (B9-0110/2019, B9-0112/2019, B9-0113/2019)
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der langfristige Haushaltsplan der EU. Er gibt die Obergrenzen für die Ausgaben der EU insgesamt und in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor. Für die anstehenden Verhandlungen zum MFR 2021–2027 hat die Kommission einen Entwurf vorgelegt, der anschließend im Rat verhandelt und einstimmig von allen Mitgliedstaaten beschlossen werden muss. Das Europäische Parlament begleitet diese Verhandlungen und ist dazu befugt, seinen Standpunkt in Form von Entschließungen kundzutun. Außerdem kann der Entscheidungsprozess erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen werden. Wie in den drei vorangehenden Entschließungen aus dem Jahr 2018 fordert auch jetzt die Mehrheit des Europäischen Parlaments, dass „die erforderlichen finanziellen Mittel für die politischen Verpflichtungen und Bestrebungen der EU bereitgestellt werden sollten“. Im Klartext bedeutet dies die Forderung nach mehr Zentralisierung und umfassende Ausgabensteigerungen zu Lasten der Steuerzahler, konkret 1 324,1 Mrd. EUR zu Preisen von 2018, was 1,3 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 entspricht, während die Kommission eine Obergrenze von 1,08 % des BNE vorschlägt. Im Weiteren sollen neue Eigenmittel erhoben und zusätzliche Maßnahmen für den sogenannten Klimaschutz ergriffen werden, die faktisch zu einer weitgehenden Deindustrialisierung führen würden. Diesen Ansatz kann ich nicht unterstützen, weshalb ich die Entschließung ablehne.
Employment and social policies of the euro area (A9-0016/2019 - Yana Toom)
Die in diesem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen sind unnötig, teuer, schädlich und ein weiterer Schritt zu einer umfassenden Transferunion.Unnötig ist etwa die vorgesehene EU-Garantie gegen Kinderarmut, da bereits verschiedene Fonds existieren, die von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Kinderarmut eingesetzt werden. Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert vor allem nationale Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes, der Bildung, der Kinderpflege, der Wohnungspolitik und der Ernährung. Es soll deshalb kein neues Instrument geschaffen werden.Schädlich ist die europäische Arbeitslosenversicherung, denn sie schafft falsche Anreize. Dieses System löst auf keinen Fall die strukturellen Probleme auf den nationalen oder regionalen Arbeitsmärkten, die einen dauerhaften Charakter haben und auf falscher Politik beruhen.Der vorgeschlagene europäische Mindestlohn ist eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es gehört zur ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten, in ihrem Land für einen Mindestlohn zugunsten von Arbeitnehmern zu sorgen, der ihnen ein menschwürdiges Leben ermöglicht.Auch die Europäische Säule sozialer Rechte untergräbt die Kompetenz der Mitgliedstaaten im Sozialbereich.Eine einheitliche europäische Beschäftigungspolitik schadet den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten, die ja verschieden sind und daher auf verschiedene Weise auf die jeweiligen Herausforderungen reagieren müssen. Wenn wir die Beschäftigung erhöhen und die Wirtschaft stärken wollen, müssen wir den Mitgliedstaaten mehr Freiheit einräumen, statt sie in ein Korsett zu fesseln.
Draft general budget of the European Union for 2020 - all sections
Der Rat hat in seiner Stellungnahme zum EU-Haushalt 2020 Zahlen vorgeschlagen, welche trotz sogenannter Einschnitte im Vergleich zum Kommissionsentwurf 2020 das Budget von 2019 in der Gesamtsumme übertreffen. So hat der Rat das EU-Budget für 2020 bei 166 Mrd. EUR veranschlagt, während 2019 165 Mrd. EUR angesetzt waren. Das Parlament wiederum möchte das Budget im nächsten Jahr gar auf 170 Mrd. EUR erhöhen. Diese bittere Realität zeigt deutlich, dass der EU-Haushalt weder auf dem Prinzip der Haushaltseffizienz basiert, noch den anstehenden Brexit mit entsprechenden Einnahmenausfällen einbezieht.Als eine überzeugte Befürworterin eines schlankeren, aber effizienteren Budgets habe ich die aktuelle Beschlussvorlage abgelehnt.
Discharge 2017: European Asylum Support Office (EASO) (A9-0011/2019 - Petri Sarvamaa)
Das Europäische Parlament verweigert dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros für das Haushaltsjahr 2017. Dem Bericht des Rechnungshofs zufolge sind die Zahlungen im Zusammenhang mit Vergabe- und Einstellungsverfahren besonders stark von den eindeutigen und systematischen Verstößen gegen die Finanzvorschriften des EASO sowie gegen die anderen geltenden Regeln und Bestimmungen betroffen. Die Systematik der Verstöße zeigt, dass das interne Kontrollsystem mangelhaft ist. Der Schaden durch diese vorschriftswidrigen Zahlungen beträgt mindestens 7,7 Mio. EUR, also 10,3 % der vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen im Jahr 2017 insgesamt geleisteten Zahlungen.Daher habe ich für die Ablehnung der Entlastung gestimmt.
Objection pursuant to Rule 112: Assessment of the impact of plant protection products on honeybees (B9-0149/2019)
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht in Artikel 112 vor, dass gegen Durchführungsrechtsakte und Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Form eines vom zuständigen Ausschuss verfassten Entschließungsantrags Einspruch erhoben werden kann. Im konkreten Fall geht es um die Bewertung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen als Grundlage für die Erteilung von entsprechenden Genehmigungen.Nach Auffassung des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sind die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Bewertungskriterien von Pflanzenschutzmitteln ungenügend und sollen entsprechend zurückgewiesen werden. Dieser Einwand lässt jedoch außer Acht, dass mit dem derzeitigen Entwurf der Kommission zuerst die unstrittigen Teile der EFSA-Leitlinie aus dem Jahr 2013 bezüglich der akuten Toxizität umgesetzt werden sollen. Derzeit erfährt die veraltete Version der Leitlinien, auf die sich der vorliegende Einwand stützt, aber eine Überarbeitung, in die neuere wissenschaftliche Erkenntnisse eingearbeitet werden sollen.Aus den angeführten Gründen ist dem Einwand des ENVI-Ausschusses nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: partially granting an authorisation for a use of chromium trioxide (Cromomed S.A. and others) (B9-0151/2019)
Chromtrioxid wird seit 2013 als zulassungspflichtiger Stoff im Anhang XIV der REACH-Verordnung geführt. Es findet Verwendung in der Galvanochemie im Bereich der Hartverchromung, z. B. bei der Beschichtung von Badearmaturen, Bauteilen, Geräten und Maschinen in der Bau-, Elektro-, Flugzeug- oder Autoindustrie. Für die kostenpflichtige Zulassung der Verwendung von Chromtrioxid ist die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) zuständig, die inzwischen der EU-Kommission die Genehmigung von sechs Anwendungen empfohlen hat. Es handelt sich um Anwendungen, für die es derzeit keine geeigneten Alternativen gibt. Für den Einsatz von Chromtrioxid bei der Beschichtung gibt es strenge Auflagen, sodass Beschäftigte nicht mit dem Stoff in Berührung kommen. Das Endprodukt, reines Chrom, ist völlig ungiftig und gilt sogar als lebensmittelecht. Im vorliegenden Fall geht es um die Genehmigung des Zulassungsantrags der Firmen Cromomed S.A., Cronor S.A., Cromo Europa S.A., Chromatlantique Industrial S.A. und Vila Electroquímica S.A. durch die Kommission. Ein Zulassungsverbot zum derzeitigen Zeitpunkt hätte den Verlust tausender Arbeitsplätze zur Folge. Auch von deutschen Firmen sind zahlreiche Zulassungsverfahren anhängig. Dem Widerspruch des dafür zuständigen ENVI-Ausschusses (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) zu der vorliegenden teilweisen Genehmigung von Chromtrioxid auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist damit nicht zuzustimmen.
Mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund - EGF/2019/001 BE/Carrefour - Belgium (A9-0021/2019 - José Manuel Fernandes)
Wir müssen laufend über Subventionen aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung entscheiden. Wir lehnen diesen Fonds als Verschwendung von Steuerzahlergeld grundsätzlich ab. Der Fonds subventioniert Unterstützungsmaßnahmen, wenn sich ein Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell im Wettbewerb nicht behaupten konnte. Der Fonds bedeutet zudem eine Überschreitung von Kompetenzen der EU. Es ist absurd, solche Rettungsmaßnahmen bei Wettbewerbsunfähigkeit von Einzelunternehmungen oder Branchen auf EU-Ebene zu beschließen. Wenn, dann gehört dies auf die nationale Ebene oder sogar noch tiefer. Der Fonds an sich ist daher mindestens ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und zudem ein Verstoß gegen wirtschaftspolitische Lehren. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gehört geschlossen und umgehend abgewickelt.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified cotton LLCotton25 (ACS-GHØØ1-3) (B9-0170/2019)
Der Antrag des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI-Ausschuss) spricht sich gegen die Pläne der EU-Kommission aus, die erneute Zulassung der gentechnisch veränderten Baumwollsorte LLCotton25 der Firma Bayer CropScience AG zu verlängern und damit gegen eine Genehmigung der Einfuhr und eine Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Eine die Verlängerung der Zulassung befürwortende Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kam jedoch zu dem Schluss, dass sich keinerlei Anhaltspunkte für neue Gefahren oder wissenschaftliche Unsicherheiten ergeben hätten, die die ursprüngliche Risikobewertung der herbizidresistenten Baumwollsorte (Glufosinat) verändern würden.Im ENVI-Antrag wird insbesondere auf Studien verwiesen, denen zufolge molekularbiologisch veränderte herbizidresistente Pflanzen einen höheren Herbizideinsatz zeigen würden. Resistenzen entwickeln sich u. a. bei steigender zeitlicher Exposition der entsprechenden Herbizide natürlich rascher. Resistenzentwicklungen im Pflanzenschutz sind jedoch ein generelles Problem und keineswegs auf genetisch veränderte Pflanzen begrenzt. Zu einer guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gehört immer auch ein geeignetes Resistenzmanagement, beispielsweise mit Frucht- und Wirkstoffwechsel. Dem Antrag des ENVI-Ausschusses ist daher nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified soybean MON 89788 (MON-89788-1) (B9-0169/2019)
Artikel 12 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass der zuständige Ausschuss gegen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission Einspruch in Form eines Entschließungsantrags erheben kann. Im vorliegenden Fall geht es um einen Durchführungsbeschluss der Kommission zur Erneuerung der Zulassung der genetisch modifizierten Sojabohnensorte MON 89788 auf Grundlage der Beantragung im Dezember 2017 von der Firma Monsanto Europe S.A./N.V.. Die Sojabohnensorte MON 89788 ist Herbizid-tolerant für Glyphosat. Nach dem Willen des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI-Ausschuss) soll der Verlängerung der Zulassung widersprochen werden. Eine die Verlängerung der Zulassung befürwortende Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kam jedoch zu dem Schluss, dass sich keinerlei Anhaltspunkte für neue Gefahren oder wissenschaftliche Unsicherheiten ergeben hätten, die die ursprüngliche Risikobewertung verändern würden.Der ENVI-Ausschuss bemängelt insbesondere eine fehlende Rückstandsmessung für Glyphosat im entsprechenden mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramm. Dies trifft jedoch auch auf nicht genveränderte Pflanzen zu und kann daher nicht als spezieller Einwand gegen GVO-Pflanzen herangezogen werden.Dem Antrag des ENVI-Ausschusses, dem Durchführungsbeschluss der Kommission zu widersprechen und damit die Zulassung von MON 89788 zu widerrufen, ist daher nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified maize MON 89034 × 1507 × NK603 × DAS-40278-9 and sub- combinations MON 89034 × NK603 × DAS-40278-9, 1507 × NK603 × DAS-40278-9 and NK603 × DAS-40278-9 (B9-0171/2019)
Der vorliegende Entschließungsantrag des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI-Ausschuss) spricht sich gegen die Zulassung der genetisch veränderten Maissorte MON 89034 x 1507 x NK603 x DAS-40278-9 und bestimmte Unterkombinationen durch einen entsprechenden Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission aus. Die Argumentationen der Stellungnahmen zu B9-0169/2019, B9-0170/2019 und B9-0172/2019 sind im Wesentlichen hier identisch.Darüber hinaus wird im ENVI-Antrag besonders kritisiert, dass es sich bei dieser Maissorte um Pflanzen handelt, die das Bt-Toxin, das bereits 1901 im namengebenden Bakterium Bacillus thuringiensis entdeckt wurde, zur Schädlingsabwehr bilden. Das Bt-Toxin ist seit über 40 Jahren, nicht zuletzt wegen seiner hohen Wirtsspezifität und Unbedenklichkeit gegenüber Säugern, Bienen und anderen Nutzinsekten, auch im Biolandbau zugelassen und wird dort auch intensiv genutzt. Es wurde und wird zudem in Deutschland als Bt-Toxingranulat gegen Stechmücken beispielsweise in Überschwemmungsgebieten auch großflächig per Hubschraubereinsatz ausgebracht.Warum nun ausgerechnet Bt-Toxine, die von einer Maispflanze gebildet werden, potentiell gefährlicher sein sollen als die im biologischen Landbau verwendeten, will sich mir partout nicht erschließen.Dem Entschließungsantrag des ENVI-Ausschusses kann ich daher nicht zustimmen.
Objection pursuant to Rule 112: Genetically modified maize Bt11 × MIR162 × MIR604 × 1507 × 5307 × GA21 and genetically modified maize combining two, three, four or five of the single events Bt11, MIR162, MIR604, 1507, 5307 and GA21 (B9-0172/2019)
Der vorliegende Entschließungsantrag des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI-Ausschuss) spricht sich gegen die Zulassung der genetisch veränderten Maissorte Bt11 x MIR162 x MIR604 x 1507 x 5307 x GA21 mittels entsprechendem Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission aus. Das Gleiche gilt für genetisch veränderte Maissorten, in denen zwei, drei, vier oder fünf dieser Sorten kombiniert werden, beziehungsweise welche diese enthalten, daraus bestehen oder daraus gewonnen werden. Bezüglich Bt-Toxin, fehlender Rückstandsmessung und Resistenzentwicklung folgt die Argumentation den Stellungnahmen zu B9-0169/2019, B9-0170/2019 und B9-0171/2019. Bezüglich einem geeigneten Resistenzmanagement ist hinzuzufügen, dass ein Wirkstoffwechsel bei Maispflanzen mit Herbizidresistenzen gegen unterschiedliche Wirkstoffe einfacher möglich ist und damit einer raschen Resistenzentwicklung entgegenwirkt.Dem ENVI-Entschließungsantrag werde ich daher nicht zustimmen.
Climate and environmental emergency (RC-B9-0209/2019, B9-0209/2019, B9-0211/2019, B9-0212/2019, B9-0215/2019, B9-0216/2019, B9-0218/2019, B9-0220/2019)
Neben dem Entschließungsantrag zur 25. Klimakonferenz in Madrid erachten es die meisten Fraktionen im Europäischen Parlament für notwendig, in Form einer eigenen Entschließung ausdrücklich den Klimanotstand auszurufen. Damit hat die Absurdität in der aktuellen Klimadiskussion, die in unverantwortlicher Weise Ängste bei den Bürgern schürt, einen neuen, traurigen Höhepunkt erreicht. Die Vorreiter dieser Debatte beschreiben aufgrund von umstrittenen Computermodellen apokalyptische Szenarien und lehnen einen unabhängigen, vernunftbasierten wissenschaftlichen Diskurs weitgehend ab. Ein Notstand wird vernünftigerweise bei Hungerkatastrophen, Wirbelstürmen und Erdbeben ausgerufen, um möglichst viele Menschenleben zu retten und die Opfer und deren Angehörige umfassend zu versorgen, nicht aber, weil Klimaschwankungen zu beobachten sind, die es schon immer gegeben hat und deren Ursache und Auswirkungen wissenschaftlich nach wie vor nicht abschließend geklärt sind. Diese Zweifel sind beispielsweise auch im diesjährigen IPCC-Bericht „Global Warming of 1,5 °C“ oder im jüngsten Klimafolgenbericht von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium in einzelnen Passagen nachzulesen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, eine umfassende ökonomische und gesellschaftliche Transformation im Sinne einer gelenkten Planwirtschaft 2.0 unter dem Deckmantel der Klimadebatte mit allen Mitteln durchzusetzen. Dies ist ein Frontalangriff gegen unsere Wirtschaft, unsere Freiheiten und unsere Grundrechte, der nicht zu akzeptieren ist, weshalb ich diesen völlig verantwortungslosen Entschließungsantrag ablehne.
2019 UN Climate Change Conference (COP25) (B9-0174/2019)
Im Hinblick auf die 25. Klimakonferenz in Madrid (United Nations Framework Convention on Climate Change, 25th Conference of the Parties, kurz COP25) verabschiedet das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag, um die Positionen der eigenen Delegation in Madrid festzulegen. Das dabei entstandene Dokument strotzt vor apokalyptischen Warnungen und populistischen Forderungen nach einer so genannten Klimaneutralität in sämtlichen Gesellschaftsbereichen, was nichts anderes bedeutet als eine umfassende Transformation hin zu einer industriefeindlichen Planwirtschaft 2.0, die unsere Wirtschaft, die damit verbundenen Arbeitsplätze und somit unseren Wohlstand sowie den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft massiv gefährden würde. Geflissentlich wird der neueste Stand der wissenschaftlichen Diskussion nicht berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist die Aussage im diesjährigen IPCC-Bericht „Global Warming of 1,5C“, wonach es kaum Hinweise auf gesteigerte Überschwemmungsereignisse aufgrund des menschengemachten Klimawandels gibt. Auch der jüngste Klimafolgenbericht von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium hält fest, dass signifikante Trends hinsichtlich klimabedingter Hoch- oder Niedrigwasserereignisse nicht erkennbar sind. Kausale Zusammenhänge werden durch Korrelationen ersetzt, etwa wenn man allgemeine Sterblichkeitsraten mit dem Klimawandel in Verbindung bringt. Wer vor diesem Hintergrund wissenschaftlichen Diskurs durch fanatische Ideologie ersetzt, handelt grob fahrlässig zum Schaden unserer Kinder und Enkel. Daher lehne ich – gerade als Teilnehmerin an dieser Konferenz – die Entschließung für Madrid ab.
CAP: Financial discipline as from financial year 2021 and flexibility between pillars in respect of calendar year 2020 (A9-0042/2019 - Norbert Lins)
Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, den europäischen Landwirten im Jahr 2020 Sicherheit und Kontinuität bei der Gewährung von Unterstützung zu bieten und die Einhaltung der Haushaltsobergrenzen für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL durch die Anpassung von zwei Rechtsakten der gemeinsamen Politik zu gewährleisten. Es handelt sich somit um eine Übergangsverordnung, welche vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden muss, und die dem Umstand Rechnung trägt, dass sowohl die angestrebte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP als auch der neue mehrjährige Finanzrahmen der EU noch nicht abgeschlossen worden sind. Um unseren Landwirten Planungssicherheit zu ermöglichen, habe ich dem Vorschlag zugestimmt.
Objection pursuant to Rule 112: Active substances, including dimoxystrobin and mancozeb (B9-0230/2019)
Artikel 112 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass der jeweils zuständige Ausschuss gegen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission Einspruch in Form eines Entschließungsantrags erheben kann. Im vorliegenden Fall geht es um die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Verlängerung der Zulassungsfristen für die Wirkstoffe Benfluralin, Dimoxystrobin, Fluazinam, Flutolanil, Mancozeb, Mecoprop-P, Mepiquat, Metiram, Oxamyl und Pyraclostrobin. Die Zulassungen für diese Wirkstoffe wurden in zwei weiteren Verordnungen – (EU) 2018/1796 und (EU) 2019/168 – bis zum 31. Januar 2020 (für Dimoxystrobin, Mancozeb, Mecoprop-P, Metiram, Oxamyl und Pyraclostrobin) bzw. bis zum 29. Februar 2020 (Benfluralin, Fluazinam, Flutolanil und Mepiquat) verlängert. Anträge auf Erneuerung der Zulassung dieser Stoffe wurden gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission eingereicht. Da sich die Bewertung dieser Stoffe aus Gründen verzögert hat, auf die die Antragsteller keinen Einfluss haben, laufen die Zulassungen dieser Wirkstoffe wahrscheinlich aus, bevor über ihre Erneuerung entschieden wurde. Es ist daher erforderlich, die Genehmigungsfristen für alle Wirkstoffe entsprechend bis zum 31. Januar bzw. 28. Februar 2021 zu verlängern. Würde man dem von grüner Seite erhobenen Einspruch folgen, würden die Planungs- und Rechtssicherheit gefährdet und Landwirte in den EU-Mitgliedstaaten benachteiligt, die auf die Verwendung von bislang zugelassenen Pflanzenschutzmitteln angewiesen sind. Aus diesem Grund lehne ich diesen Einspruch ab.
EU Pollinators Initiative (B9-0233/2019)
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll eine EU-weite Initiative zur Rettung von Bestäubern auf den Weg gebracht werden. Konkret geht es – aufbauend auf einer Kommissionsmitteilung dieses Jahres – darum, die wissenschaftlichen Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuberinsekten zu verbessern, die bekannten Hauptursachen zu bekämpfen und die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren zu verstärken. Ohne Zweifel sind in den einzelnen EU-Staaten Maßnahmen erforderlich, um den Schutz von Bestäubern zu erhöhen. Überdies kann ein Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten durchaus Sinn ergeben. Allerdings schießen Kommission und Parlament weit über das eigentliche Ziel hinaus. So möchte etwa bereits die Kommission Leitlinien für die lokalen Behörden ausarbeiten, wie eine bestäuberfreundliche Umwelt geschaffen werden kann. Zudem will die Kommission ein EU-weites System zur Überwachung von Bestäubern entwickeln. Solche Vorhaben sind eine Anmaßung gegenüber der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten und verstoßen klar gegen das Subsidiaritätsprinzip. Der vorliegende Entschließungsantrag möchte hier sogar noch weitergehende Vorschläge hin zu einer zentralistischen Koordinierung und einer Gängelung der Landwirte durch EU-Behörden, weshalb er abzulehnen ist.
Enabling the digital transformation of health and care (B9-0239/2019)
Anknüpfend an eine Mitteilung der Kommission vom 25. April 2018 stellt dieser Entschließungsantrag fest, dass angesichts der digitalen Entwicklung die öffentliche Gesundheitsversorgung und Pflege vor einschneidenden Veränderungen stehen. So richtig diese Analyse ist, so falsch erweist sich der Versuch, die damit verbundenen Herausforderungen vornehmlich auf EU-Ebene lösen zu wollen. Dies wird den unterschiedlichen Gesundheitssystemen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht gerecht und verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip. Sogar in der Kommissionsmitteilung selber wird konstatiert: „Für die Organisation und Erbringung der Gesundheits- und Sozialfürsorge sind die Mitgliedstaaten zuständig.“ Es wäre hilfreich, wenn sich sowohl die Europäische Kommission als auch die aktuelle Mehrheit im Europäischen Parlament daran erinnern würden, dass die EU ein Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten und weder die Vereinigten Staaten von Amerika noch eine neue, im Aufbau begriffene Sowjetunion ist. Vor diesem Hintergrund lehne ich diesen Entschließungsantrag ab.
The European Green Deal (RC-B9-0040/2020, B9-0040/2020, B9-0041/2020, B9-0042/2020, B9-0043/2020, B9-0044/2020, B9-0045/2020, B9-0046/2020)
Am 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Der europäische Grüne Deal“ veröffentlicht und die darin enthaltenen Vorschläge gleichentags im Plenum des Europäischen Parlaments vorgestellt. Darin präsentiert die Kommission unverblümt den Plan einer allumfassenden Transformation der Wirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten. Allerdings geht es dabei nicht um die angebliche Rettung des Klimas, sondern um eine planwirtschaftlich organisierte Deindustrialisierung und damit eine Zerstörung wichtiger Wirtschaftszweige. In Deutschland sind vor allem die Autoindustrie und weitere energieintensive Industriesektoren in Gefahr. Seit dem Ende der Sowjetunion ist dies das radikalste planwirtschaftlich orientierte Vorhaben – diesmal nicht unter roten, sondern unter grünen Vorzeichen. Vorgesehene Maßnahmen sind etwa ein europäisches Klimagesetz, welches das Ziel einer – nicht klar definierten – Klimaneutralität 2050 verbindlich festschreiben will. Emissionen sollen mittels „emissionsfreier Fahrzeuge“ reduziert werden, obschon das Perpetuum mobile bislang nicht erfunden wurde. Energie soll weiter besteuert, der bürokratische und sinnfreie Emissionshandel sowie die nicht grundlastfähige Wind- und Solarenergie ausgeweitet werden. Das Europäische Parlament bestätigt in seiner Entschließung den Grünen Deal und fordert zudem das Ende des Verbrennungsmotors für Neuwagen ab 2040. Dieser Plan ist geprägt von einem massiven Zerstörungswillen unserer Wirtschaft und unserer Arbeitsplätze im Namen eines propagandistisch erklärten Klimaschutzes, weshalb ich diese Entschließung ablehne.
COP15 to the Convention on Biological Diversity (Kunming 2020) (B9-0035/2020)
Das Parlament fordert in Form einer Entschließung die Vereinbarung rechtsverbindlicher Ziele auf der bevorstehenden 15. Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt in Kunming. Neben den Zielen sollen auf dieser Konferenz ein detaillierter zeitlicher Ablauf sowie eindeutige Leistungsindikatoren ausgearbeitet werden, um die Artenvielfalt zu erhalten. Dabei stellt der Entschließungstext eine Verbindung zum Klimawandel und zum so genannten grünen Deal her. Hier setzen die Kritikpunkte an der Entschließung an. Denn so löblich das Ziel ist, die Artenvielfalt zu erhalten, so falsch ist die Verknüpfung mit dem totalitär anmutenden grünen Deal. So wird in der Entschließung von notwendigen „transformativen Veränderungen in den Gesellschaften“ gesprochen. Statt vernünftigen Umweltschutz im Einklang mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen zu fordern, wird in verantwortungsloser Weise ein Umweltnotstand behauptet. Traditionelle Wirtschaftszweige, die gerade in Deutschland einen hohen Wertschöpfungsanteil aufweisen und wesentliche Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes erzielt haben, werden verteufelt, während Umweltschäden durch so genannte erneuerbare Energien ignoriert werden. Dazu gehören die Verwendung von Schwefelhexafluorid in Windrädern, von Cadmium und Blei in Solarmodulen oder der extrem umweltschädliche Abbau von Lithium für Batterien. Zudem wird in utopischer Manier gefordert, bis 2050 die Hälfte der Erdoberfläche unter Schutz zu stellen. Der Antrag ist nicht ausgewogen, weshalb ich ihn ablehne.
Objection pursuant to Rule 111(3): Classification, labelling and packaging of substances and mixtures - titanium dioxide (B9-0071/2020)
Am 4. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission mittels einer delegierten Verordnung das weit verbreitete Weißpigment Titandioxid in Pulverform als Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) und damit als Gefahrstoff eingestuft. Dagegen haben Abgeordnete des Parlaments zu Recht Einspruch erhoben. So beruft sich die Kommission auf eine mehr als 20 Jahre alte Studie, die keine stoffspezifische Gefahr für Titandioxid, sondern allgemein für eine Vielzahl von Stäuben feststellt. Andererseits belegen Untersuchungen der vergangenen Jahrzehnte, dass es in Deutschland und anderen EU-Staaten auch für Beschäftigte, die mit Titandioxid arbeiten, kein erhöhtes Risiko für eine Tumorentwicklung gibt. Es liegt in Deutschland kein einziger Fall einer anerkannten Berufskrankheit aufgrund von Titandioxid vor, wie auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bestätigt. Andererseits ist Titandioxid bei der Herstellung von Produkten wie weißer Farbe bis heute unabdingbar, gleichwertige Alternativen gibt es nicht. Titandioxid wird heute in vielen Produkten eingesetzt, etwa bei Spielzeug und Kosmetik. Die Einstufung als Gefahrstoff hätte weitreichende Folgen, auch bei der Entsorgung von Produkten, die neu als „gefährlicher Abfall“ behandelt werden müssten, beispielsweise Porzellan. Dieser Irrsinn, der nicht die Gesundheit der Bürger schützt, sondern Arbeitsplätze vernichtet und die Industrie verunsichert, ist durch nichts zu rechtfertigen, weshalb ich dem Einwand zustimme.
Objection pursuant to Rule 111: Union list of projects of common interest (B9-0091/2020)
Die Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) aus dem Jahr 2013 bildet den EU-Rahmen für die Modernisierung der Infrastruktur. Als Teil dieses Rahmens wurden Korridore und thematische Gebiete ermittelt, in denen Infrastrukturverbesserungen erforderlich sind. Die TEN-E-Verordnung legt auch das Verfahren und die Kriterien fest, wonach ein Projekt auf einem dieser Korridore und thematischen Gebiete zu einem Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Project of Common Interest – PCI) wird. Alle zwei Jahre erstellt die Europäische Union eine solche Liste. Der Antrag der Grünen beabsichtigt, die aktuelle Liste dahingehend zu verändern, dass Energieinfrastrukturprojekte mit fossilen Brennstoffen gestrichen werden. Dies ist blanker Unsinn. Denn der Ausbau flächendeckender Stromnetze, Gas- und Ölpipelines ist essentiell, um das Zieldreieck der Energiepolitik – Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit – zu gewährleisten und die Netzstabilität zu sichern. Grundsätzlich darf es keinen Unterschied machen, um welche Energieerzeugungsart es sich dabei handelt. Die Grundlage jeglicher Energieinfrastruktur-Entscheidung muss immer die Energieeffizienz, die Netzstabilität und die Umweltverträglichkeit sein. Die sogenannten erneuerbaren Energiequellen, Wind und Solar, werden ohne geeignete Energiespeichertechnologie niemals zu jedem Zeitpunkt bereitstehen, um die erforderliche Frequenz von 50 Hz in der Hochspannungsleitung zu halten. Deshalb sind Kernkraftwerke und mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke zumindest als Reserve unverzichtbar. Deshalb ist der Antrag der Grünen abzulehnen.
Objection pursuant to Rule 112: Lead and its compounds (B9-0089/2020)
REACH ist eine am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung der EU, die verabschiedet wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern. Am 16. Dezember 2016 regte die Europäische Chemikalienagentur an, die REACH-Verordnung dahingehend anzupassen, dass die Verwendung von Blei und Bleiverbindungen in PVC-Erzeugnissen verboten wird. PVC-Erzeugnisse mit einer Bleikonzentration von 0,1 % des PVC-Materials oder mehr sollten nicht in Verkehr gebracht werden. Gleichzeitig enthielt der Vorschlag auch wenige Ausnahmen von dieser Beschränkung, insbesondere für rückgewonnene PVC-Materialien. Die Kommission nahm diese Vorschläge auf und schlägt vor, dass zeitlich befristet auf 15 Jahre eine Ausnahmeregelung für Erzeugnisse, die wiedergewonnenes PVC enthalten, vorzusehen ist, da die Alternative zur Wiederverwertung (Recycling) solcher Erzeugnisse, also die Deponierung und Verbrennung, die Emissionen in die Umwelt erhöhen würde. Die bisherige Anwendung von bleistabilisierten PVC-Produkten, etwa Trinkwasserrohre, die nach wie vor in Deutschland eingesetzt werden, erfolgt ohne Belastung für die menschliche Gesundheit. Technologien zur Entfernung von Bleiverbindungen aus Altkunststoffen existieren bisher nicht. Aus diesen Gründen halte ich den Einwand gegen den Kommissionsentwurf für unberechtigt und habe dagegen gestimmt.
The illegal trade in companion animals in the EU (B9-0088/2020)
Die Entschließung des Parlaments richtet sich gegen den illegalen Handel mit Heimtieren. Dieses Anliegen ist wichtig zum Wohl des Tieres. Zu Recht werden ein harmonisiertes System zur obligatorischen Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden, ein EU-weiter Aktionsplan sowie eine bessere Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten gefordert. Allerdings enthält die Entschließung auch die Forderung, dass die Informationen, die zur Identifizierung von Heimtieren erhoben werden, auch personenbezogene Daten umfassen müssen. So wichtig ich den Tierschutzgedanken erachte, habe ich mit Enthaltung gestimmt, da das Sammeln personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre der Bürger im Sinne des Datenschutzes eklatant verletzt. Diese Daten haben in den Händen einer intransparenten, zentralistischen, demokratisch nicht kontrollierbaren und übergriffigen EU nichts verloren.
Regulation amending the Multiannual financial framework 2014-2020
Um auf die Bedürfnisse des COVID-19-Ausbruchs reagieren zu können, hat die Kommission vorgeschlagen, das Nothilfeinstrument mit einem Budget von 2,7 Mrd. EUR zu aktivieren, um Mitgliedstaaten bei dem COVID-19-Ausbruch zu unterstützen. Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, den Katastrophenschutzmechanismus/rescEU mit einem zusätzlichen Budget von 300 Mio. EUR weiter zu stärken, um eine breitere Lagerung und Koordinierung der Ressourcenverteilung in ganz Europa zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, die Verordnung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR-Verordnung) zu ändern, um die Beschränkungen im Geltungsbereich der globalen Marge für Verpflichtungen (Artikel 14) aufzuheben, und die vollständige Finanzierung der 3,0 Mrd. EUR für den COVID-19 zu ermöglichen. Ich halte die erwähnte Aufhebung von Beschränkungen für inakzeptabel, da sie gegen die Haushaltsgrundsätze verstößt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Verweise auf „Jugend und Beschäftigung“ und „für Migrations- und Sicherheitsmaßnahmen“ aus dem Wortlaut der einschlägigen Artikel zu streichen. In ähnlicher Weise halte ich diese Maßnahme für inakzeptabel, da die Entscheidung auch nach dem Ausbruch von COVID-19 bestehen bleibt und das Budget möglicherweise für andere kaum gerechtfertigte Bedürfnisse verwendet werden könnte.
Mobilisation of the Contingency Margin in 2020: providing emergency assistance to Member States and further reinforcing the Union Civil Protection Mechanism/rescEU in response to the COVID-19 outbreak
Die Kommission schlägt vor, 714,6 Mio. EUR über die Notfallreserve zu mobilisieren, um den zusätzlichen Bedarf im Zusammenhang mit der Reaktivierung des Nothilfeinstruments zu decken. Der Betrag von 714 558 138 EUR wird jedoch mit der Marge des Haushaltsjahres 2020 der Rubrik 5 verrechnet.Ich unterstütze ausnahmsweise die Inanspruchnahme der Notfallreserve, da der betreffende Betrag auf Kosten der EU-Bürokratie mobilisiert wird.
Specific measures to provide exceptional flexibility for the use of the European Structural and Investments Funds in response to the COVID-19 outbreak
Dieser Vorschlag besteht darin, eine außerordentliche zusätzliche Flexibilität im Rahmen des zweiten Maßnahmenpakets der Kommission gegen die Corona-Krise zu ermöglichen.Dank einer Ausnahmeregelung können alle verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mobilisiert werden.Zu diesem Zweck wird der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand gefordert.Die Mitgliedstaaten und Regionen werden also so mehr Mittel für die Aufstockung und Ausweitung von Kurzarbeitsregelungen, für die Unterstützung von Betriebskapital für KMU und für Sofortausgaben im Gesundheitswesen mobilisieren können. Dies ist ein angemessenes Mittel, um die dramatischen Folgen der Ausgangsperre auf die Wirtschaft in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern zu mildern.So anerkennt die EU die Tatsache, dass die Nationen Europas das Geld ihrer Steuerzahler besser ausnutzen als die Brüsseler Bürokraten es machen würden. Entsprechend habe ich für den Text abgestimmt
Medical devices (C9-0098/2020)
Mit der am 5. April 2017 angenommenen Verordnung (EU) 2017/745 wurde ein neuer Rechtsrahmen für Medizinprodukte geschaffen, der einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen der Medtech-Branche mit sich gebracht hat. Medtech-Unternehmen in Deutschland – bestehend aus oftmals kleinen und äußerst innovativen KMU – machten 2017 einen Umsatz von nahezu 30 Milliarden Euro. Aufgrund eines massiven Betrugsfalles in Frankreich, wo eine Firma falsches Silikon für Brustimplantate verwendete, wurden die Kontrollmechanismen EU-weit unverhältnismäßig angepasst. So müssen demnach nicht nur neue Medtech-Produkte, sondern auch solche, die sich bereits auf dem Markt befinden, neu zertifiziert werden, um in EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden zu können. Schon in Zeiten, in denen wirtschaftliches Handeln gewährleistet ist, stellt diese Verordnung einen unverhältnismäßigen Mehraufwand für Firmen dar, die Medtech-Produkte herstellen. Mit Ausbruch der COVID-19-Krise ist klar, dass die in der genannten Verordnung aufgeführten Fristen zur Zertifizierung von Medtech-Produkten nicht eingehalten werden können. Entsprechend hat die Kommission ein Einsehen gezeigt und die von ihr damals initiierte, schlechte Verordnung dahingehend angepasst, dass die Anwendung einschlägiger Bestimmungen um ein Jahr verschoben werden. Dies gibt der Medtech-Branche eine gewisse, dringend notwendige Verschnaufpause, um die in der genannten neuen Medtech-Verordnung eingeforderten Maßnahmen umzusetzen. Entsprechend habe ich dieser Anpassung zugestimmt.
EU coordinated action to combat the COVID-19 pandemic and its consequences
Den gemeinsamen Entschließungsantrag von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen zur Positionierung des EU-Parlaments in der COVID-19-Krise habe ich abgelehnt.Der Antrag fordert nicht weniger, als die Krise für einen noch schnelleren Umbau der EU hin zum EU-Superbundesstaat zu nutzen. Von „mehr EU“ in Gesundheitsfragen über europäisches Kurzarbeitergeld bis hin zu europäischen Wiederaufbau-Anleihen, die nichts anderes sind als verkappte Euro-Bonds mit gemeinsamer Haftung, wird das Programm der Supereuropäer in allen Facetten recycelt. Im Angesicht des allgegenwärtigen, betroffen machenden Leides und der vielen Toten, die das Virus gefordert hat, erschreckt, dass man nicht nach sachdienlichen Lösungen sucht, sondern die Krise im Sinne des Superstaatsprojekts instrumentalisiert. Das dient niemandem, vor allem nicht den Angehörigen, Kranken und Helfern.Leider wurde der überzeugende Entschließungsantrag der ID-Fraktion, den ich als Schattenberichterstatterin verhandelt habe, nicht zur Abstimmung gestellt. Darin haben wir klar Stellung bezogen gegen Schuldenvergemeinschaftung, Überwachungsstaat und EU-Kompetenzausweitung.
Minimum requirements for water reuse (A9-0098/2020 - Simona Bonafè)
Die vorliegende Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung wurde von der Europäischen Kommission eingebracht, um nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in den EU-Mitgliedstaaten zu leisten. Auch wenn die Wiederverwendung von Wasser im Grundsatz ein positiver Ansatz ist, so lehne ich diese Verordnung aus folgenden Gründen ab:- Die Subsidiarität wird nicht respektiert – Die Mitgliedstaaten haben nur eine begrenzte Liste von Rechtsgründen, um die Verwendung von aufbereitetem Wasser in ihrem Hoheitsgebiet zu verweigern, und sie dürfen die Einfuhr von mit aufbereitetem Wasser behandelten Pflanzen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht verbieten.- Die Erwartungen sind nicht realistisch – Das Verfahren zur Umsetzung der Verordnung ist für Landwirte, die aufbereitetes Wasser nutzen möchten, und für Wirtschaftsteilnehmer, die dieses Wasser anbieten, sehr aufwendig.- Die öffentliche Gesundheit ist gefährdet – Die Anforderungen zur Definition von sauberem Wasser konzentrieren sich nicht auf die tatsächlichen Bedenken hinsichtlich der Rückstände von Arzneimitteln. Dies bedeutet, dass Pflanzen, obwohl man sie roh verzehren können soll, durch Rückstände pharmazeutischer Produkte kontaminiert sein können, wie die wissenschaftliche Literatur zeigt.Unter diesen Umständen habe ich mich dazu entschieden, diese Verordnung nicht zu unterstützen.
Genetically modified soybean MON 87708 × MON 89788 × A5547-127 (B9-0121/2020)
Sojabohnen vom Typ MON 87708 × MON 89788 × A5547-127 sind so konzipiert, dass sie drei Pflanzenschutzmittel (Herbizide) auf Dicamba-, Glyphosat- und Glufosinatbasis, vertragen. Während des Bewertungsverfahrens ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zum Schluss gekommen, dass diese Sojabohne sicher ist. Die drei Merkmale wurden bereits bewertet, und ihre Kombination wirft keine neuen Bedenken auf.Derzeit ist die europäische Landwirtschaft stark von Importen pflanzlicher Proteine abhängig, um Tiere zu füttern. Ein Verbot des Imports von GVO-Soja aller Art würde zu einer schwer wiegenden Unterbrechung der Lieferkette für die Landwirte führen, dies in einer Zeit, in der die meisten von ihnen bereits mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind.Der Einwand gegen die Entscheidung über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Produkten, die Sojabohnen MON 87708 × MON 89788 × A5547-127 enthalten, berücksichtigt nicht die Auswirkungen auf den europäischen Tierhaltungssektor. Die Produktion von Pflanzenproteinen in Europa indes ist ein Thema, das im Rahmen der Verhandlungen zur nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 verhandelt werden sollte.Infolgedessen habe ich gegen diesen Einwand gestimmt.
Exceptional temporary support under EAFRD in response to the COVID-19 outbreak (amendment of Regulation (EU) No 1305/2013) (C9-0128/2020 - Norbert Lins)
Im Zuge der COVID-19-Krise haben die Landwirte – wie viele andere Branchen auch – in den vergangenen Monaten enorme Umsatzeinbrüche erleiden müssen. Diese sind auf die umfangreichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in den Mitgliedstaaten und die verordnete Schließung von Geschäften, Märkten, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Durch wirtschaftliche Störungen im Agrarsektor und in ländlichen Gemeinden sind Landwirte und kleine Unternehmen im ländlichen Raum, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten, mit finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsproblemen konfrontiert. Während für die meisten Wirtschaftssektoren die Nationalstaaten den entsprechenden politischen Rahmen setzen und krisenbedingte Unterstützungsleistungen eigenständig beschließen können, wird die Landwirtschaftspolitik – leider – primär in Brüssel gestaltet. Entsprechend müssen kurzfristige, der COVID-19-Krise geschuldete Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene beschlossen werden. Um die Landwirte nicht in eine noch dramatischere Lage zu versetzen, die neben der COVID-19-Krise durch die Gängelung von Seiten der EU-Kommission in Form immer neuer Verbote und Beschränkungen (wie zuletzt die „Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie“) verursacht wurde, und um eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen zu vermeiden, habe ich dem Vorhaben zugestimmt, nach festgelegten Kriterien befristet den Landwirten Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von maximal 7 000 Euro pro Hof zu gewähren.
Objection pursuant to Rule 112(2) and (3): Certain uses of chromium trioxide (B9-0202/2020)
Chromtrioxid findet Verwendung in der Galvanochemie im Bereich der Hartverchromung, z. B. bei der Beschichtung von Badearmaturen, Bauteilen, Geräten und Maschinen in der Bau-, Elektro-, Flugzeug- oder Autoindustrie. Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 namens REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) bedarf die industrielle Nutzung von Chromtrioxid einer Autorisierung durch die EU auf Antrag der betroffenen Firmen bzw. industriellen Lieferketten. Für den Einsatz von Chromtrioxid bei der Beschichtung gibt es strenge Auflagen, sodass Beschäftigte nicht mit dem Stoff in Berührung kommen. Das Endprodukt, reines Chrom, ist völlig ungiftig und gilt sogar als lebensmittelecht. Eine technisch und ökonomisch realistische Alternative zu Chromtrioxid ist derzeit nicht vorhanden. Ein Zulassungsverbot zum derzeitigen Zeitpunkt hätte den Verlust tausender Arbeitsplätze zur Folge. Dennoch haben erneut im dafür zuständigen Umweltausschuss (ENVI) Abgeordnete aus dem links-grünen Spektrum einen formellen Einwand dagegen erhoben, dass Chromtrioxid für bestimmte Anwendungen weiterhin zeitlich befristet zugelassen wird. Damit gefährden diese Abgeordneten die Geschäftsgrundlage ganzer Industriezweige und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Dem Einwand des ENVI-Ausschusses zu der vorliegenden teilweisen Genehmigung von Chromtrioxid auf Grundlage der REACH-Verordnung ist daher nicht zuzustimmen.
Objection pursuant to Rule 112(2) and (3): Active substances, including flumioxazine (B9-0203/2020)
Bezugnehmend auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln beabsichtigt die Kommission, die Erlaubnis zur Verwendung mehrerer Pflanzenschutzmittel (Herbizide), darunter Flumioxazin, um ein Jahr bis Ende Juli 2021 zu verlängern. Flumioxazin ist ein Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizid) und wird in Deutschland vor allem im Gemüse- und Obstbau eingesetzt. Der ENVI-Ausschuss hat gegen die beabsichtigte Verlängerung am 8. Juni 2020 einen Einwand erhoben unter anderem mit der Begründung, Flumioxazin sei fortpflanzungsgefährdend. Im Gegensatz dazu kam im März 2019 der Risikobewertungsausschuss (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum Schluss, Flumioxazin nicht als fortpflanzungsgefährdend einzustufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft im Auftrag der Kommission zurzeit, ob die Anwendung von Flumioxazin gegebenenfalls andere gesundheitliche Risiken beinhaltet, wie etwa dasjenige, als endokriner Disruptor die natürliche biochemische Wirkweise von Hormonen zu stören. Dies ist im Sinne einer vorausschauenden Vorsorgepolitik zu begrüßen. Eine entsprechende Bewertung der EFSA steht jedoch noch aus. Insofern lehne ich diesen Einwand ab, da insbesondere die Verzögerung im Zulassungsverfahren nicht auf dem Verschulden des Antragsstellers beruht.
A comprehensive European approach to energy storage (A9-0130/2020 - Claudia Gamon)
In Europa soll Klimaneutralität durch Dekarbonisierung und Elektrifizierung bis zum Jahr 2050 durchgesetzt werden. Im Jahr 2018 lag der Anteil der elektrischen Energie am Gesamtenergieverbrauch der 28 EU-Mitgliedstaaten bei 20 %. In Zukunft soll auch mit Strom gefahren und geheizt werden. Bis 2030 will man dabei den Anteil der erneuerbaren Energien (EE) an der deutschen Stromerzeugung bis auf 65 % steigern. Doch bereits jetzt ist das Dilemma offensichtlich. Mit der variablen und intermittierenden Stromerzeugung der sogenannten erneuerbaren Energien ist ohne eine geeignete Speichertechnologie die Energiewende nicht ansatzweise denkbar. Dies wird auch in dem vorliegenden Konzept überdeutlich klar – spätestens, wenn die Rede davon ist, Altbatterien-Schrott aus Elektrofahrzeugen in Privathaushalten zu verwenden oder die Batterien der E-Autos als eine Art Stromspeicher in das Stromnetz zu integrieren. Als rettende Idee wird erneut die Wasserstoffelektrolyse gepriesen. „Grüner Wasserstoff“ soll die Sektorkoppelung zwischen Erzeugung und den Verbrauchssektoren Strom, Heizung und Mobilität ermöglichen. Die komplett fehlende Infrastruktur wird kommentiert mit einem „Potenzial unterirdischer Gasspeicher wie leerer Kavernen“ für grünen Wasserstoff. Hier ist nicht nur die Kaverne unterirdisch. Aufgrund dieser und weiterer zentraler Schwächen lehne ich den Bericht ab.
Chemicals strategy for sustainability (B9-0222/2020)
Im Rahmen des sogenannten Grünen Deals, der den Fahrplan für eine planwirtschaftliche Umgestaltung der Wirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und damit die Zerstörung ganzer Industriezweige und der damit verbundenen Arbeitsplätze im Namen des Klimaschutzes vorgibt und der am 11. Dezember 2019 vorgestellt worden ist, wurde die Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien bis Sommer 2020 in Aussicht gestellt. Aufgrund der COVID-19-Krise hat sich die Publikation dieser Strategie von Seiten der Kommission verzögert. Dies ist Anlass für die Mehrheit des Europäischen Parlaments, hier vorzupreschen und zu diesem Thema vorgängig eine eigene Position zu beschließen. Unbestritten sind der Schutz der Bürger vor gefährlichen Chemikalien sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Rechtsrahmens für Unternehmen zur Zulassung von chemischen Stoffen wichtige Aufgaben eines Staates oder – sofern dies einen Mehrwert ergibt – des supranationalen Gebildes namens EU. Allerdings schießt die Entschließung, wie so manch anderer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, weit über das Ziel hinaus. Forderungen wie die nach einer so genannten „Klimaneutralität“, einer Umweltsteuer und generell mehr Geld für die EU sind inakzeptabel, weshalb ich die Entschließung ablehne.
Transitional provisions in order to address the impact of COVID-19 crisis (amendment of Regulation (EU) 2016/1628) (C9-0161/2020)
Die COVID-19-Pandemie verursacht eine erhebliche Störung der Lieferkette, sodass die Hersteller von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten – beispielsweise Zugmaschinen und Gartengeräten – nicht in der Lage sind, manche der Fristen einzuhalten, die in der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte vorgeschrieben sind.In Anbetracht dieser nicht vorhersehbaren Störung werden die Fristen für die Herstellung und das Inverkehrbringen von mit Übergangsmotoren ausgerüsteten nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten um zwölf Monate verlängert. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, weshalb ich ihr zustimme.
Conduct of clinical trials with and supply of medicinal products for human use containing or consisting of genetically modified organisms intended to treat or prevent coronavirus disease (C9-0185/2020)
Laut Lesart des vorliegenden Entwurfs für eine Verordnung gibt es in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie ein übergeordnetes Interesse am Schutz der menschlichen Gesundheit. Nach meiner Auffassung besteht dieses übergeordnete Interesse jedoch nicht nur in besonderen Zeiten, sondern grundsätzlich immer. Bestehende Regelungen im Zulassungsverfahren einfach auszusetzen, kann daher nicht die Lösung sein, insbesondere, wenn es um die Entwicklung von Impfstoffen geht. Diese werden nicht im Sinne eines „compassionate use “ bei schwer erkrankten Patienten angewandt, sondern an Gesunden als Prophylaxe. Das Argument der Kommission, mit der vorliegenden Verordnung die Zulassung von Impfstoffen zu erleichtern, die in der modernen Medizin hauptsächlich mithilfe von Methoden oder Komponenten, die unter den Rechtsrahmen der Verordnungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) fallen, erzeugt werden, ist ebenfalls nicht schlüssig. Vielmehr müsste in der Konsequenz als Eingeständnis, dass die Legislative bezüglich GVO bei der Entwicklung in der Medizin „veraltet“ ist, zu einer Neubewertung und Überprüfung dieser führen. Zudem ist zweifelhaft, ob der Krisenfall der geeignete Moment ist, auf die Schnelle die uneinheitliche Bewertung der GVO-Aspekte in den klinischen Prüfungen in den Mitgliedstaaten zu „vereinheitlichen“. Daher lehne ich den Entwurf für eine Verordnung ab.
The EU’s public health strategy post-COVID-19 (RC-B9-0216/2020)
In der ersten wirklichen Gesundheitskrise seit Bestehen der Europäischen Union hat diese ihre Handlungsunfähigkeit bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gezeigt. Es sind vielmehr die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in deren Händen die Verantwortung für die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die damit einhergehende Gesundheitspolitik liegt und die sich für ein langfristig leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem einsetzen. Die Initiatoren des vorliegenden Entschließungsantrags sehen das offensichtlich anders. So fordern sie allen Ernstes eine „Europäische Gesundheitsunion“ mit einheitlichem EU-Pandemieplan, mehr finanziellen Mitteln für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), einen neuen EU-Aktionsplan für Bedienstete im Gesundheitswesen, einen EU-Impfausweis, eine Europäische Gesundheitsdatenbank und generell bedeutend mehr EU-Mittel für die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit. Dies ist der Versuch, anlässlich der COVID-19-Krise weitere Kompetenzen von den EU-Mitgliedstaaten auf die Ebene der EU zu heben, was gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Daher lehne ich diesen Entschließungsantrag entschieden ab.
Conclusions of the extraordinary European Council meeting of 17-21 July 2020 (B9-0229/2020)
. – Der Europäische Rat – das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten – hat beschlossen, dass die EU nunmehr Schulden in Höhe von 750 Milliarden Euro aufnehmen soll, zurückzuzahlen von 2028 bis 2058. Der Anteil Deutschlands daran beträgt voraussichtlich rund 185 Milliarden Euro.Das Schuldenmachen wird die EU in die Lage versetzen, ihren Haushalt zukünftig auf Kredit zu finanzieren. Dies bedeutet einen Machtgewinn der EU-Organe zuungunsten der Mitgliedstaaten, die gleichwohl anteilig für die EU-Schulden haften sollen. Dies ist ein Zentralisierungsschritt hin zum EU-Superstaat. Mit dieser Entscheidung rückt das Ende des souveränen Nationalstaates ein ganzes Stück näher.Die Entschließung der Mehrheit des Parlaments fordert über diese Entscheidungen des Europäischen Rats hinausgehend noch mehr Mittel und eine ganze Reihe von Steuermitteln für die EU.All dem haben wir selbstverständlich nicht zugestimmt – im Gegensatz zu CDU (abgesehen von einer Ausnahme), CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen.Ergänzend sei bemerkt, dass ein von der AfD mitgezeichneter Änderungsantrag vernünftiger Abgeordneter, der die Illegalität des Schuldenmachens wegen Verstoß gegen Artikel 311 AEUV betont, von den Altparteien abgeschmettert worden ist.
The EU’s role in protecting and restoring the world’s forests (A9-0143/2020 - Stanislav Polčák)
Der vorliegende Initiativbericht des tschechischen Abgeordneten Stanislav Polčák (EVP) umschreibt einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum globalen Schutz der Wälder. Als Problemfelder werden unter anderem staatlich tolerierte Entwaldung, illegaler Holzeinschlag und die Bedrohung der Artenvielfalt beschrieben, bedingt durch das Fehlen einer Flächennutzungsplanung, unklare Grundbesitzverhältnisse, eine schwache Regierungsführung, mangelnde Rechtsdurchsetzung, illegale Tätigkeiten und unzureichende Investitionen in die nachhaltige Waldbewirtschaftung. Zudem seien die EU-Mitgliedstaaten wegen ihrer Nachfrage nach Produkten wie Palmöl, Fleisch, Soja, Kakao, Mais, Holz und Gummi für Waldrodungen in der Welt mitverantwortlich. Dass hier grüne Ideologie mitgewirkt hat, da die künstliche Nachfrage nach so genannten Biotreibstoffen die Gewinnung von Palmöl und damit die Rodung von Wäldern verursacht hat, verschweigt der Berichterstatter, soll an dieser Stelle aber nicht unerwähnt bleiben.So löblich möglicherweise die Ziele des Berichterstatters, so falsch der vorgeschlagene Ansatz. Der Schutz einheimischer Wälder gehört nicht in die Kompetenz von EU-Institutionen, sondern sind Sache der souveränen Nationalstaaten. Entsprechend ist dieser Bericht ein weiterer Versuch, die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten auszuhöhlen und Kompetenzen zentral in Brüssel zu bündeln, weshalb ich diese Initiative ablehne.
Amending Decision No 1313/2013/EU on a Union Civil Protection Mechanism (A9-0148/2020 - Nikos Androulakis)
Im Jahr 2013 wurde im Sinne der EU-Zentralisierung ein Unionsmechanismus zum Katastrophenschutz namens rescEU geschaffen. Daran anknüpfend wurden auf EU-Ebene eine Reserve von Löschflugzeugen und -hubschraubern, spezialisierter medizinischer Ausrüstung und strategischer Bevorratung von Material als Ergänzung zu nationalen Ressourcen bereitgestellt. Nun soll dieser Unionsmechanismus ausgebaut und für die Jahre 2021-2027 mit einem Budget von nahezu 3,5 Milliarden Euro ausgestattet werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass die EU auf Unionsebene den Einsatz dieser rescEU-Kapazitäten befehligt und steuert. Wieder einmal maßt sich hier die Kommission an, Kompetenzen zu erhalten, die ihr als Verwaltungsbehörde nicht zustehen. Sie kann lediglich auf Anfrage eines Mitgliedsstaates eventuell EU-Hilfen zur Verfügung stellen. Es sind die Nationalstaaten, die den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Gesundheit gewährleisten müssen und keine EU-Zentralbehörde in Brüssel, die für von ihr beanspruchte neue Aufgaben entsprechend mehr Steuermittel einfordert. Entsprechend lehne ich diesen geplanten Ausbau von rescEU entschieden ab.
Global data collection system for ship fuel oil consumption data (A9-0144/2020 - Jutta Paulus)
Im Anschluss an das EU-Weißbuch zum Verkehr aus dem Jahr 2011 verabschiedeten Rat und Parlament im April 2015 die Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen, kurz EU-MRV-Verordnung genannt. Demzufolge müssen Schifffahrtsunternehmen ihre jährlichen CO2-Emissionen und andere relevante Informationen im Zusammenhang mit den Fahrten der Schiffe zu und von EWR-Häfen übermitteln. Ab 2016 schuf die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO ein entsprechendes globales Datenerhebungssystem für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen. Der vorliegende Kommissionsvorschlag zielt nun darauf ab, die EU-MRV-Verordnung zu ändern und so dem neuen globalen IMO-Datenerhebungssystem angemessen Rechnung zu tragen. Während dem ursprünglichen Vorschlag noch einige positive Seiten abzugewinnen sind, schwadroniert der Parlamentstext der Berichterstatterin Paulus von „emissionsfreien Schiffen und Häfen“, „Klimanotstand“ und einer „Dekarbonisierung des maritimen Sektors“ im Namen des sogenannten Klimaschutzes, was übrigens auch die Verwendung relativ umweltfreundlicher fossiler Brennstoffe statt des heute üblichen, sehr gesundheitsgefährdenden Schweröls ausschließt. Dieser ideologische, nicht vernunftbasierte Ansatz geht völlig am Thema vorbei, weshalb ich den Bericht ablehne.
Type approval of motor vehicles (Real Driving Emissions) (A9-0139/2020 - Esther de Lange)
Seit September gelten für die Typenzulassung von Pkw neue Methoden der Verbrauchsmessung; zum einen nach dem WLTP-Prüfstand-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), zum anderen sind zusätzlich Emissionsmessungen im RDE-System (Real Driving Emissions), also im realen Fahrbetrieb vorgeschrieben. Anders als unter Laborbedingungen unterliegen jedoch hier die Messungen nicht kontrollierbaren Umgebungsbedingungen (Temperatur, Nässe, Fahrstrecke, derzeit keine einheitlich normierten portablen Messeinrichtungen), was in der Folge zu größeren Fehlerabweichungen bei den Messungen führt. Diesem Umstand wurde Rechnung getragen in der Einführung eines sogenannten Übereinstimmungsfaktors, der aus rein technischen Erfordernissen eine Fehlermarge berücksichtigt, den Grenzwert aber völlig unangetastet lässt. Nach einer Klage durch die Städte Paris, Madrid und Brüssel urteilte der EuGH im Dezember 2018, dass die Kommission ihre Rechtsbefugnisse überschritten habe. Nicht bemängelt wurde der Inhalt, also der Übereinstimmungsfaktor. Im sich anschließenden, durch das Urteil notwendig gewordenem Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch der Inhalt des Gesetzestextes verändert, sozusagen grün umgearbeitet. D. h. es wurden strengere Grenzwerte eingeführt, die bis Ende September 2022 auch noch komplett abgeschafft werden sollen. Da Fehlerabweichungen bei sich wandelnden Umgebungsbedingungen von Null jeder physikalischen Vernunft – sofern vorhanden – widersprechen und obendrein rückwirkend (!) die Rechtssicherheit von Typenzulassungen in der Autoindustrie gefährdet sein könnten, gab es nur eine mögliche Entscheidung: Ablehnung.
Strategic approach to pharmaceuticals in the environment
Tatsächlich ist der Eintrag von Arzneimitteln, ebenso wie deren verstoffwechselte Metaboliten in die Abwassersysteme problematisch. Zumal kaum Rückhaltemechanismen für diese chemischen Verunreinigungen in den Kläranlagen existieren. Die vorliegende Entschließung thematisiert diese potentiell negativen Umweltauswirkungen von Arzneimitteln, beispielsweise Arzneimittelrückstände, die am Ende im Trinkwasser landen oder die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen. Neben der Tatsache, dass die angesprochene Trinkwassersicherheit nicht in die Hände der Kommission gehört, sondern bei den jeweiligen Mitgliedstaaten verbleiben muss, werden in der Folge eine Reihe von nur teilweise als sinnvoll zu bezeichnende Maßnahmen vorgeschlagen. Insgesamt ähnelt es eher einem Sammelsurium von grün-utopischen Forderungen, beispielsweise die Forderung nach sogenannten „grünen Arzneimitteln“, was auch immer man darunter subsumieren mag. Auch sind nach derzeitigem Kenntnisstand sowohl das Ausmaß des Eintrags als auch die Stoffflüsse mangelhaft, welche teilweise sinnvoll sind. Den üblichen grünen Aktionismus hätte man also besser unterlassen zugunsten einer pragmatischen Forderung nach verstärkter Forschung. Darüber hinaus lehne ich jede weitere Übertragung von Kompetenzen in der Gesundheitspolitik von den Mitgliedstaaten auf die Kommission ab, da sie dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderlaufen. Daher habe ich gegen diese Entschließung gestimmt.
Shortage of medicines - how to address an emerging problem
Dieser Initiativbericht macht insbesondere angesichts der Corona-Krise einen generellen Mangel an Medikamenten in den EU-Mitgliedstaaten aus. Als Reaktion darauf fordert die Berichterstatterin ein verstärktes Handeln auf EU-Ebene, basierend auf drei Säulen:1) Wiedererlangung der Souveränität im Bereich Gesundheit durch Versorgungssicherheit, 2) Stärkung der europäischen Maßnahmen zur besseren Koordinierung und Ergänzung der Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten 3) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Hierfür soll insbesondere die Herstellung von Wirkstoffen und Endprodukten in die EU in Bezug auf Arzneimittel von gesundheitspolitischem und strategischem Interesse rückverlagert werden. Das Problem von Arzneimittelknappheit ist wichtig, jedoch auf nationaler Ebene anzugehen. Die Gesundheitspolitik liegt eindeutig in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Zudem hat die Corona-Krise deutlich gezeigt, dass es ausschließlich die Nationalstaaten waren, die in einer handlungsunfähigen EU die öffentliche Gesundheit gewährleistet haben. Daher habe ich diesem Initiativbericht nicht zugestimmt.
Objection pursuant to Rule 112(2) and (3) and (4)(c): Maximum residue levels for several substances including flonicamid, haloxyfop and mandestrobin (B9-0245/2020)
Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs haben verschiedene Antragssteller die Veränderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für diverse Pestizide wie Flonicamid, Haloxyfop, Mandestrobin u.a. gefordert. Die Kommission als zuständige Behörde hat alle Anträge geprüft und kam zum Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Daten erfüllt sind und die von den Antragstellern gewünschten RHG-Änderungen im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei wurden die neuesten Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften der Stoffe berücksichtigt. Weder für die lebenslange Exposition gegenüber diesen Stoffen durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die diese Stoffe enthalten können, noch für eine kurzzeitige Exposition durch den Verzehr großer Mengen der betreffenden Erzeugnisse konnte nachgewiesen werden, dass das Risiko einer Überschreitung der zulässigen täglichen Aufnahmemenge oder der akuten Referenzdosis besteht (beruhend auf der Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde und Empfehlungen der Kommission und Mitgliedstaaten). Dennoch fordern Abgeordnete des Europäischen Parlamentes die Rücküberweisung dieses Geschäfts und gefährden dadurch die wirtschaftliche Tätigkeit einheimischer Produzenten und Bauern. Ich habe diesem Einwand daher nicht zugestimmt.
The importance of urban and green infrastructure - European Year of Greener Cities 2022 (B9-0243/2020)
Die vorliegende Entschließung fordert die Kommission dazu auf, „eine neue EU-Strategie” für sogenannte „grünere Städte und grüne Infrastruktur auszuarbeiten, um die Städte dabei zu unterstützen, ihren Teil zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen.”Zu diesem Zweck soll das Jahr 2022 als „Europäisches Jahr für grünere Städte” ausgerufen werden. Wichtig sei „eine wirksame durchgehende Berücksichtigung von Klima- und Umweltaspekten bei der Gestaltung der lokalen, regionalen, nationalen und globalen Stadtpolitik“, was analog zum „gender mainstreaming” auf ein „climate mainstreaming”, also auf eine Überprüfung sämtlichen Handelns hinsichtlich eines angeblichen Klimaschutzes hinauslaufen würde. Weiter wird die „Sicherstellung einer möglichst breiten Beteiligung nichtstaatlicher Umweltorganisationen an Umweltschutz- und Bildungsmaßnahmen” und damit die Stärkung von Umweltlobbyisten gefordert, genauso wie „neue Lösungen für die Mobilität in den Städten, mit denen effizientere und ökologisch nachhaltigere Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs gefördert werden”. Letztendlich darf man dahinter Fahrverbote und andere autofeindliche Maßnahmen vermuten. Zugunsten einer grünen Agenda mit der üblichen grünen Einmischung in alle Lebensbereiche wird unter dem Deckmantel einer angeblichen Verbesserung der Lebensqualität in den Städten damit nur ein weiterer Versuch unternommen, die persönlichen Freiheiten zu beschneiden, weshalb ich diese Entschließung ablehne.
Draft amending budget No 7/2020: Update of revenue (own resources)
Der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 7 für das Jahr 2020 besteht darin, die Einnahmenseite des Haushalts zu aktualisieren, um den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen:1. Die Vorausschätzung der Grundlagen der traditionellen Eigenmittel (z.B. Zölle), der Mehrwertsteuer (MwSt.) und des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu überarbeiten und die entsprechenden Korrekturen des Vereinigten Königreichs und deren Finanzierung zu veranschlagen, die sich alle auf die Verteilung der Eigenmittelbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auswirken.2. Die Aktualisierung anderer Einnahmen wie beispielsweise Geldbußen und Wechselkursdifferenzen.Ich habe bei der Abstimmung im Plenum gegen den Berichtsentwurf gestimmt, weil die skandalöse Einführung neuer Steuern unter dem Deckmantel der traditionellen Eigenmittel (TEM) und der Entzug des Ausgleichsmechanismus für die Bundesrepublik Deutschland angepeilt wird. Die Bundesrepublik Deutschland soll nicht der Zahlmeister für sämtliche Fehlentscheidungen Brüssels sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neuen sogenannten Eigenmittel die nationalen Beiträge zur EU mittelfristig verringern werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Beiträge wieder angehoben werden. Je mehr Mittel die EU aus eigenen verdeckten Steuern und Abgaben für sich selbst einnehmen kann, desto weniger rechenschaftspflichtig und verantwortlich wird sie gegenüber den EU-Mitgliedstaaten und deren Bürgern und Steuerzahlern.
The Establishment of an EU Mechanism on Democracy, the Rule of Law and Fundamental Rights (A9-0170/2020 - Michal Šimečka)
Mit dem Vorschlag soll ein interinstitutioneller Mechanismus eingerichtet werden, durch den der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten regelmäßig bewerten und möglicherweise Sanktionen verhängen. Damit entsteht ein System der Kontrolle nationaler Zuständigkeiten, das hauptsächlich durch politische Ziele diktiert wird. Dieser Überwachungsmechanismus würde die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund habe ich diesen Bericht und die darin enthaltene Entschließung abgelehnt.
European Climate Law (A9-0162/2020 - Jytte Guteland)
Mit dem EU-Klimagesetz verabschiedet das Parlament in erster Lesung das Flaggschiff des Grünen Deals – und legt damit die Axt an Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa. Im Namen eines ideologisch überhöhten „Klimaschutzes“ (statt einer sinnvollen Anpassung an die Klimaerwärmung) seien stattdessen eine „transformative Veränderung in allen Politikfeldern, eine ehrgeizige und nachhaltige Finanzierung und gemeinsame Anstrengungen aller Teile von Wirtschaft und Gesellschaft“ notwendig. Diese große Transformation, die semantisch stark an den „großen Sprung nach vorne“ des kommunistischen China erinnert (welcher bekanntlich 1961 aufgrund katastrophaler Auswirkungen auf die Bevölkerung für gescheitert erklärt wurde), soll durch eine massive Verschärfung von Emissionseinsparungen um 60 % (statt bisher 40 %) bis 2030 im Vergleich zu 1990 erreicht werden. Sämtliche bestehenden und künftigen EU-Gesetze sollen im Sinne eines „Climate Mainstreaming“ auf deren Klimafreundlichkeit geprüft, unbotmäßige Mitgliedstaaten mit EU-Sanktionen bedacht werden. „Emissionsfreie Mobilität“ bzw. „Mobilität mit Emissionen nahe null“ wird als endgültiges Ziel verkündet. Wie dies unter Beachtung physikalischer Grundgesetze gelingen soll, bleibt das Geheimnis der Verfechter dieses Gesetzes. Verbote statt unternehmerischer und individueller Freiheit, Ökoplanwirtschaft statt sozialer Marktwirtschaft sollen nun Vorrang haben. Das Gesetz wird Millionen Arbeitsplätze kosten, tausende Firmenpleiten und Mehrkosten in Höhe von über 600 Milliarden Euro an Steuergeldern jährlich verursachen. Dementsprechend lehne ich dieses Gesetz ab.
Equivalence of field inspections carried out on cereal seed-producing crops and equivalence of cereal seed produced in Ukraine (A9-0164/2020 - Veronika Vrecionová)
Die Entscheidung 2003/17/EG des Rates betrifft die Gleichstellung bestimmter Nicht-EU-Länder in Bezug auf Feldbesichtigungen und auf die Erzeugung von Saatgut bestimmter Arten, die entsprechend weiterer EU-Richtlinien erfolgen. Die Kommission hat auf Antrag der Ukraine die einschlägigen Rechtsvorschriften der Ukraine geprüft und anschließend ein Audit des Feldbesichtigungssystems der Ukraine und ihres Zertifizierungssystems für Getreidesaatgut durchgeführt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Anforderungen und das bestehende System denjenigen der Union gleichwertig seien und die gleiche Gewähr böten wie das Unionssystem. Nach dem Willen der Kommission sollte Saatgut aus der Ukraine mit einem vom Europäischen Parlament und vom Rat zu erlassenden Beschluss als dem in der Europäischen Union geernteten, erzeugten und kontrollierten Getreidesaatgut gleichwertig anerkannt werden. Dem Optimismus der Kommission ist mit gewissen Zweifeln zu begegnen. Zudem ist der geopolitische Kontext, der in Bezug auf Abkommen mit der Ukraine gegebenenfalls für Spannungen in der Region sorgen könnte, nicht ausreichend gewürdigt worden. Aus diesem Grund habe ich mich bei diesem Vorhaben enthalten.
Objection pursuant to Rule 112(2) and (3) and (4)(c): Specifications for titanium dioxide (E 171) (B9-0308/2020)
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 beinhaltet Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. Auf dieser Grundlage hat die Kommission als ausführende Behörde – als die sie zumindest in diesem thematischen Bereich weitgehend zuverlässig arbeitet und die sie ausschließlich sein sollte, statt sich zu einem politischen Zentralorgan zu erheben – auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Grenzwerte für Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff festgelegt. Dagegen haben Abgeordnete des Umweltausschusses Einspruch erhoben, da sie vom Generalverdacht geleitet sind, die Kommission habe ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Diesen Generalverdacht teile ich nicht, weshalb ich gegen den Einwand gestimmt habe.
Objection pursuant to Rule 112(2) and (3) and (4)(c) : Maximum levels of acrylamide in certain foodstuffs for infants and young children (B9-0311/2020)
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Kommission, die Höchstgehalte von Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse festzulegen mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten. Acrylamid ist eine in Lebensmitteln vorkommende chemische Verbindung, die sich bei der Verarbeitung unter hohen Temperaturen, wie etwa während des Frittierens, Bratens und Backens, aus natürlich vorkommenden Stoffen (freiem Asparagin und Zuckern) bildet. Gegen den delegierten Rechtsaktsentwurf der Kommission haben Abgeordnete des Umweltausschusses Einspruch eingelegt, da ihrer Ansicht nach die Höchstwerte zu hoch angesetzt sind. Der Einwand ist allerdings vom nicht gerechtfertigten Generalverdacht geleitet, die Kommission als ausführende Behörde – als die sie zumindest in diesem thematischen Bereich weitgehend zuverlässig arbeitet und die sie ausschließlich sein sollte, statt sich zu einem politischen Zentralorgan zu erheben – habe ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Dementsprechend habe ich dem Einwand nicht zugestimmt.
The European Forest Strategy - The Way Forward (A9-0154/2020 - Petri Sarvamaa)
Der Initiativbericht des finnischen EVP-Abgeordneten Sarvamaa zielt darauf ab, „eine solide, ganzheitliche und eigenständige EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020” zu entwickeln, obschon die Forstpolitik in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten liegt. Begründet wird dieses Vorhaben mit dem so genannten Grünen Deal und der angeblichen Notwendigkeit, den Schutz und die angemessene Bewirtschaftung auf EU-Ebene regeln zu müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso der Schutz der Wälder Sache der EU sein soll. Im Sinne der Subsidiarität habe ich daher diesen Bericht abgelehnt.
Organic production: date of application and certain other dates (C9-0286/2020)
Mit der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 wird ein neuer Rechtsrahmen geschaffen, der das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion gewährleisten und ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion fördern soll. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die damit verbundene Krise haben gravierende Folgen für verschiedene Bereiche, die unter die Verordnung (EU) 2018/848 fallen, weshalb die Mitgliedstaaten und die ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betriebe höchstwahrscheinlich nicht vorbereitet sein werden, die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der genannten Verordnung ab dem 1. Januar 2021 zu gewährleisten. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, für die ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betriebe Rechtssicherheit zu gewährleisten und etwaigen Marktstörungen vorzubeugen, ist es erforderlich, das Wirksamwerden bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/848 um ein Jahr zu verschieben. Da den Bauern – dies gilt in gleichem Maße für konventionell wirtschaftende Landwirte – keine unnötigen Hindernisse aufgrund externer Umstände in den Weg gelegt werden sollten, habe ich diesem Vorschlag zugestimmt.
The rule of law and fundamental rights in Bulgaria (B9-0309/2020)
In Bulgarien gab es kürzlich Massenproteste gegen die weit verbreitete Korruption. Die Entschließung des Parlaments beschränkt sich jedoch nicht auf die berechtigte Frage der Korruption, sondern vermischt diese unzulässigerweise mit Angriffen gegen die bulgarische Regierung in Fragen von LGBTI, Gender- und Minoritätenschutz, so als ginge es den Demonstranten um diese Belange. Die Entschließung liest sich daher in großen Teilen wie ein Forderungskatalog linksgrüner Gesellschaftsideologen, die die Demonstrationen lediglich zum Anlass nehmen, um ihre Ziele durchzusetzen.Aus diesem Grund habe ich gegen die Entschließung gestimmt.
Amending Regulation (EU) No 168/2013 as regards specific measures on L-category end-of-series vehicles in response to the COVID-19 pandemic (A9-0190/2020 - Maria Grapini)
Fahrzeuge der Klasse L – worunter hauptsächlich Motorräder zu verstehen sind – unterliegen in ähnlicher Weise EU-Regelungen in Bezug auf Schadstoffemissionen wie PKW und LKW. Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gelten für Fahrzeuge der Klasse L ab dem 1. Januar 2021 die Schadstoffemissionen der Stufe Euro 5. Somit wäre es nur bis Ende 2020 gestattet, Euro-4-Fahrzeuge der Klasse L zu verkaufen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den daran folgenden massiven Einschränkungen bis hin zur nahezu kompletten Abriegelung von staatlicher Seite ging in diesem Jahr die Nachfrage nach neuen Motorrädern massiv zurück. Nach Aussagen der Industrie belief sich der Lagerbestand im März 2020 auf etwa 553 700 Euro-4-Fahrzeuge der Klasse L. Während der Abriegelung im Frühjahr 2020 gingen die Verkäufe um 98 % zurück und haben sich seitdem nicht erholt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass alle Euro-4-Fahrzeuge der Klasse L, die zurzeit auf Lager gehalten werden, bis Ende 2020 verkauft werden. Entsprechend schlägt die Kommission eine Fristverlängerung für den Verkauf von Euro-4-Fahrzeugen der Klasse L um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 vor. Im Grundsatz lehne ich ein überstürztes Auslaufen der Neuzulassungen für Euro-4-Fahrzeuge aus klimapolitischen Überlegungen ab. Jedoch unterstütze ich diesen pragmatischen Vorschlag einer Fristverlängerung zur Entlastung der Motorradindustrie und stimme ihm deshalb zu.
Deforestation (A9-0179/2020 - Delara Burkhardt)
Der vorliegende Bericht versucht darauf hinzuwirken, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Entwaldung auf globaler Ebene zu schaffen. Die Berichterstatterin empfiehlt der Kommission konkret, einen Legislativvorschlag im Sinne einer obligatorischen Sorgfaltspflicht für forst- und ökosystemgefährdende Rohstoffe (FERCs) und daraus abgeleitete Produkte vorzulegen, die in der Union in Verkehr gebracht werden. Wie so oft bedeuten politische Forderungen auf EU-Ebene auch hier „gut gemeint“, aber sehr selten „gut gemacht“. In diesem Zusammenhang ist auf die frühere Propagierung der Verwendung von Palmöl hinzuweisen, vorangetrieben genau von jenen klimaaktivistischen Kreisen in der EU, die jetzt die Entwaldung stoppen wollen, obschon sie diese mit zu verantworten haben. So war es in den vergangenen Jahren in erster Linie der Palmölanbau, der zu massiver Entwaldung in wirtschaftlich unterdurchschnittlich entwickelten Ländern auf der Welt geführt hat. Entsprechend kritisch müssen alle neuen EU-Vorhaben und -Gesetze in diesem Zusammenhang betrachtet werden.Der vorliegende Text würde insbesondere nicht zielführende, neue bürokratische Regeln für Unternehmen auf EU-Ebene festlegen und dabei auch das Prinzip der Subsidiarität in gewohnter Weise missachten, ohne dass dem Phänomen einer globalen Entwaldung wirksam begegnet würde. Entsprechend habe ich den Bericht abgelehnt.
Common agricultural policy - support for strategic plans to be drawn up by Member States and financed by the EAGF and by the EAFRD (A8-0200/2019 - Peter Jahr)
Am 1. Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihre Gesetzgebungsvorschläge für die Fortführung der seit 1962 existierenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Dabei handelte es sich um die Verordnungsentwürfe über1) die GAP-Strategiepläne2) die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP (=Horizontale GAP-Verordnung)3) die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (=GAP-Änderungsverordnung).Knapp ein Jahr später legten die damaligen Berichterstatter Garcia (später Jahr), Müller und Andrieu ihre Entwürfe für die Stellungnahme des Parlamentes zum GAP-Paket vor. Nach weiteren anderthalb Jahren (!), kurz vor Auslaufen des aktuellen GAP-Programms, hat nun das Parlament seinen endgültigen Standpunkt zu den Kommissionsentwürfen nach einer als chaotisch zu bezeichnenden Abstimmung mit nahezu 2000 Änderungsanträgen vorgelegt.Auch wenn die Berichte punktuelle Vereinfachungen und Verbesserungen im Sinne der Subsidiarität anstreben, ist festzuhalten, dass mit dieser wie den beiden anderen Verordnungen die aus Brüssel gelenkte Landwirtschaftspolitik auch in den kommenden Jahren durch eine Umverteilung von deutschen Steuergeldern finanziert wird. Oft genug zu Lasten deutscher Landwirte, die zunehmend unter EU-Wettbewerbsverzerrungen und den geplanten grünen Enteignungen wirtschaftlich in die Knie gehen.Bei Ablehnung dieser Verordnungsentwürfe bestünde allerdings die Gefahr, dass den Landwirten noch höhere Bürden im Sinne des „Grünen Deal“ sowie der „Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie“ auferlegt würden. Daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Common agricultural policy: financing, management and monitoring (A8-0199/2019 - Ulrike Müller)
Am 1. Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihre Gesetzgebungsvorschläge für die Fortführung der seit 1962 existierenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Dabei handelte es sich um die Verordnungsentwürfe über1) die GAP-Strategiepläne2) die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP (=Horizontale GAP-Verordnung)3) die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (=GAP-Änderungsverordnung).Knapp ein Jahr später legten die damaligen Berichterstatter Garcia (später Jahr), Müller und Andrieu ihre Entwürfe für die Stellungnahme des Parlamentes zum GAP-Paket vor. Nach weiteren anderthalb Jahren (!), kurz vor Auslaufen des aktuellen GAP-Programms, hat nun das Parlament seinen endgültigen Standpunkt zu den Kommissionsentwürfen nach einer als chaotisch zu bezeichnenden Abstimmung mit nahezu 2000 Änderungsanträgen vorgelegt.Auch wenn die Berichte punktuelle Vereinfachungen und Verbesserungen im Sinne der Subsidiarität anstreben, ist festzuhalten, dass mit dieser wie den beiden anderen Verordnungen die aus Brüssel gelenkte Landwirtschaftspolitik auch in den kommenden Jahren durch eine Umverteilung von deutschen Steuergeldern finanziert wird. Oft genug zu Lasten deutscher Landwirte, die zunehmend unter EU-Wettbewerbsverzerrungen und den geplanten grünen Enteignungen wirtschaftlich in die Knie gehen.Bei Ablehnung dieser Verordnungsentwürfe bestünde allerdings die Gefahr, dass den Landwirten noch höhere Bürden im Sinne des „Grünen Deal“ sowie der „Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie“ auferlegt würden. Daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Common agricultural policy – amendment of the CMO and other Regulations (A8-0198/2019 - Eric Andrieu)
Am 1. Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihre Gesetzgebungsvorschläge für die Fortführung der seit 1962 existierenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Dabei handelte es sich um die Verordnungsentwürfe über1) die GAP-Strategiepläne2) die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP (=Horizontale GAP-Verordnung)3) die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (=GAP-Änderungsverordnung).Knapp ein Jahr später legten die damaligen Berichterstatter Garcia (später Jahr), Müller und Andrieu ihre Entwürfe für die Stellungnahme des Parlamentes zum GAP-Paket vor. Nach weiteren anderthalb Jahren (!), kurz vor Auslaufen des aktuellen GAP-Programms, hat nun das Parlament seinen endgültigen Standpunkt zu den Kommissionsentwürfen nach einer als chaotisch zu bezeichnenden Abstimmung mit nahezu 2000 Änderungsanträgen vorgelegt.Auch wenn die Berichte punktuelle Vereinfachungen und Verbesserungen im Sinne der Subsidiarität anstreben, ist festzuhalten, dass mit dieser wie den beiden anderen Verordnungen die aus Brüssel gelenkte Landwirtschaftspolitik auch in den kommenden Jahren durch eine Umverteilung von deutschen Steuergeldern finanziert wird. Oft genug zu Lasten deutscher Landwirte, die zunehmend unter EU-Wettbewerbsverzerrungen und den geplanten grünen Enteignungen wirtschaftlich in die Knie gehen.Bei Ablehnung dieser Verordnungsentwürfe bestünde allerdings die Gefahr, dass den Landwirten noch höhere Bürden im Sinne des „Grünen Deal“ sowie der „Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie“ auferlegt würden. Daher habe ich mich der Stimme enthalten.
General budget of the European Union for the financial year 2021 - all sections (A9-0206/2020 - Pierre Larrouturou, Olivier Chastel)
Ziel dieser Entschließung ist es, nach der Lesung des Rates den Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Haushalt 2021 einzunehmen.Der Standpunkt des Rates zu PB 2021 würde betragen:- Verpflichtungsermächtigungen von 1621,96 Mio. EUR (166 746,18 Mio. EUR in der DB 2021 der Kommission);- Zahlungsermächtigungen von 164 827,02 Mio. EUR (163 515,1 Mio. EUR in der Kommission DB 2021).Der in der Stellungnahme des Rates zur DB 2021 vorgesehene Gesamtbetrag der Zahlungsermächtigungen entspricht 1,18 % des Bruttonationaleinkommens der EU.In der Zwischenzeit hat das Europäische Parlament einen Standpunkt in Verpflichtungsermächtigungen von 183 425,8 Mio. EUR und 182 745,8 Mio. EUR für Zahlungsermächtigungen angenommen.Ich hätte niemals für einen solchen Haushalt gestimmt, besonders in Zeiten der Wirtschaftskrise. Mit jedem Jahr gibt die EU nach und nach die Grundsätze der Subsidiarität, der effizienten Budgetierung und Verwaltung auf, was sich perfekt in der Gesetzesvorlage widerspiegelt.
Programme for the Union's action in the field of health for the period 2021-2027 (“EU4Health Programme”) (A9-0196/2020 - Cristian-Silviu Buşoi)
Im Zuge der Corona-Krise hat die EU-Kommission im Frühjahr 2020 den Vorschlag eingebracht, ein neues EU-Gesundheitsprogramm namens „EU4Health“ aufzulegen, welches mit entsprechend milliardenschwerer Ausstattung – mindestens 9,4 Milliarden Euro sollen dafür fließen – Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von den Nationalstaaten auf die EU-Ebene übertragen möchte. Der EVP-Berichterstatter Bușoi unterstützt diesen Ansatz, „um widerstandsfähige Gesundheitssysteme in der EU aufzubauen“, so als ob es in den EU-Mitgliedstaaten heute keine qualifizierte Gesundheitspolitik gäbe. Darüber hinaus soll nach dem Willen von Herrn Bușoi dieses Programm nicht nur der kurzfristigen Krisenbewältigung, „sondern auch der Verfolgung langfristiger Ziele dienen“, dies in Form eines „gemeinsamen Maßnahmenkatalogs zur Unterstützung des Gesundheitspolitik in der EU in den nächsten sieben Jahren.“Wer sich an das peinliche Händewasch-Video von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Ausbruch der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sowie an die zahlreichen Skandale von Frau von der Leyen – genannt seien hier nur Berateraffäre, Gorch Fock und eine desolate Bundeswehr – erinnert, weiß genau: Die Gesundheitspolitik ist bei der EU-Kommission alles andere als in guten Händen und gehört nach wie vor in die alleinige Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Entsprechend lehne ich diesen Versuch, auch auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik einer weiteren EU-Zentralisierung Tür und Tor zu öffnen, ab.
Sustainable Europe Investment Plan - How to finance the Green Deal (A9-0198/2020 -Siegfried Mureşan, Paul Tang)
Mit dem „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals“ möchte das Europäische Parlament in Anlehnung an die Kommissionsmitteilung vom 14. Januar 2020 (COM(2020)0021) den Weg zu einem „grünen Übergang“ aufzeigen. Hierzu sollen neue EU-Eigenmittel etwa in Form einer Plastiksteuer, einer (nicht WTO-kompatiblen) CO2-Grenzausgleichssteuer oder einer Ausweitung des so genannten Emissionshandels eingeführt werden. Damit würde die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten sowie deren Parlamente mit dem Haushaltsrecht als Königsrecht weiter beschnitten. Es wird ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 622 Milliarden Euro bis 2030 ausgemacht, wobei sich dies bemerkenswerterweise nicht auf neue Maßnahmen im Rahmen des 2019 ausgerufenen Grünen Deals bezieht, sondern auf die zurzeit noch gültigen Emissionseinsparungsziele (40 % Emissionseinsparungen im Vergleich zu 1990). Die voraussichtlichen Mehrausgaben im Zuge des zu erwartenden EU-Klimagesetzes (mit Einsparungszielen von 55-60 % bis 2030) bleiben indes im Dunkeln. Gleichzeitig erwarten Teile des Parlaments mehr Investitionsbedarf von Seiten des Privatsektors. Wenn allerdings ganze Wirtschaftsbranchen durch den Grünen Deal nachhaltig beschädigt werden, ist es ziemlich vermessen zu glauben, dass hier Investitionen aus dem Privatsektor erfolgen werden. Vielmehr wäre es an der Zeit, sich wieder einer vernünftigen Wirtschafts- und Umweltpolitik zu widmen, statt unseren Wohlstand mit planwirtschaftlich geprägten Maßnahmen im Namen des Klimas zu gefährden. Entsprechend habe ich den Bericht abgelehnt.
InvestEU Programme (A9-203/2020 - José Manuel Fernandes, Irene Tinagli)
Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Unter dem Vorwand von Corona wird das Budget von InvestEU um 20 % erhöht und der Umfang erweitert. Jetzt könnten auch Drittstaatsangehörige, und Drittländer vom Geld der EU-Steuerzahler profitieren. Auch die geschlechtsspezifischen und grünen Agenden werden zu Prioritäten, was im vorherigen Programm (EFSI und EFSI 2) nicht der Fall war.
Interinstitutional Agreement on budgetary discipline, on cooperation in budgetary matters and on sound financial management, as well as on new own resources, including a roadmap towards the introduction of new own resources (A9-0261/2020 - Esteban González Pons)
Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Der Bericht billigt den Abschluss der Vereinbarung über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 einschließlich des sogenannten EU-Wiederaufbauinstruments „NextGenerationEU“ (NGEU) in einer Gesamthöhe von rund 1,8 Billionen Euro sowie der illegalen Ausgabe von EU-Schulden, um dies zu finanzieren. Neue Eigenmittel sollen die Ausgaben für die Rückzahlung decken. Dies konsolidiert die EU als Transfer- und Schuldenunion.
Rules and general principles concerning mechanisms for control by Member States of the Commission’s exercise of implementing powers (A9-0187/2020 - József Szájer)
Ich habe für diesen Bericht gestimmt. 2017 legte die Kommission einen Vorschlag zur Reform des EU-Komitologiesystems vor. Er zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von EU-Recht in bestimmten stark umstrittenen Politikbereichen durch folgende Maßnahmen zu verbessern: Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Komitologieverfahrens (dem sogenannten „Berufungsausschuss“), so dass nur Stimmen für oder gegen einen Rechtsakt berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Rückgriff auf Enthaltungen und die Zahl der Fälle zu verringern, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, Stellung zu nehmen, und die Kommission gezwungen ist, ohne ein klares Mandat der Mitgliedstaaten zu handeln; Einbeziehung der nationalen Minister, indem der Kommission gestattet wird, den Berufungsausschuss auf Ministerebene erneut zu befassen, wenn nationale Sachverständige nicht Stellung nehmen; Erhöhung der Abstimmungstransparenz auf der Ebene des Berufungsausschusses; und Gewährleistung eines politischen Engagements, indem der Kommission ermöglicht wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgeben kann. Der Bericht des Europäischen Parlaments fügt zusätzliche Kontrollebenen hinzu. Wir begrüßen eine erhöhte Transparenz bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission.
Implementation of the EU water legislation (B9-0401/2020)
Die Gewährleistung der Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und die effiziente Verwaltung vorhandener Wasserquellen stellen eine wichtige öffentliche Aufgabe dar, die in der Zuständigkeit des Nationalstaates liegt. Der Entschließungsantrag enthält zwar eine Reihe von sinnvollen Vorschlägen zur Sicherstellung dieser Aufgaben. Allerdings gehören diese Vorschläge nicht auf die EU-Ebene, da ein entsprechender Mehrwert im Vergleich zu nationalstaatlichen Maßnahmen nicht vorliegt. Entsprechend lehne ich aus Gründen der Subsidiarität diesen Antrag ab.
EU Strategy on adaptation to climate change (B9-0422/2020)
Die Anpassung an den Klimawandel ist grundsätzlich eine wichtige Aufgabe, die die Menschheit seit jeher beschäftigt. Gerade in vormodernen Zeiten, als die Abhängigkeit von Wind und Wetter erheblich größer war als heute, stellten geeignete Anpassungsmaßnahmen der zumeist bäuerlich tätigen Bevölkerung an klimatische Veränderungen eine zwingende Notwendigkeit dar. So waren bei Eiszeiten oder lange anhaltenden Hitzeperioden als existentielle Bedrohungen geeignete Anpassungsmaßnahmen der Schlüssel zum Überleben für die Menschen, welche zumeist von der Subsistenzwirtschaft lebten. Auch wenn die Klimaabhängigkeit der Menschen in der Moderne dank Fortschritt, Technik und Innovation zunehmend abnimmt, ergeben auch heute Klimaanpassungsmaßnahmen durchaus Sinn. In der heutigen Zeit fällt diese öffentliche Aufgabe primär in die Kompetenz der Nationalstaaten. Bis zu einem gewissen Grad können auch zwischenstaatliche sowie multilaterale Kooperationen in diesem Bereich sinnvoll sein, sofern sie wohldurchdacht und angemessen sind. Hier allerdings setzt die Kritik an der vorliegenden Entschließung des Europäischen Parlamentes an. Neben positiv zu bewertenden Vorschlägen wie der Anregung einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen enthält der Text auch einige Forderungen, welche der unverantwortlichen Panikmache vor aktuellen Klimaveränderungen zulasten der Bürger und der Wirtschaft Vorschub leisten. Da Klimaanpassung im Grundsatz richtig ist, der Text aber etliche Schwächen aufweist, habe ich mich hier enthalten.
A WTO-compatible EU carbon border adjustment mechanism (A9-0019/2021 - Yannick Jadot)
Im Zuge des grünen Deals, dem EU-Aktionsprogramm zur Erreichung der Pariser Klimaziele, möchte das EU-Parlament eine so genannte CO2-Grenzausgleichssteuer einführen, um eine Benachteiligung von Herstellern in der EU gegenüber Produzenten in Drittstaaten zu vermeiden. Die vom französischen Vorzeige-Grünen Yannick Jadot im Weltuntergangs-Duktus geschriebene Begründung zu dieser Forderung betont, eine „ehrgeizige Klimaschutzpolitik“ sei „nur möglich mit einer erheblichen Minderung der zugeteilten CO2-Emissionsberechtigungen, einer raschen Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate, durch die die Wirksamkeit des CO2-Marktes geschwächt wird, und der Festlegung eines Mindestpreises pro Tonne CO2.“Tatsächlich versucht man, die durch den Grünen Deal verursachte Deindustrialisierung Europas durch die Etablierung neuer Schutzzölle auf Waren aus Drittstaaten aufzuhalten und gleichzeitig neues Geld in die EU-Kasse zu spülen. Abgesehen davon, dass solch ein Mechanismus nicht konform mit Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) wäre, handelt es sich um einen verzweifelten Versuch fehlgeleiteter EU-Technokraten, den Irrweg der EU namens „Grüner Deal“ auf nicht angemessene Weise auszugleichen. So beabsichtigt die EU, auf Kosten von Umwelt und Wirtschaftskraft das Klima zu „retten“, statt sich in sinnvoller Weise an Maßnahmen zur Anpassung an den aktuellen Klimawandel zu beteiligen und dabei sowohl zu einem wirksamen Umweltschutz als auch zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Entsprechend lehne ich diesen Bericht klar ab.
Implementation of the Ambient Air Quality Directives (A9-0037/2021 - Javi López)
Selbst die Kommission kommt in einer Mitteilung vom November letzten Jahres zu dem Schluss, dass die Luftqualität immer besser wird. In Deutschland beispielsweise ist bei den Stickoxiden seit 1990 ein Rückgang von über 80 % zu verzeichnen, was in der Hauptsache auf immer bessere Technologien in der Autoindustrie zurückzuführen ist.Die Probleme sind auch eher in nicht‑repräsentativen Messverfahren und einer unausgewogenen Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG zu suchen, die nichts mit der Lebenswirklichkeit der betroffenen Bürger zu tun hat.Dennoch sollen mit Verweis auf die vielzitierten ominösen 400 000 vorzeitigen Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung die Grenzwerte deutlich verschärft werden. Wie die Europäische Umweltagentur, auf dessen Zahlen sich die Kommission beruft, auf diese Zahlen kommt, bleibt im Dunkeln. Dennoch nimmt der Berichterstatter diese Behauptungen gerne auf, obwohl bereits jetzt die bestehenden Regelungen von vielen Mitgliedstaaten nicht erfüllt werden können, was zu diversen Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. Statt Fakten anzuführen und auf erfreuliche Fortschritte in der Industrie hinzuweisen und diese weiterzuentwickeln, werden ganze Wirtschaftszweige wie die Autoindustrie, aber auch die Landwirtschaft, der Bausektor und die traditionelle Energiewirtschaft an den Pranger gestellt, um den „Übergang zu einem gesunden Planeten“ zu ermöglichen. Selbstverständlich lehne ich diesen tendenziösen Bericht ab.
Environment: The Aarhus Regulation (A9-0152/2021 - Christian Doleschal)
Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens von Århus von 1998, welches den Zugang zu Gerichten für Nichtregierungsorganisationen im Bereich Umweltschutz stärken will. Der Bericht schlägt vor, Änderungen an der entsprechenden EU-Verordnung vorzunehmen, um zu vermeiden, dass die EU bei einer formellen Prüfung der Århus-Verordnung im Rahmen der Tagung der Vertragsparteien im Oktober 2021 bezichtigt würde, gegen ihre internationalen Verpflichtungen zu verstoßen.Was sich in allgemeiner Form gut anhört, ist im Detail nicht akzeptabel. Denn während der Zugang zu Gerichten für Einzel- wie auch für juristische Personen in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein muss, geht es hier um eine maßgebliche Erweiterung eines möglichen Klagerechtes für Nichtregierungsorganisationen. Dies soll nicht nur für Verwaltungsakte zur Regelung eines Einzelfalls, sondern auch für solche „von allgemeiner Geltung“ möglich sein. Neu soll demnach jeder Verwaltungsakt „mit Bezug zum Umweltrecht“ angefochten werden können. Damit sind willkürlichen Klagen von Seiten einzelner Nichtregierungsorganisationen, die ordentliche Verwaltungsverfahren blockieren können, Tür und Tor geöffnet.Wer sieht, wie bereits heute einzelne Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe schamlos unter Vorspiegelung allgemeiner Interessen die bestehende Rechtsordnung ausnützen, um möglichst viel Eigenprofit auf Kosten anderer Bürger und Unternehmen herauszuschinden, kann einem solchen Vorhaben und damit der EU-Verordnungsanpassung nicht zustimmen.
EU Biodiversity Strategy for 2030: Bringing nature back into our lives (A9-0179/2021 - César Luena)
Am 20. Mai 2020 hat die Kommission eine EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgestellt. Das EU-Parlament nimmt hierzu in einem eigenen Bericht Stellung und bekräftigt das Vorhaben, analog zum Klimagesetz auch eine eigene Biodiversitätsgesetzgebung auf den Weg zu bringen.Zwar werden im Bericht auch reelle Probleme wie etwa die – globalisierungsbedingte – Einschleppung gebietsfremder Arten benannt, was zum Aussterben einheimischer Arten in einer Region führen kann. Doch schon alleine die Bezugnahme auf die am 28. November 2019 erfolgte Ausrufung eines Klima- und Umweltnotstandes durch das EU-Parlament und daran anschließende EU-Texte – v. a. Green Deal , Klimagesetz – und die damit verbundene Behauptung einer drohenden Apokalypse („in der Erwägung, dass sich der Zustand der Natur in einem in der Geschichte der Menschheit noch nie dagewesenen Tempo und Umfang verschlechtert“), während gleichzeitig Luft, Böden und Gewässer in Europa nahezu flächendeckend und weltweit in vielen Gebieten immer sauberer werden und die Lebenserwartung der Menschen immer höher wird, ist nicht seriös.Auch die Forderung, ein Drittel der EU-Fläche quasi zu einem Naturreservat zu erklären, indem mindestens 30 % der Landfläche und der Meeresgebiete Schutzgebiete sein sollen, erscheint nicht realistisch. Entsprechend lehne ich diesen nicht ausgewogenen Bericht ab.
European Citizens' Initiative "End the cage age" (B9-0296/2021, B9-0302/2021)
Mit dem direktdemokratischen Instrument der Europäischen Bürgerinitiative haben die Organisatoren dieser Kampagne namens „Schluss mit der Käfighaltung“ 1,4 Millionen gültige Unterschriften aus allen Mitgliedstaaten der damaligen EU-28 gesammelt und damit die EU-Kommission verpflichtet, sich mit ihrem Anliegen aus dem Bereich des Tierschutzes zu befassen.In diesem Kontext nimmt das Europäische Parlament in Form eines eigenen Entschließungsantrags Stellung. Es fordert die Kommission dazu auf, die Eignung der geltenden EU-Rechtsvorschriften in Sachen Tierschutz zu überprüfen und Vorschläge für eine angemessene Unterstützung der Landwirte zu unterbreiten. Dabei soll der bereits eingeschlagene Weg hin zu einer tiergerechteren Haltung fortgesetzt werden, der etwa mit dem Teilverbot von Kälberboxen (2007), dem Verbot von reizarmen Käfigbatterien für Legehennen (2012) oder dem Teilverbot der Kastenhaltung von Sauen (2013) eingeschlagen wurde. Ein Ende der Käfighaltung soll bis spätestens 2027 ins Auge gefasst werden. Tierschutz und wirtschaftliche Anliegen der Landwirte finden gleichermaßen Beachtung.Insbesondere als approbierte Tierärztin ist es mir ein Herzensanliegen, dass die Haltungssysteme an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt.Zu begrüßen ist auch die Stärkung von direktdemokratischen Instrumenten, wovor sich etwa in Deutschland die etablierten Parteien aus eigennützigen Motiven fürchten. Aus den genannten Gründen stimme ich dem Bericht zu.
European Climate Law (Jytte Guteland - A9-0162/2020)
In den am 21. April 2021 abgeschlossenen Trilogsverhandlungen zum EU-Klimagesetz wurde vereinbart, dass auf EU-Ebene die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 nicht mehr um „nur“ 40 %, sondern um 55 % eingespart werden sollen (das Parlament wollte ursprünglich gar 60 %). Eine angebliche Klimaneutralität wird bis zum Jahr 2050 angestrebt. Der ausgehandelte Text, der von den Befürwortern als „Flaggschiff“ für den Klimaschutz bezeichnet wird, soll auf EU-Ebene die Grundlage für umfassende Legislativmaßnahmen in nahezu allen wirtschaftlichen Sektoren bilden, wobei die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und energieintensive Industriezweige besonders betroffen sein werden. Am 14. Juli 2021 stellt die Kommission ihr entsprechendes Gesetzespaket „Fit für 55“ vor. Es drohen – planwirtschaftlich verordnet – weitere Benzinpreiserhöhungen, das Verbot des Verbrennungsmotors bei Autos, Gängelungen von Landwirten und Verbrauchern – Tierhaltung gilt auf Seiten grüner Ideologen als Klimakiller, Konsumenten werden schon heute von einigen zum Verzehr von Insekten anstelle von Fleisch aufgefordert –, die Zerstörung von Millionen von Arbeitsplätzen aufgrund von Produktionsverlagerungen in Drittstaaten sowie die massive Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte zugunsten einer totalitär anmutenden „großen Transformation“. Dass Deutschland in seiner Gesetzgebung noch weitergeht als die EU, macht die Sache nicht besser, sondern zeigt nur die unverantwortliche Handlungsweise der Bundesregierung. Meine Haltung ist klar: Ja zum vernünftigen Umweltschutz, nein zu diesem ideologiebasierten Klimagesetz!
Financial activities of the European Investment Bank - annual report 2020 (A9-0200/2021 - Pedro Silva Pereira)
Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Der Bericht überprüft die Aktivitäten der EIB im Haushaltsjahr 2020 und formuliert Empfehlungen für die Zukunft. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments sollte die EIB ihre Bemühungen um grüne Investitionen und Investitionen in Drittländern verstärken. Der Bericht rahmt die EIB auch als den öffentlichen Kreditgeber der EU ein. Dies ist gemäß den Verträgen falsch. Die EIB ist rechtlich gesehen die völkerrechtlich geregelte Bank der Mitgliedstaaten. Es ist keine EU-Institution und kein öffentlicher Kreditgeber. Die Anteilseigner der EIB sind die Mitgliedstaaten und sie sind für die Investitionsentscheidungen verantwortlich. Es ist nicht die Aufgabe der Kommission oder des Parlaments, ihre Investitionsentscheidungen zu beeinflussen. Der Bericht fordert auch eine Kapitalerhöhung der EIB. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs wurde das Kapital erheblich reduziert. Dies würde bedeuten, dass alle Mitgliedstaaten ihr Kapital bei der EIB aufnehmen müssten. Der Bericht enthält auch einige seltsame Empfehlungen, beispielsweise die Aufforderung an die EIB, in Fahrräder für abgelegene Gemeinden zu investieren. Der Bericht fordert die EIB auch auf, Investitionen in von Frauen geführten KMU Vorrang einzuräumen.
European Medicines Agency (A9-0216/2021 - Nicolás González Casares)
Nach dem Ausbruch der Corona-Krise hat sich die EU nicht mit Ruhm bekleckert. Man erinnere sich nur an das peinliche Händewasch-Video der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen oder das Chaos und die Intransparenz um die abgeschlossenen Impfverträge. An sich wäre ein schwaches Auftreten von EU-Behörden im Gesundheitsbereich nicht besonders schlimm, sollte doch die Gesundheitspolitik vorrangig in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten gehören. Genau dieses möchte allerdings die EU-Kommission schrittweise ändern. So schlägt sie vor, die Europäische Arzneimittelbehörde zu stärken, damit diese die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten besser koordinieren und deren Entwicklung erleichtern kann. Es soll „mehr Europa“ auch in Gesundheitsfragen gewagt werden, bis hin zu einer „Gesundheitsunion“. Zentralisierungstendenzen dieser Art ist eine klare Absage zu erteilen. Die Wahrung der öffentlichen Gesundheit ist eine Kernaufgabe staatlichen Handelns und gehört daher nicht in die Hände von EU-Bürokraten und Apologeten eines EU-Zentralisierungswahns. Entsprechend lehne ich diesen Bericht ab.
General Union Environment Action Programme to 2030 (A9-0203/2021 - Grace O'Sullivan)
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sind sinnvoll und können unter der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in einigen Fällen auch auf EU-Ebene berechtigt sein. Was allerdings unter dem Titel „Achtes Umweltaktionsprogramm der EU bis 2030“ von Kommission und Parlament gefordert wird, hat erstens nur bedingt mit Umweltanliegen zu tun und ist zweitens ein Konvolut von teilweise abstrusen Behauptungen, die durchgängig die drohende Apokalypse im Namen des Klimas vor Augen führen sollen. So wird etwa ernsthaft behauptet, der Ausbruch der Corona-Krise habe mit „der Zerstörung von Ökosystemen zur Befriedigung unserer Konsumbedürfnisse“ zu tun. Hierfür bedürfe es „eines schnellen und weitreichenden Systemwandels“. In Anlehnung an das Pariser Klimaabkommen, den Grünen Deal und das kürzlich verabschiedete Klimagesetz soll bis ins Jahr 2050 eine „klimaneutrale Wirtschaft“ geschaffen werden. Im Stile von Science-Fiction-Romanen wird von der „Rettung des Planeten“ schwadroniert. Eine „nachhaltige Ökonomie des Wohlergehens“ soll unabhängig vom BIP-Wachstum mittels neuer „EU-Indikatoren“ gemessen werden, was die Selbstüberschätzung wie auch die Gefährlichkeit dieser Klimaideologie deutlich macht.Ich werde mich nach wie vor für einen vernunft- und evidenzbasierten Umweltschutz einsetzen, im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Bürger und unserer Wirtschaft.Einem klimaideologischen Hokuspokus, in den sich dieses so genannte Umweltaktionsprogramm einreiht, erteile ich hingegen eine klare Absage.
Establishment of Antarctic Marine Protected Areas (MPAs) and the conservation of Southern Ocean biodiversity (B9-0369/2021)
Die AfD setzt sich für eine vernunftbasierte Umweltpolitik ein und unterstützt dabei jenseits kleinmütigen Parteigeplänkels auch sinnvolle Anträge der politischen Konkurrenz. Entsprechend wurde bereits am 8. Oktober 2020 im Bundestag ein Antrag zur Einrichtung eines Meeresschutzgebietes im Weddellmeer der Antarktis (Drucksache 19/23125) mitgetragen. So stellt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten eines der wirksamsten Mittel dar, um Übernutzung und Raubbau zu unterbinden und marine Ökosysteme und Habitate zu erhalten. Im Zuge dessen unterstütze ich nun auch eine entsprechende Antarktis-Entschließung des EU-Parlamentes, welche die Einrichtung von zwei neuen Meeresschutzgebieten im Weddellmeer und in der Ostantarktis fordert.
European Centre for Disease Prevention and Control (A9-0253/2021 - Joanna Kopcińska)
Im Rahmen des Vorhabens, eine „Europäische Gesundheitsunion“ zu schaffen, soll das bereits bestehende Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten weiter ausgebaut und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Begründet wird dieses Vorhaben mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie.Allerdings hat gerade der Umgang von EU-Spitzenvertretern und -Behörden mit COVID-19 – man denke nur an das unsägliche Händewasch-Video von Kommissionspräsidentin von der Leyen sowie das laienhafte Prozedere rund um die Genehmigung und Beschaffung von Impfstoffen – gezeigt, wie wichtig ein funktionierender öffentlicher Gesundheitssektor auf nationaler Ebene ist, der die Menschen beschützt, ihnen Vertrauen vermittelt und Gesundheitsdienstleistungen in kompetenter, transparenter und professioneller Art und Weise zur Verfügung stellt. Entsprechend ist ein Ausbau des oben erwähnten Zentrums nicht erstrebenswert, weshalb ich den Bericht ablehne.
Serious cross-border threats to health (A9-0247/2021 - Véronique Trillet-Lenoir)
Im Rahmen des Vorhabens, eine „Europäische Gesundheitsunion“ zu schaffen, soll mittels EU-Verordnung ein „stärkerer und umfassenderer Rechtsrahmen“ zur Umsetzung von Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der EU geschaffen werden. Im Klartext soll die aus guten Gründen primär auf nationaler Ebene angesiedelte Gesundheitspolitik mehr und mehr von EU-Behörden bestimmt und damit die nationale Souveränität der EU-Mitgliedstaaten weiter ausgehöhlt werden. Denn gerade der Umgang von EU-Spitzenvertretern und -Behörden mit COVID-19 – man denke nur an das unsägliche Händewasch-Video von Kommissionspräsidentin von der Leyen sowie das laienhafte Prozedere rund um die Genehmigung und Beschaffung von Impfstoffen – hat gezeigt, wie wichtig ein funktionierender öffentlicher Gesundheitssektor auf nationaler Ebene ist, der die Menschen beschützt, ihnen Vertrauen vermittelt und Gesundheitsdienstleistungen in kompetenter, transparenter und professioneller Art und Weise zur Verfügung stellt. Entsprechend lehne ich den entsprechenden Bericht ab.
Credit servicers and credit purchasers (A9-0003/2021 - Esther de Lange, Irene Tinagli)
Ich habe mich enthalten. Wir begrüßen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenaufsicht und zur Ausarbeitung makroprudenzieller Normen ergriffen werden. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Schaffung eines Sekundärbinnenmarkts für notleidende Kredite und die Gründung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften nur dazu führen, dass sich die Bedingungen für Banken verbessern, die die Folgen ihrer schlechten Anlageentscheidungen begrenzen wollen, ohne dass dadurch die Wahrscheinlichkeit schlechter Anlageentscheidungen verringert wird.Stattdessen sollten die Ursachen für notleidende Kredite untersucht werden, wobei auch ihre Konzentration auf bestimmte Regionen zu berücksichtigen ist. Im Durchschnitt halten EU-Banken Kredite, von denen 2,4 % notleidend sind. Das ist hoch, aber nicht problematisch. Länder wie Griechenland (40 %) und Zypern (20 %) sind wirklich problematisch. So hindert die Strukturierung des Euro Mitgliedstaaten mit einem höheren Kreditrisiko daran, angemessene geldpolitische Maßnahmen zu ergreifen.Eine weitere Harmonisierung der Bankenunion und die weitere Integration der europäischen Finanzmärkte führt keinen Schritt näher an die Lösung dieses Problems. Die planmäßige Bedienung der Kredite und die Rentabilität der Banken kann nur durch eine stabile Währung und haushaltspolitische Stabilität, nicht aber durch eine weitere Vergemeinschaftung der Risiken erreicht werden. Dadurch wird das Euro-Währungsgebiet nur anfälliger für Spekulationen ausländischer Kreditkäufer.
Farm to Fork Strategy (A9-0271/2021 - Anja Hazekamp, Herbert Dorfmann)
Am 20. Mai 2020 hat die EU-Kommission eine Strategie namens „Vom Hof auf den Tisch“ für ein „faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ vorgelegt. Als Antwort darauf fordert man nun im EU-Parlament Maßnahmen, sprich: den Erlass von Verordnungen.Der übergeordnete Tenor ist auch hier die Verringerung der Treibhausgase. Der Landwirt ist hier in erster Linie nicht Nahrungsmittelproduzent, sondern wird aus der Sicht der Klimaretter zum Sündenbock und Umweltzerstörer. Dass Landwirtschaft davon lebt, die Natur und die natürliche Bodenqualität seit Generationen zu erhalten, wird ausgeblendet. Und das gerade von jenen, auf deren Konto die größten Naturzerstörungen gehen – sei es durch Rodungen für Windräder oder Palmöle oder durch den Abbau von Ressourcen für Batterien. Von der beispiellosen geplanten Bodenversiegelung durch den angekündigten massiven Ausbau der Windindustrie, vor allem in Waldgebieten, einmal ganz zu schweigen.Man fordert völlig faktenresistent mal schnell 50 % Reduktion beim Pflanzenschutz und bei den Antibiotika, 20 % Reduktion bei den Düngemitteln, 25 % ökologischen Anbau am Markt vorbei und beschwört eine 50-prozentige Reduktion der Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit, ohne auch nur ansatzweise Fachwissen erkennen zu lassen.Die nun publik gewordene Tatsache, dass der Bericht über die Auswirkungen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aus der internen Forschungsabteilung der EU-Kommission seit über einem halben Jahr zurückgehalten wurde, ist ein handfester Skandal. Denn darin windet man sich unter 1 000 Entschuldigungen durch die Erkenntnis, dass weniger Dünger, weniger Pflanzenschutz und weniger ertragreiche Anbaumethoden, um nur einiges zu nennen, zu einer deutlichen Ertragsreduzierung im Agrarsektor führen werden.Ganz vereinzelt mag es – wohl fast aus Versehen – tatsächlich berechtigte Forderungen geben, z. B. beim Tierschutz. Dass es einer Mehrheit im Parlament damit keinesfalls ernst ist, wird an anderer Stelle deutlich.Mein Fazit: Wer Klimaquacksalbern die Hoheit über unsere Landwirtschaft überlässt, riskiert die eigene Ernährungssicherheit. Insgesamt steht daher außer Frage, dass ich diesen Bericht ablehne.
EU-Taiwan political relations and cooperation (A9-0265/2021 - Charlie Weimers)
Der offensichtliche Expansionsdrang Chinas – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unverhohlen militärisch – ist derzeit eine der größten Bedrohungen des Friedens und unserer westlichen Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft. Nicht nur unter diesen Gesichtspunkten ist eine Intensivierung der Beziehungen mit Taiwan ausdrücklich zu begrüßen. Auch als Hochtechnologie-Wirtschaftsstandort und Weltmachtführer in der Halbleitertechnik ist Taiwan ein interessanter Wirtschaftspartner.Die Frage einer eventuellen Wiedervereinigung mit China kann nicht Sache der EU sein, sondern kann nach unserer Vorstellung der Selbstbestimmung allein von Taiwan ausgehen.Daher habe ich für die Entschließung gestimmt.
EU transparency in the development, purchase and distribution of COVID-19 vaccines (B9-0519/2021, B9-0520/2021)
Die Entschließung fordert klar die von der EU-Kommission vielbemühte Transparenz in Bezug auf die Förderung der Entwicklung mit Steuergeldern und die Vertragsbedingungen ein. Der vollständige Inhalt aller Verträge ist umgehend bereitzustellen, ebenso wie die Behauptung einer angeblichen 95-prozentigen Wirksamkeit der in Rekordzeit hergestellten Impfstoffe.Dass sich die EU-Kommission hinter angeblichen Verschwiegenheitsabkommen versteckt und dabei die Öffentlichkeit und die Abgeordneten mit an den entscheidenden Stellen geschwärzten Verträgen zwischen der EU-Kommission und den Pharmakonzernen abspeisen möchte, ist ein Skandal.Vereinzelt wurde den Abgeordneten der Vertrag mit Johnson&Johnson zugänglich gemacht, nachdem sie eine strafbewährte Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hatten. Mit diesem extrem defizitären Verständnis von Transparenz und dem Aushebeln sämtlicher politischer Entscheidungsprozesse wird deutlich, was die EU-Kommission ist: ein autokratischer, sich jeder Rechenschaft entziehender politischer Selbstbedienungsladen, der diesbezüglich jedwede öffentliche oder parlamentarische Kontrolle aushebelt.Das eklatante Scheitern der sogenannten Impfstrategie unter Missachtung demokratischer Selbstverständlichkeiten verdeutlicht, dass allen wie auch immer gearteten Bestrebungen der EU, sich mehr Verantwortung im Bereich der Gesundheitspolitik anzueignen, entschlossen entgegenzutreten ist.Dennoch habe ich nur den entsprechenden Änderungsanträgen der ID- und EKR-Fraktionen zugestimmt, da diese die Mängel hinsichtlich der Transparenz angemessen thematisieren, nicht jedoch der Entschließung als Ganzes, da die Vorgänge um die COVID-19-Impfstoffe gezeigt haben, dass die Gesundheitspolitik nicht in die Kompetenz der EU-Kommission gehört.
An EU strategy to reduce methane emissions (A9-0277/2021 - Maria Spyraki)
Im Zuge von Grünem Deal, EU-Klimagesetz und Fit-für-55-Gesetzespaket möchte die Mehrheit im EU-Parlament nun auch die Methanemissionen massiv senken, um bis 2050 „Klimaneutralität“ zu erreichen.Vorrangig in den Bereichen Landwirtschaft, Energie und Abfallwirtschaft sollen bis 2030 global die auf menschliche Aktivitäten zurückzuführenden Methanemissionen um bis zu 45 % reduziert werden, um so einen vermeintlich um 0,3 Grad geringeren Temperaturanstieg zu erzielen. Allerdings stammen nur 5 % der weltweiten Methanemissionen aus der EU und gerade einmal 2,6 % aus der europäischen Landwirtschaft, was die Effektivität der geplanten EU-Verbotspolitik in den genannten Bereichen stark relativiert.Der der Strategie zugrundeliegende Glaube, EU-Technokraten sollten sich statt Landwirten um eine nachhaltige Landwirtschaft kümmern, ist bestenfalls naiv. Viehhaltung und Milchwirtschaft sollen beispielsweise weitgehend reduziert werden. Dass dabei der natürliche Dünger auf den Äckern ebenfalls wegfällt, wird billigend in Kauf genommen.Insgesamt strotzt der Bericht vor praxisfernen, sich widersprechenden Empfehlungen, die durch die „Zusammenarbeit“ der Ausschüsse ENVI und AGRI bedingt sind. Insbesondere die einseitige Fokussierung auf die Landwirtschaft, die statt als elementarer Grundpfeiler unserer Ernährung als emissionstechnisch zu reglementierender Sektor gesehen wird, und die Grundhaltung, dass „Erziehung“ der Bürger durch politische „Besserwisser“ Voraussetzung auf dem Weg zur ohnehin fraglichen Klimaneutralität sei, sind mehr als problematisch.Entsprechend lehne ich diese Strategie entschieden ab.
UN Climate Change Conference in Glasgow, the UK (COP26) (B9-0521/2021)
Im Jahre 1992 fand eine Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro mit rund 20 000 Teilnehmern aus der ganzen Welt statt, auf der Fragen zu Umweltschutz und Klimaveränderungen erörtert und in verschiedenen Erklärungen das Prinzip der „Nachhaltigkeit“ hochgehalten wurde.Seither fanden insgesamt 25 Klimakonferenzen statt, darunter auch das 21. Treffen im Jahr 2015, auf dem von den Vertragsstaaten das sogenannte Pariser Klimaabkommen beschlossen wurde. Dieses Abkommen dient seither der EU als Leitlinie für einschneidende Maßnahmen, wie etwa den 2019 ausgerufenen Grünen Deal, das in diesem Jahr beschlossene Klimagesetz und den aktuellen Entwurf des Gesetzespaketes „Fit für 55“.Im Vorfeld der anstehenden 26. Klimakonferenz in Glasgow hat die Mehrheit des EU-Parlaments ihre Forderungen an die Konferenzteilnehmer in Form einer Entschließung dargelegt. Dabei sollen die Vorhaben einer „großen Transformation“, die im Fit-für-55-Gesetzespaket angelegt sind, möglichst allen Staaten der Welt schmackhaft gemacht werden, unter Hinweis auf den „Schutz des gesamten Planeten und des Wohlbefindens aller“.Schwerindustrie, Energiesektor, Landwirtschaft, Verkehr und viele weitere Bereiche sollen dabei für die „Rettung des Klimas“ umgekrempelt werden. Interessant ist unter anderem der Hinweis in der Entschließung auf das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts von diesem Jahr, wonach der Schutz des Klimas keine politische Ermessensfrage, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht sei.Demzufolge sind politische Debatten zum Thema auch nicht mehr notwendig, was interessante Rückschlüsse auf das Demokratieverständnis der Befürworter dieser Entschließung eröffnet. Diese möchten bis 2035 ausschließlich „emissionsfreie PKW“ haben, was auch immer damit gemeint ist – E-Autos können es nicht sein, berücksichtigt man die Emissionen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung eines entsprechenden Elektromobils.Die Landwirtschaft soll „regenerativ“ werden, die Ernährung der Menschen vorwiegend pflanzlich basiert sein. Mindestens 100 Milliarden US-Dollar jährlich sollen Industrieländer den Entwicklungsstaaten zur Bekämpfung des Klimawandels zur Verfügung stellen, finanziert unter anderem mit einem „CO2-Grenzausgleichssystem“, welches um die EU-Mitgliedstaaten herum neue Zollbarrieren schaffen soll.Bemerkenswert ist zudem die Verbindung des Klimaschutzes mit Genderfragen. Die Verfasser dieser Entschließung sind zwanghaft damit beschäftigt, unseren Planeten zu retten. Während sie selbst die größte Umweltbedrohung darstellen, nehmen sie zusätzlich die weitgehende Zerstörung der eigenen Wirtschaft, den Verlust von Arbeitsplätzen und die Erhöhung von Preisen billigend in Kauf und stören sich auch nicht am massiven CO2-Fußabdruck, den trotz COVID-19 auch diese 26. Klimakonferenz einschließlich überdimensionierter Müllberge hinterlassen wird.Es versteht sich aus den genannten Gründen von selbst, dass ich dieser Entschließung nicht zustimmen werde.
The Rule of law crisis in Poland and the primacy of EU law (B9-0532/2021, B9-0533/2021, B9-0539/2021)
Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt. Das Europäische Parlament verurteilt Polen aufs Schärfste, weil es die EU-Verträge respektiert. Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, es könne jede Bestimmung des EU-Rechts für unanwendbar erklären, die entweder über die durch die Verträge beschränkten Befugnisse der EU hinausgeht oder die gegen die polnische Verfassung verstößt. Das polnische Urteil ist klar, prägnant und richtig.Die EU ist nicht souverän und darf nach Artikel 5 EUV nur tätig werden, wenn sie dazu durch die EU-Verträge ermächtigt wurde. Daraus folgt, dass das Unionsrecht nur Vorrang hat, wenn die Union nach Artikel 5 handlungsermächtigt ist. Wo ihre Befugnisse unklar sind, gilt, dass die EU kein Richter in eigener Sache sein kann.
Common agricultural policy - support for strategic plans to be drawn up by Member States and financed by the EAGF and by the EAFRD (A8-0200/2019 - Peter Jahr)
Die Verhandlungen zur neuen Gemeinsame Agrarpolitik 2021-2027 (faktisch 2023-2027, da für den Zeitraum 2021-2022 bereits mittels Übergangsverordnung die bisherige GAP um zwei Jahre verlängert wurde) standen für die Verhandlungsführer der drei europäischen Institutionen Kommission, Rat und Europäisches Parlament im Zeichen von Umwelt und Klima. Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich Parlament und Rat auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Die Institutionen stritten sich vor allem darüber, inwieweit Landwirte weitere grüne Vorgaben erfüllen müssen, um Subventionen aus EU-Fördermitteln zu erhalten.Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die gegen diese Gemeinsame Agrarpolitik, die das Europäische Parlament in Form von drei Berichten der Abgeordneten Jahr, Müller und Andrieu mitgestaltete, hervorgebracht werden können. Warum zahlen deutsche Steuerzahler – trotz einer punktuellen Stärkung des Subsidiaritätsprinzips in den neuen Verordnungen – faktisch viel mehr Geld an Bauern in anderen EU-Länder als an deutsche Bauern, obschon in Deutschland das Höfesterben weiter voranschreitet? Wieso werden Bauern mit Verboten, Regularien, Bürokratie und Vorgaben aus Brüssel gegängelt, anstatt sie marktkonform – mit der erforderlichen sozialen Abfederung von nationalstaatlicher Seite – wirtschaften zu lassen?Trotzdem gibt es gewichtige Argumente für die neue Gemeinsame Agrarpolitik. Denn glücklicherweise hat die Kommission ihre Vorschläge für die neue GAP bereits im Jahr 2018 und damit vor der Ausrufung der Mogelpackung „Grüner Deal“ und der Verabschiedung des EU-Klimagesetzes eingebracht. Zwar versuchten interessierte Kreise im Laufe der Verhandlungen, die neue Gemeinsame Agrarpolitik systematisch dem Primat der Klimapolitik unterzuordnen, was ihnen aber nur punktuell gelang. Dadurch sind weitere Versuche, die Bauernschaft im Sinne einer allumfassenden Weltrettung im Namen des Klimas zu gängeln, zu bevormunden und sie in ihrer Freiheit zu beschneiden, vergleichsweise milde ausgefallen.Angesichts des aktuellen Zeitgeistes, der die Bauern zu Sündenböcken für den Klimawandel erklären und ihnen am liebsten noch viel stärker vorschreiben möchte, was sie wo wann bewirtschaften sollen und was nicht, ist eine Ablehnung keine Option, weshalb ich mich enthalte. Denn würde dieses Paket neu aufgeschnürt werden, so würden sicherlich nur neue Nachteile für die Landwirte im Sinne einer klimaideologischen Herangehensweise entstehen.
Common agricultural policy: financing, management and monitoring (A8-0199/2019 - Ulrike Müller)
Die Verhandlungen zur neuen Gemeinsame Agrarpolitik 2021-2027 (faktisch 2023-2027, da für den Zeitraum 2021-2022 bereits mittels Übergangsverordnung die bisherige GAP um zwei Jahre verlängert wurde) standen für die Verhandlungsführer der drei europäischen Institutionen Kommission, Rat und Europäisches Parlament im Zeichen von Umwelt und Klima. Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich Parlament und Rat auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Die Institutionen stritten sich vor allem darüber, inwieweit Landwirte weitere grüne Vorgaben erfüllen müssen, um Subventionen aus EU-Fördermitteln zu erhalten.Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die gegen diese Gemeinsame Agrarpolitik, die das Europäische Parlament in Form von drei Berichten der Abgeordneten Jahr, Müller und Andrieu mitgestaltete, hervorgebracht werden können. Warum zahlen deutsche Steuerzahler – trotz einer punktuellen Stärkung des Subsidiaritätsprinzips in den neuen Verordnungen – faktisch viel mehr Geld an Bauern in anderen EU-Länder als an deutsche Bauern, obschon in Deutschland das Höfesterben weiter voranschreitet? Wieso werden Bauern mit Verboten, Regularien, Bürokratie und Vorgaben aus Brüssel gegängelt, anstatt sie marktkonform – mit der erforderlichen sozialen Abfederung von nationalstaatlicher Seite – wirtschaften zu lassen?Trotzdem gibt es gewichtige Argumente für die neue Gemeinsame Agrarpolitik. Denn glücklicherweise hat die Kommission ihre Vorschläge für die neue GAP bereits im Jahr 2018 und damit vor der Ausrufung der Mogelpackung „Grüner Deal“ und der Verabschiedung des EU-Klimagesetzes eingebracht. Zwar versuchten interessierte Kreise im Laufe der Verhandlungen, die neue Gemeinsame Agrarpolitik systematisch dem Primat der Klimapolitik unterzuordnen, was ihnen aber nur punktuell gelang. Dadurch sind weitere Versuche, die Bauernschaft im Sinne einer allumfassenden Weltrettung im Namen des Klimas zu gängeln, zu bevormunden und sie in ihrer Freiheit zu beschneiden, vergleichsweise milde ausgefallen.Angesichts des aktuellen Zeitgeistes, der die Bauern zu Sündenböcken für den Klimawandel erklären und ihnen am liebsten noch viel stärker vorschreiben möchte, was sie wo wann bewirtschaften sollen und was nicht, ist eine Ablehnung keine Option, weshalb ich mich enthalte. Denn würde dieses Paket neu aufgeschnürt werden, so würden sicherlich nur neue Nachteile für die Landwirte im Sinne einer klimaideologischen Herangehensweise entstehen.
Common agricultural policy – amendment of the CMO and other Regulations (A8-0198/2019 - Eric Andrieu)
Die Verhandlungen zur neuen Gemeinsame Agrarpolitik 2021-2027 (faktisch 2023-2027, da für den Zeitraum 2021-2022 bereits mittels Übergangsverordnung die bisherige GAP um zwei Jahre verlängert wurde) standen für die Verhandlungsführer der drei EU-Institutionen Kommission, Rat und EU-Parlament im Zeichen von Umwelt und Klima. Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich Parlament und Rat auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Die Institutionen stritten sich vor allem darüber, inwieweit Landwirte weitere grüne Vorgaben erfüllen müssen, um Subventionen aus EU-Fördermitteln zu erhalten.Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die gegen diese Gemeinsame Agrarpolitik, die das EU-Parlament in Form von drei Berichten der Abgeordneten Jahr, Müller und Andrieu mitgestaltete, hervorgebracht werden können. Warum zahlen deutsche Steuerzahler – trotz einer punktuellen Stärkung des Subsidiaritätsprinzips in den neuen Verordnungen – faktisch viel mehr Geld an Bauern in anderen EU-Länder als an deutsche Bauern, obschon in Deutschland das Höfesterben weiter voranschreitet? Wieso werden Bauern mit Verboten, Regularien, Bürokratie und Vorgaben aus Brüssel gegängelt, anstatt sie marktkonform – mit der erforderlichen sozialen Abfederung von nationalstaatlicher Seite – wirtschaften zu lassen?Trotzdem gibt es gewichtige Argumente für die neue Gemeinsame Agrarpolitik. Denn glücklicherweise hat die Kommission ihre Vorschläge für die neue GAP bereits im Jahr 2018 und damit vor der Ausrufung der Mogelpackung „Grüner Deal“ und der Verabschiedung des EU-Klimagesetzes eingebracht. Zwar versuchten interessierte Kreise im Laufe der Verhandlungen, die neue Gemeinsame Agrarpolitik systematisch dem Primat der Klimapolitik unterzuordnen, was ihnen aber nur punktuell gelang. Dadurch sind weitere Versuche, die Bauernschaft im Sinne einer allumfassenden Weltrettung im Namen des Klimas zu gängeln, zu bevormunden und sie in ihrer Freiheit zu beschneiden, vergleichsweise milde ausgefallen.Angesichts des aktuellen Zeitgeistes, der die Bauern zu Sündenböcken für den Klimawandel erklären und ihnen am liebsten noch viel stärker vorschreiben möchte, was sie wo wann bewirtschaften sollen und was nicht, ist eine Ablehnung keine Option, weshalb ich mich enthalte. Denn würde dieses Paket neu aufgeschnürt werden, so würden sicherlich nur neue Nachteile für die Landwirte im Sinne einer klimaideologischen Herangehensweise entstehen.
A Pharmaceutical Strategy for Europe (A9-0317/2021 - Dolors Montserrat)
„Europa ist weltweit führend im Kampf gegen den Klimawandel und in der Sorge um den Planeten, und jetzt, nach COVID-19, bietet sich die Gelegenheit, Europa und seine nationalen öffentlichen Gesundheitssysteme mit allgemeinem Zugang zur Weltspitze in der Gesundheitsversorgung zu machen.“ Dieser Satz alleine, der in der Begründung zur vorgeschlagenen EU-Arzneimittelstrategie enthalten ist, verdeutlicht, dass eine solche Strategie abgelehnt werden muss. Die Coronakrise soll zum Anlass genommen werden, eine „Europäische Gesundheitsunion“ zu schaffen, wobei einmal mehr bewusst die EU mit Europa verwechselt wird. Die damit verbundenen vier Ziele, nämlich 1) Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglichen Arzneimitteln; 2) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie; 3) verbesserte Krisenvorsorge und 4) Setzen von hohen Qualitätsstandards sind zwar weitgehend sinnvoll, können aber viel besser im Sinne der Subsidiarität auf nationaler Ebene verfolgt werden. Doch gerade das wollen die Befürworter einer „Gesundheitsunion“ hinter sich lassen. Der souveräne Nationalstaat, der nach wie vor für das Wohl und die Gesundheit der Bürger Verantwortung trägt, soll weiter entmachtet und zugunsten einer zentralisierten, bürokratiewütigen und demokratieskeptischen EU möglichst ersetzt werden. Diese Arzneimittelstrategie soll ein weiterer Mosaikstein zu einer umfassenden EU-Zentralisierung bilden, weshalb ich hierzu klar mit Nein gestimmt habe.
European Medicines Agency (A9-0216/2021 - Nicolás González Casares)
Die öffentliche Gesundheitspolitik liegt gemäß dem Vertrag von Lissabon in der Kompetenz eines jeden EU-Mitgliedstaats. Artikel 168 AEUV hält für den Bereich der öffentlichen Gesundheit fest: „Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten.“Der vorliegende Bericht soll hingegen einen definierten Rechtsrahmen schaffen, um in Zukunft Brüssel sowie der Europäischen Arzneimittelagentur weitreichende Befugnisse zu übertragen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität. Konkret soll für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie für die Auswirkungen von Großereignissen auf Medizinprodukte auf Unionsebene vorgesorgt werden. Begründet wird das Vorhaben mit zum Teil hanebüchenen Argumenten, etwa wenn das Auftreten der Corona-Krise mit dem Rückgang der Biodiversität in eine direkte kausale Verbindung gebracht wird.Skandalös in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass eine seriöse Folgenabschätzung für das Vorhaben fehlt, was indes die Befürworter dieser Verordnung nicht anficht. Aus den angeführten Gründen lehne ich den Bericht ab.
Protection of animals during transport (Recommendation) (B9-0057/2022)
Am 2. Dezember 2021 hat der Untersuchungsausschuss zum Schutz von Tieren beim Transport (ANIT) im EU-Parlament seinen Schlussbericht vorgestellt und genehmigt.Damit verbunden sind Empfehlungen an die Kommission, welche entsprechende EU-Gesetze zum Wohl der Tiere auf den Weg bringen soll. Für die AfD ist eine konsequente Umsetzung der Tierschutzgesetze ein absolutes Muss. Tiere sind Mitgeschöpfe und keine Sachgegenstände, weshalb lange, qualvolle Tiertransporte nicht zu akzeptieren sind.Leider hat sich die Mehrheit des ANIT-Untersuchungsausschusses als nicht sehr mutig erwiesen. Statt sich für ein definitives Ende der Lebendtiertransporte in andere Länder mit festgesetztem Enddatum einzusetzen, blieben die Forderungen eher vage. Zudem wurden einige Änderungsanträge der ID-Fraktion – etwa das Verbot ritueller Schlachtungen betreffend – unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt, wonach dies außerhalb des bestehenden Mandates des Untersuchungsausschusses liege.Dennoch stimme ich den Empfehlungen an die Kommission zu. Denn zum einen wurden einige Anliegen der ID-Fraktion berücksichtigt. Dazu gehören etwa die Forderung nach besseren Kontrollen von Bordbüchern, Transportmitteln und Verladepraktiken, die Förderung von mobilen Schlachthöfen zur Vermeidung von Lebendtiertransporten und die Verbesserung von Belüftungssystemen in Fahrzeugen. Zum andern gehen die Forderungen des Untersuchungsausschusses in die richtige Richtung im Sinne des Tierschutzes, der auch für Schlachttiere zu gelten hat.Es bleibt zu hoffen, dass nun die EU-Kommission diesen Forderungen Taten in Form neuer bzw. überarbeiteter Gesetzesentwürfe folgen lässt, die grausame Tiertransporte in Zukunft verhindern wird.
Implementation report on on-farm animal welfare (A9-0296/2021 - Jérémy Decerle)
Der Initiativbericht (INI) befasst sich mit der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren. Er konzentriert sich auf die Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, die Richtlinie 1999/74/EG über den Schutz von Legehennen, die Richtlinie 2007/43/EG über den Schutz von Masthühnern, die Richtlinie 2008/119/EG über den Schutz von Kälbern und die Richtlinie 2008/120/EG über den Schutz von Schweinen.Der Bericht basiert auf den Schlussfolgerungen der Studie „Animal welfare on the farm – ex-post evaluation of the EU legislation: Aussichten für eine Tierschutzkennzeichnung auf EU-Ebene“. Der Bericht fordert eine bessere und einheitlichere Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und eine einheitliche, verbindliche Tierwohlkennzeichnung. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der EU-weit geltenden Vorschriften sehr unterschiedlich ausfällt. Dadurch können Mitgliedstaaten und Landwirten, die die geltende Rechtslage umsetzen, Nachteile entstehen. Die Aufforderung, die Tierschutzvorschriften durch die EU Kommission bis 2023 zu aktualisieren und zu bewerten, ist daher auch unter diesem Aspekt als positiv zu bewerten. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Strengthening Europe in the fight against cancer (A9-0001/2022 - Véronique Trillet-Lenoir)
Im Juni 2020 billigte das Plenum des Europäischen Parlaments die Einsetzung des Sonderausschusses zur Krebsbekämpfung (BECA), welcher nun seinen Schlussbericht vorlegt, der sich aus 33 Vollmitgliedern zusammensetzt. Die Anliegen des Sonderausschusses beinhalten unter anderem eine Krebsprävention in allen Politikbereichen der EU, eine Sicherstellung einer inklusiven Krebsvorsorge und -behandlung, und die Finanzierung eines europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. So wichtig die Bekämpfung von Krebserkrankungen ist, so klar ist auch der Umstand, dass die öffentliche Gesundheit Sache der einzelnen Nationalstaaten ist und dort auch bleiben soll. Außerdem ist der Zugang zu Daten und deren Austausch im medizinischen Bereich bereits jetzt allen Akteuren in der Forschung und im Gesundheitswesen möglich. Eine Einbeziehung der EU würde lediglich die Intransparenz bezüglich der Verwendung erhöhen. Bedenklich sind insbesondere deutliche Forderungen nach einer Einrichtung „umfassender Informationssysteme für eine Immunisierung“ zur „wirksamen Überwachung von Impfprogrammen“. Dies lehne ich kategorisch ab. Impfregister – noch dazu in den Händen einer notorisch intransparenten EU – können und werden, wie Corona gezeigt hat, dazu verwendet, um staatliche An- und Eingriffe auf und in die körperliche Unversehrtheit und bürgerlichen Grundrechte zu ermöglichen.
Regional economic accounts for agriculture (A9-0282/2021 - Petros Kokkalis)
Eurostat erstellt seit Jahrzehnten europäische Agrarstatistiken über verschiedene Aspekte der EU-Landwirtschaft wie Betriebsstruktur, landwirtschaftliche Gesamtrechnung u. a. Dahinter steht das Hauptziel, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und andere wichtige Politikbereiche der EU zu überwachen und zu bewerten und die Politikgestaltung zu unterstützen. Diese Datenerhebungen wurden 2016 evaluiert, wobei die EU-Kommission zum Schluss kam, dass sie einer Aktualisierung bedürften, um Veränderungen in der Landwirtschaft, der GAP und anderen damit verbundenen Politikbereichen der EU Rechnung zu tragen. Die „Strategie für die Agrarstatistik ab 2020“ ist ein umfassendes Programm zur Modernisierung der Agrarstatistik der Europäischen Union, das von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Die Strategie wird vom Ausschuss für das Europäische Statistische System unterstützt und ist Teil des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), dessen Ziel die Straffung und Verbesserung des europäischen Agrarstatistiksystems (EASS) ist. Die Kommission betont: „Die EU benötigt in diesem Bereich genaueste Informationen, um Strategien, von denen alle Bürgerinnen und Bürgern Europas profitieren, zu konzipieren, indem sie die erheblichen Haushaltsmittel der GAP und damit verbundener Maßnahmen so effizient und wirksam wie möglich multidimensional zuweist. Darüber hinaus bildet die Landwirtschaft den Kern der Mitteilung der Kommission über den europäischen Grünen Deal, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, deren vorgebliches Ziel es sein soll, die Folgen des Klimawandels einzudämmen. Abgesehen davon, dass sich der natürliche Klimawandel wenig beeindruckt vom geschäftigen Treiben der EU-Kommission zeigen dürfte, wird mit dieser „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie das genaue Gegenteil erreicht. Weniger Nahrungsmittelproduktion, mehr Flächenverbrauch und höhere Preise, so eine von der EU-Kommission selbst in Auftrag gegebene Studie, machen die Bürger in der EU nur noch verwundbarer.Darüber hinaus vertritt die AfD die Position, dass die Agrarpolitik in die Mitgliedsstaaten gehört. Entsprechend lehne ich einen Ausbau der Übermittlung von Agrarstatistiken und -daten an die EU-Kommission ab.
General Union Environment Action Programme to 2030 (A9-0203/2021 - Grace O'Sullivan)
Am 4. Dezember 2019 veröffentlichte die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren Bericht mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“, dessen Ergebnisse aus Sicht der EU-Kommission alarmierend sind. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die EUA für alarmistische, nicht fundierte Aussagen bekannt ist. Dazu gehört die Behauptung von angeblich 400 000 vorzeitigen Todesfällen jährlich wegen schlechter Luftqualität, ohne dass diese Zahl evidenzbasiert begründet werden könnte. Bezug nehmend auf die EUA kommt die Kommission zum Schluss, „die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit sind von beispiellosem Ausmaß und nie da gewesener Dringlichkeit und erfordern sofortiges und abgestimmtes Handeln und systemische Lösungen.“ Was diese angeblichen „Lösungen“ bedeuten, sieht man zurzeit am „Grünem Deal“, „EU-Klimagesetz“ sowie dem gerade in Verhandlung befindlichen „Fit-für-55“-Gesetzespaket: Steigende Energiepreise, Deindustrialisierung, Wohlstandsverlust, der Wegfall von Millionen Arbeitsplätzen und der Abstieg europäischer Staaten im weltweiten wirtschaftlichen Wettbewerb sind drohende oder bereits im Gange befindliche Szenarien. Dies alles wegen des angeblich drohenden Klimakollapses in den kommenden Jahrzehnten. Im Zuge dessen soll nun ein Umweltaktionsprogramm bis 2030 beschlossen werden, das nach Auffassung der Berichterstatterin zu einem „Systemwandel“ beizutragen hat. Unter anderem soll demzufolge „proaktiv sichergestellt werden, dass bestehende und künftige Rechtsvorschriften der Union mit den Zielen des 8. UAP übereinstimmen und dass die Kosten des Nichthandelns systematisch berücksichtigt werden.“ Faktisch läuft dies auf ein „Klima-Mainstreaming“ hinaus. Faktenbasierter Umweltschutz ist wichtig und sinnvoll, doch alarmistische Programme sind kontraproduktiv. Entsprechend ist dieses Programm abzulehnen.
Setting up a special committee on COVID-19 pandemic: lessons learned and recommendations for the future (B9-0139/2022)
Zwei Jahre nach Ausbruch der Corona-Krise hat das EU-Parlament beschlossen, einen Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft einzusetzen, der untersuchen soll, wie die pandemiebedingte Reaktion auf europäischer Seite und die entsprechenden Lehren zu künftigen Maßnahmen in den folgenden Bereichen beitragen können:– Öffentliche Gesundheit– Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen– Die EU und die Welt.Entgegen der eigentlichen Intention des Sonderausschusses halte ich die Aufarbeitung der Intransparenz bei den Verträgen, die die EU-Kommission in Vertretung der Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, für entscheidend. Noch immer sind die entscheidenden Passagen zu der Haftung der Pharmaindustrie geschwärzt, obwohl längst allgemein bekannt ist, dass diese vollständig und ausschließlich auf Seiten der die bedingt zugelassenen COVID-Impfstoffe anwendenden Mitgliedstaaten liegt. Ebenso muss dringend thematisiert werden, dass Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod negiert oder verharmlost werden und weiterhin von angeblich sicheren Impfstoffen gesprochen wird. Über den Pandemiebegriff, der dazu geführt hat, dass in einer bisher nie dagewesenen Art und Weise unser auf Sicherheit für den Patienten basierendes Zulassungsverfahren für Medikamente und Impfstoffe ausgehebelt wurde, muss ebenfalls diskutiert werden. Nicht zuletzt deshalb, weil mit dem sogenannten digitalen Impfzertifikat ein potentielles Bürger-Überwachungsinstrumentarium geschaffen wurde und ganz allgemein nicht faktenbasierte Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden, die sich in Ländern wie in Deutschland bis hin zu einer allgemeinen Impfpflicht verstetigen sollen, ist es dringend geboten, einen solchen Sonderausschuss zu gründen. Entsprechend habe ich der Schaffung dieses Sonderausschusses zugestimmt.
Batteries and waste batteries (A9-0031/2022 - Simona Bonafè)
In den letzten Jahren ist der Marktanteil von E-Fahrzeugen gewachsen, massiv subventioniert mit Steuergeldern und erzwungen durch eine den Wettbewerb verzerrende Gesetzgebung. Die Umstellung auf die teurere, keineswegs CO2-freie und ressourcenverschlingende Batterietechnik ist verbunden mit einer weltweit gestiegenen Nachfrage nach Batterien. Damit gehen spezifische Probleme einher, insbesondere ein Mangel an kritischen Rohstoffen und erhebliche Umweltverschmutzungen bei der Rohstoffgewinnung sowie der Batterieherstellung und -entsorgung. Ganz abgesehen von drohenden massiven Arbeitsplatz- und damit verbundenen Wohlstandsverlusten durch die politisch gewollte Verdrängung marktfähiger Technologien wie etwa des Verbrennungsmotors bei Autos. Diese Arbeitsplatzverluste werden sich kaum wieder wettmachen lassen, da die wirtschaftliche Wertschöpfung in der Batterietechnik nicht in der EU liegt.Ziel der von der EU-Kommission vorgelegten Batterieverordnung sollte sein, dass die in der EU in Verkehr gebrachten Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig und kreislauforientiert sein müssen. Bereits hier setzt meine Kritik an, da konkrete und aktuell auftretende Umweltprobleme, die mit der Nutzung von Batterien verbunden sind, vernachlässigt werden müssten. Abgesehen davon, dass man den enormen ökologischen Schäden nicht mit einer verordneten Recyclingquote beikommen kann. Eine Studie des Fraunhofer Instituts vom November 2021 kommt zum Schluss, dass sämtliche Recyclingverfahren noch in den Kinderschuhen stecken und als energieintensive Verfahren selbst große Mengen an CO2 und giftigen Abfallprodukten produzieren. Nicht nur im Licht der derzeitigen Krisensituation halte ich auch die Probleme, die aus den zukünftigen, einseitigen Rohstoffabhängigkeiten resultieren, für besonders problematisch.Die AfD-Änderungsanträge, beispielsweise die Forderung, bis Mitte 2023 den CO2-Fußabdruck von Batterien zu zertifizieren, wurden abgelehnt – ebenso wie fünf Änderungsanträge, die Kinderarbeit bei der gesamten Wertschöpfungskette der Batterieherstellung, also auch beim Rohstoffabbau, ausschließen sollten. Aus den vorgenannten Gründen kann ich dieser Verordnung nicht zustimmen.
Amending Annexes IV and V to Regulation (EU) 2019/1021 on persistent organic pollutants (A9-0092/2022 - Martin Hojsík)
Mit der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (kurz „POP-Verordnung“) werden die Verpflichtungen der Union aus dem Stockholmer Übereinkommen, genehmigt mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates, und aus dem Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (kurz „POP-Protokoll“), genehmigt mit dem Beschluss 2004/259/EG des Rates, umgesetzt.Diese Änderungsverordnung zielt nun darauf ab, neue Grenzwerte für bestimmte Chemikalien festzulegen. Diese Stoffe werden unter anderem für Lebensmittelverpackungen oder zur Verhütung von Bränden verwendet. Es hat allerdings den Anschein, dass neue Chemikalien, die als Ersatz für diese Stoffe entwickelt wurden, wie z. B. GenX, letztendlich gefährlicher und in der Umwelt kaum abbaubar sind. Es ist daher zum Schutz der Menschen erforderlich, dass bei dieser Thematik die zur Bewertung verwendeten Methoden zunächst überprüft werden müssen. Entsprechend habe ich mich gegen diese Änderungsverordnung ausgesprochen.
EU action plan for organic agriculture (A9-0126/2022 - Simone Schmiedtbauer)
Am 25. März 2021 veröffentlichte die Kommission den EU-Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung (OAP). Entsprechend äußert sich das Europäische Parlament nun in Form eines Initiativberichts zu diesem Aktionsplan.Im Namen von Klimawandelbekämpfung und grünem Deal soll die sogenannte biologische Landwirtschaft mittels 23 Maßnahmen einseitig auf Kosten der konventionellen Landwirtschaft unterstützt werden. Marktmechanismen sollen planwirtschaftlichem Handeln weichen. Folgende Textpassage aus der Begründung zum Bericht spricht Bände:„Zertifizierte ökologische Erzeugnisse sind im Allgemeinen teurer als ihre konventionellen Gegenstücke, da die ökologische Erzeugung häufig mit höheren Produktionskosten verbunden ist und daher höhere Marktpreise benötigt, um diese Kosten zu decken. Dies kann ein Hindernis für die Ausweitung des ökologischen Sektors darstellen, ist aber gleichzeitig eine wirtschaftliche Voraussetzung für die Fortsetzung und weitere Umstellung auf den ökologischen Landbau.“Entsprechend bemerkenswert ist es, dass sich im Ausschuss sämtliche Abgeordnete aller Fraktionen für diesen Bericht ausgesprochen haben.Bauern benötigen weder technokratische Ratschläge noch planwirtschaftliche Vorgaben aus Brüssel, wie sie wirtschaften sollen. Zudem war und ist es die konventionelle Landwirtschaft, die unsere Ernährungssicherheit garantiert. Im Übrigen sind viele der im ökologischen Landbau erlaubten Pestizide nicht minder problematisch und verbleiben teilweise, wie z. B. Kupfer, sehr lange in den Böden. Entsprechend habe ich diesen Bericht abgelehnt.
Revision of the EU Emissions Trading System for aviation (A9-0155/2022 - Sunčana Glavak)
Binding annual greenhouse gas emission reductions by Member States (Effort Sharing Regulation) (A9-0163/2022 - Jessica Polfjärd)
Im Zuge des Pariser Klimaabkommens wurde im Jahr 2018 die so genannte EU-Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842 verabschiedet, welche für jeden Mitgliedstaat die jährlichen Treibhausgasemissionsziele bis zum Jahr 2030 festlegt. Diese deckt derzeit alle Treibhausgasemissionen ab, die für das Ziel der EU berücksichtigt werden, jedoch weder unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS), noch unter die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) fallen. Aufgrund der im EU-Klimagesetz in rechtlich bindender Form gegossenen verschärften Emissionsminderungsziele bis 2030 bzw. bis 2050, sollen nun auch in den von dieser Verordnung abgedeckten Wirtschaftsbereichen die entsprechenden Emissionsminderungsziele verschärft werden.Bereits jetzt ist klar, wohin diese Politik der vordergründigen „Klimarettung“ führt: Mit einer bewusst in Gang gesetzten CO2-Preisspirale bei den Energiekosten soll das Verbrauchsmuster der Bürger und der Industrie gesteuert werden und die angekündigte Transformation der gesamten Gesellschaft vorangetrieben werden. Nicht nur private Haushalte verarmen und können ihre Energiekosten kaum noch schultern. Auch der Industrie setzen die massiv steigenden Energiekosten zu, die ihre Produktionen drosseln oder gleich ganz in Drittstaaten verlagern müssen. Dies ist derzeit, insbesondere bei energieintensiven Industrien wie der Stahl- oder Düngemittelindustrie, zu beobachten. Ich lehne diesen Vorschlag, der die Deindustrialisierung Europas befördert, ab.
Land use, land use change and forestry (LULUCF) (A9-0161/2022 - Ville Niinistö)
Im Zuge des Pariser Klimaabkommens hat die EU 2018 eine Verordnung im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) erlassen. Dieser Sektor betrifft die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz und hat als besonderes Merkmal, dass er nicht nur Treibhausgasemissionen freisetzt, sondern auch CO₂ aus der Atmosphäre absorbieren kann. Mit der Verordnung will man sicherstellen, dass alle Emissionen und Absorbierungen, die auf den LULUCF-Sektor zurückgehen, berücksichtigt werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll als erster Sektor ab 2035 sogenannte Klimaneutralität einschließlich der Nicht-CO2-Emissionen, erreichen. Dies soll unter anderem mit der Festlegung des Gesamtziels der Union beim Nettoabbau von Treibhausgasen auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2030 gelingen. Insbesondere für die Waldbewirtschaftung, die den nachwachsenden, ökologischen Rohstoff Holz zur Verfügung stellt, ist mit erheblichen Nutzungseinschränkungen zu rechnen. Eine gemeinsame Erfassung von Land- und Waldwirtschaft ist daher abzulehnen. Mit welchem Bürokratieaufwand und einer im Grunde nicht praktikablen Überwachung man die Zahlen auf dem Papier umsetzen möchte, ist eine gänzlich ungeklärte Frage. Die Verordnung ist daher abzulehnen.
CO2 emission standards for cars and vans (A9-0150/2022 - Jan Huitema)
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Verschärfung der bestehenden CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt, der zu einem Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 für Neuwagen dieser Kategorie führt. Bis dahin soll die Auto- und Zuliefererindustrie in planwirtschaftlicher Manier durch stetig steigende CO2-Reduktionen und Strafzahlungen, die bei Überschreitung drohen, dazu gezwungen werden, sich ausschließlich auf die Herstellung von E-Autos zu konzentrieren.Dies ist nur möglich, weil die Kommission stur an der gesetzlichen Definition einer angeblich „emissionsfreien“ E-Mobilität festhält. Dass dabei erhebliche Emissionen bei der Herstellung von E-Autos, insbesondere bei den energieintensiven Batterien, bei Brems- und Reifenabrieb und dem Stromverbrauch anfallen, ist zwar bekannt, wird jedoch bewusst ignoriert. Die ersten Opfer werden hunderttausende Arbeitnehmer in den kommenden Jahren sein, die ihre Jobs in der Automobilbranche verlieren.Statt Fortschritt und Wohlstand durch marktwirtschaftlich orientierte Maßnahmen zu gewährleisten und konkreten Umweltschutz auf Grundlage messbarer Ergebnisse zu betreiben, möchte die Kommission vielmehr einen blühenden Industriezweig in Europa „transformieren“ und trägt damit zur Verlagerung von Technik und Produktion in Drittstaaten bei. Diese destruktive Herangehensweise kann nicht unterstützt werden. Entsprechend lehnen wir diesen Vorschlag ab.
Revision of the EU Emissions Trading System (A9-0162/2022 - Peter Liese)
Das auf EU-Ebene seit 2004 bestehende sogenannte grenzüberschreitende Emissionshandelssystem EU-EHS soll nach dem Willen der EU-Kommission weiter ausgebaut werden, um die angeblich drohende Klimaapokalypse zu verhindern. Mit diesem bürokratischen Monster wurde zum einen die Höhe von sogenannten Treibhausgasemissionen beschränkt, zum anderen ein Handel mit Emissionsberechtigungen eröffnet. Bislang waren die Branchen Stromwirtschaft, chemische Industrie, Zementfabriken, Glas-, Keramik- und Ziegelproduktion, Papierindustrie, Metallindustrie und Gips- und Mineralfaserherstellung von diesem technokratischen, angeblich marktwirtschaftlich orientierten System betroffen. Als Teil des sogenannten „Fit-für-55-Paketes“, welches im Zuge von Pariser Klimaabkommen, Grünem Deal und EU-Klimagesetz die Verschärfung der EU-Klimaziele in Gesetzesform gießen will, soll nun das EU-Emissionshandelssystem auf die Sektoren Verkehr und Gebäude und soweit möglich auch auf den Seeverkehr ausgeweitet werden. Dabei wird im Kommissionsentwurf unverhohlen von einer drohenden Energiearmut gesprochen – dies selbstverschuldet und ganz ohne äußere Faktoren. Es ist nach wie vor bemerkenswert, wie innerhalb der letzten drei Jahrzehnte ein Paradigmenwechsel von einer vernunft- und evidenzbasierten Umweltpolitik hin zu einer spekulativen, modellbasierten und angstgetriebenen Klimapolitik erfolgen konnte, in die sich das EU-EHS einreiht. Da wir diesen Paradigmenwechsel nicht mittragen, lehnen wir das EU-EHS und dessen Ausweitung zum Wohle der Bürger und der Wirtschaft ab.
Social Climate Fund (A9-0157/2022 - David Casa, Esther de Lange)
Nachdem sich die EU-Kommission spätestens im Jahr 2019 in die Reihe verantwortungsloser Klimaapokalyptiker eingereiht und im Zuge dessen Grünen Deal, EU-Klimagesetz und das Fit-für-55-Paket vorgestellt hat, wird klar, wohin die Reise gehen soll. Die EU-Mitgliedstaaten sollen wirtschaftlich und gesellschaftlich „transformiert“ und damit deindustrialisiert werden. Statt auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft der Gesellschaft und der Industrie den Rahmen für Innovationen und noch bessere Produkte in den einzelnen Wirtschaftsbranchen zu liefern, sollen Verbote und eine Plan- bzw. Kommandowirtschaft eingeführt werden. Dass dies nicht nur teuer, sondern potentiell zerstörerisch ist und zu massivem Arbeitsplatzabbau und damit zu sozialen Verwerfungen führen wird, kann auch die EU-Kommission nicht verheimlichen. Entsprechend schlägt sie als Feigenblatt den sogenannten Klimasozialfonds vor, der aus Steuermitteln finanziert werden soll und die größten sozialen Probleme, die mit der EU-Klimapolitik verbunden sind, abfedern möchte. Wir stehen allerdings für eine vernunft- und evidenzbasierte sowie bürgerorientierte Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien. Daher können wir das Vorhaben nicht unterstützen, zuerst die eigene Wirtschaft mutwillig gegen die Wand zu fahren, um danach EU-Steuerzahler durch einen neuen Fonds weiter zu belasten. Entsprechend lehnen wir den Klimasozialfonds ab.
Carbon border adjustment mechanism (A9-0160/2022 - Mohammed Chahim)
Nachdem sich die EU-Kommission spätestens im Jahr 2019 in die Reihe verantwortungsloser Klimaapokalyptiker eingereiht und im Zuge dessen Grünen Deal, EU-Klimagesetz und das Fit‑für‑55‑Paket vorgestellt hat, wird klar, wohin die Reise gehen soll. Die EU‑Mitgliedstaaten sollen wirtschaftlich und gesellschaftlich „transformiert“ und damit deindustrialisiert werden. Statt auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft der Gesellschaft und der Industrie den Rahmen für Innovationen und noch bessere Produkte in den einzelnen Wirtschaftsbranchen zu liefern, sollen Verbote und eine Planwirtschaft eingeführt werden. Dass dies nicht nur teuer ist, sondern zu massiven Wettbewerbsnachteilen gegenüber Drittstaaten und damit auch zu massivem Arbeitsplatzabbau führen wird, kann auch die EU-Kommission nicht verheimlichen. Entsprechend schlägt sie vor, ihr missionarisches Gebaren auch auf Drittstaaten auszuweiten und gegenüber diesen einen sogenannten „Grenzausgleichsmechanismus“ einzuführen, um die EU-Wirtschaft vor billigen Importen zu schützen. Damit wird die Idee des freien Handels, der sowohl von der EU als auch von der Welthandelsorganisation festgeschrieben wurde, ad absurdum geführt. Wir stehen allerdings für eine evidenzbasierte sowie bürgerorientierte Wirtschafts-, Umwelt- und Wettbewerbspolitik auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien. Daher lehnen wir es kategorisch ab, wenn zuerst die eigene Wirtschaft mit unsinnigen Regelungen überzogen wird, um sie anschließend vor Produkten aus Drittstaaten ohne solche Regelungen zu schützen.
New EU Forest Strategy for 2030 – Sustainable Forest Management in Europe (A9-0225/2022 - Ulrike Müller)
Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist ein wichtiges Thema, gehört aber nach meinem Verständnis in die alleinige Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Entsprechend lehne ich diesen Initiativbericht, der einerseits vernünftige Elemente enthält, sich andererseits aber an die neue EU-Waldstrategie anlehnt und entsprechend mehr EU-Kompetenzen bei dieser Thematik fordert, aus Gründen der Subsidiarität ab.
Deforestation Regulation (A9-0219/2022 - Christophe Hansen)
Am 17. November 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Verordnung vorgelegt, welche die Entwaldung und Waldschädigung aufgrund bestimmter Rohstoffe verhindern soll. Demnach seien die Hauptursache für den Rückgang von Waldflächen die Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen für Rinderzucht, Holzbewirtschaftung, die Gewinnung von Palmöl, Soja, Kakao und Kaffee. Mit dem 31. Dezember 2020 als Stichtag sollen keine Rohstoffe und Erzeugnisse auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen dürfen, wenn sie nach diesem Zeitpunkt auf Flächen hergestellt wurden, die von Entwaldung oder Waldschädigung betroffen sind.Was sich zunächst vernünftig anhört, stellt sich als weiteres bürokratisches und dirigistisches Monster heraus. Wer soll diese Regelungen kontrollieren? Wieso wird nicht unabhängig von landwirtschaftlicher Produktion die Wahrung des Waldbestandes in einem Land bzw. einer Weltregion betrachtet? Wie kann eine Dämonisierung einzelner Produkte – wie etwa beim Palmöl geschehen (nachdem man dessen Anbau durch EU-Gesetzgebung zuvor forciert hatte) – sowie die übermäßige Drangsalierung von kleinen und mittleren Unternehmen verhindert werden? Insgesamt erscheint dieser Verordnungsentwurf zu unausgegoren, zumal er vorgibt, dass am europäischen Wesen die Welt genesen könne. Entsprechend lehne ich diesen Entwurf ab.
Consequences of drought, fire, and other extreme weather phenomena: increasing EU's efforts to fight climate change (RC-B9-0384/2022, B9-0384/2022, B9-0391/2022, B9-0393/2022, B9-0403/2022, B9-0404/2022, B9-0405/2022)
Der Text dieses Entschließungsantrags trieft insbesondere am Anfang von aktueller Klimaideologie. Zwar gibt es im zweiten Teil auch vernünftige Ansätze in den Bereichen Zivilschutz, Waldbrandvorbeugung und -bekämpfung sowie Sicherstellung der Wasserversorgung. Diese Ansätze gehören aber samt und sonders in nationale Kompetenzen. Darüber hinaus muss jede Entscheidungsgrundlage faktenbasiert sein und einem erreichbaren und umsetzbaren Ziel wie beispielsweise den Interessen der Bürger und/oder dem Umweltschutz dienen. Daher lehne ich diesen Entschließungsantrag ab.
Deployment of alternative fuels infrastructure (A9-0234/2022 - Ismail Ertug)
Mit dieser Vorlage legt das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Thema „Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (AFIR) fest. Im Zuge von Grünem Deal, Klimagesetz und Fit-für-55-Paket möchte Brüssel nun darüber bestimmen, welche Antriebstechnologien für den freien Personenverkehr in Zukunft fördernswert und welche Kraftstoffe abzulehnen sind. Diese Verordnung soll faktisch als Ergänzung zum vorgesehenen Verbrennerverbot für Autos ab dem Jahr 2035 dienen, das die EU-Kommission um nahezu jeden Preis – auch unter Inkaufnahme der Lüge einer angeblich emissionsfreien E-Mobilität – durchsetzen möchte. Dies widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, die im Lissabonner Vertrag festgeschrieben ist. Demnach bestimmen die Bürger, welche Produkte sie kaufen möchten, die Unternehmen entscheiden wiederum, welche Angebote sie den Bürgern auf eigenes Risiko unterbreiten möchten. Entsprechend sollte sich das Europäische Parlament nicht von Panikappellen von Seiten der Kommission beeindrucken lassen. Dies betrifft allen voran die Klimaheulbojen Ursula von der Leyen und Frans Timmermans, welche vom Klimanotstand reden und selber in Privatjets in der Welt herumfliegen. Stattdessen wäre Vertrauen in die Innovationskraft unserer Wirtschaft und die Vernunft der Konsumenten angebracht. Denn sowohl Anbieter wie auch Konsumenten haben ein Interesse daran, dass möglichst kosteneffiziente und saubere Produkte für den individuellen Personenverkehr verwendet werden. Entsprechend lehne ich diesen planwirtschaftlichen Vorschlag namens AFIR ab.
UN Climate Change Conference 2022 in Sharm-el-Sheikh, Egypt (COP27) (B9-0461/2022)
Kriege, Energiemangel, drohende Blackouts, galoppierende Inflation, Firmeninsolvenzen und massive Verluste von Arbeitsplätzen in Deutschland und Europa ficht das Europäische Parlament in seiner Mehrheit nicht an. Gebetsmühlenartig wird als Resonanzboden ausgewiesener Klimakoryphäen wie der Schulabbrecherin Greta Thunberg oder der Vielfliegerin Luisa Neubauer der angebliche Klimanotstand als das nahezu einzig relevante politische Thema ausgerufen. Während Meteorologen das Wetter nur einige Tage im Voraus zuverlässig vorhersagen können, werden mit bestechender Sicherheit Temperaturerhöhungen für kommende Jahrzehnte auf das Zehntelgrad genau verkündet und monokausal mit dem Ausstoß von CO2 begründet. Mit Verwunderung wird festgestellt, dass die Menschen in anderen Kontinenten nicht dem Irrweg der EU folgen und Staaten außerhalb Europas das Geld ihrer Steuerzahler nicht blind für wenig durchdachte Aktionsmaßnahmen im Namen des Klimas ausgeben. Natürlich müssen Ursachen des Klimawandels weiter erforscht und Anpassungen an Klimaschwankungen frühzeitig in die Wege geleitet und wo notwendig auch finanziell unterlegt werden. Doch die kritiklose Huldigung der Klimaideologie, die im Extremfall zu strafbaren Handlungen von dubiosen Gruppierungen wie „Extinction Rebellion“ oder „Letzte Generation“ führt und meist von Leuten im urban-privilegierten Milieu vertreten werden, gefährdet unseren Wohlstand und unsere Freiheit, steht immer öfter im Widerspruch zum wahren Umwelt- und Naturschutz und muss daher klar abgelehnt werden.
Prevention, management and better care of diabetes in the EU on the occasion of World Diabetes Day (B9-0492/2022)
Diabetes, umgangssprachlich als Zuckerkrankheit bekannt, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die sich in einer erhöhten Konzentration von Zucker im Blut äußert, und an der alleine in Deutschland Millionen von Menschen leiden. Insofern liegt es im öffentlichen Interesse, dass dieses Thema Eingang in Strategien und Maßnahmen der staatlichen Gesundheitsfürsorge findet. Dies betrifft etwa die umfassende Information für Verbraucher, welche Zutaten und Kalorien ein Lebensmittelprodukt enthält oder auch Hinweise, wie gegebenenfalls der eigene Lebensstil gesundheitsfördernd und eigenverantwortlich verändert werden kann. Nicht zu akzeptieren ist indes der Versuch, die Bedeutung der Bekämpfung dieser weit verbreiteten Volkskrankheit zum Anlass zu nehmen, die im Bereich der Mitgliedstaaten liegenden Kompetenzen in der Gesundheitspolitik auf die EU-Ebene zu hieven. Öffentliche Gesundheit ist und bleibt Sache der Nationalstaaten und hat nichts in den Händen geltungssüchtiger Brüsseler Technokraten zu suchen. Dass sich im vorliegenden Entschließungsantrag die EU dann noch als oberste Ernährungsberaterin für die Bürger gerieren und ihnen genau vorschreiben möchte, was sie in Zukunft essen und trinken sollen, ist ebenso wenig akzeptabel. Entsprechend lehne ich diesen Entschließungsantrag ab.
Protection of livestock farming and large carnivores in Europe (RC-B9-0503/2022, B9-0503/2022, B9-0504/2022, B9-0509/2022, B9-0514/2022, B9-0518/2022, B9-0519/2022, B9-0520/2022)
Seit Jahrzehnten gilt der Wolf gemäß aktueller Rechtslage in Deutschland als schützenswerte Tierart. Dies wurde auf internationaler Ebene in der Berner Konvention von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) von 1992 festgelegt und entsprechend im Bundesnaturschutzgesetz sowie in den einschlägigen Verordnungen der einzelnen Bundesländer bestätigt. Allerdings werden zu Recht die Rufe nach einem Eindämmen der Wolfspopulation bis hin zu wolfsfreien Gebieten immer lauter. Der Wolf ist ein Raubtier, das nicht vom Aussterben bedroht ist, die Sicherheit der Menschen insbesondere in ländlichen Gegenden gefährdet und Klein- und Großvieh reißt. Grün-woke Großstädter wollen uns glauben machen, dass gerade der Wolf in Deutschland einen ganz wichtigen Beitrag für ein gesundes Ökosystem leiste. Das Gegenteil ist der Fall. Wölfe bedrohen unsere Kinder und die Existenzgrundlage unserer weidetierhaltenden Landwirte und haben in dicht besiedelten Gebieten keinen Platz. Entsprechend muss die Rechtslage auf internationaler wie auf nationaler Ebene angepasst werden, damit Mitgliedstaaten eigenständig ihre Politik in Bezug auf den Wolf bestimmen können. Der Entschließungsantrag des Parlaments enthält etliche gute Ansätze, lässt aber die Forderung vermissen, dass der Wolf in der FFH-Richtlinie von unbedingt auf bedingt schützenswert herabgestuft wird. Daher habe ich mich enthalten.
Improving EU regulations on wild and exotic animals to be kept as pets in the European Union through an EU positive list (B9-0489/2022)
Im vorliegenden Entschließungsantrag, der im Zuge von drei an das Europäische Parlament gerichteten Petitionen verfasst wurde, geht es um die Verbesserung der EU-Vorschriften für wildlebende und exotische Tiere, die als Haustiere gehalten werden. Konkret soll dabei eine Positivliste von Tieren, die als Haustiere gehalten werden dürfen, erstellt werden, um das Wohlergehen und die Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Damit wird der Gedanke gestärkt, dass die Haltung von Tieren eine sehr verantwortungsvolle Angelegenheit ist, die viel Zeit, Energie und Fachwissen erfordert, gerade wenn es sich um exotische Lebewesen handelt. Die unzulässige Entnahme von exotischen Tieren aus der freien Wildbahn soll so genauso wie das qualvolle Sterben beim Transport unterbunden werden. Nur so kann effektiver Tierschutz gewährleistet werden. Um zu vermeiden, dass sich leichtsinnige oder gar bewusst tierfeindlich gesinnte Personen in Ländern mit diesbezüglich schwachen gesetzlichen Auflagen exotische beziehungsweise wildlebende Tiere beschaffen, ergibt in diesem Falle eine Regelung auf EU-Ebene einen Sinn. Daher stimme ich diesem Anliegen zu, dies umso mehr, als hier mithilfe von Petitionen direktdemokratische Elemente zum Anstoß eines parlamentarischen Diskurses geführt haben, der idealerweise anschließend seinen Niederschlag in der EU-Gesetzgebung finden wird.
Notification under the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) (A9-0145/2022 - Sunčana Glavak)
Auf Grundlage des Pariser Klimaübereinkommens vom Dezember 2015 wurde das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) von Seiten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eingeführt.Dabei werden seit 2019 CO2-Emissionen in der internationalen Luftfahrt gemessen. Als global angewandter, angeblich „marktbasierter“ Mechanismus soll CORSIA seit dem 1. Januar 2021 dazu beitragen, die ein festgelegtes Niveau überschreitenden Kohlendioxidemissionen aus der internationalen Luftfahrt durch bestimmte Ausgleichszertifikate zu kompensieren. Dieses Bürokratiemonster möchte die EU über die bereits bestehende Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten umsetzen.Der vorliegende Vorschlag für einen Beschluss soll den Zeitraum bis zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in den EU-Mitgliedstaaten rechtssicher überbrücken. Da ich das System von „Ausgleichszertifikaten“, welches an den Ablasshandel früherer Jahrhunderte erinnert, grundsätzlich ablehne, habe ich auch gegen diese Beschlussvorlage gestimmt.
A long-term vision for the EU's rural areas (A9-0269/2022 - Isabel Carvalhais)
Der Initiativbericht des EU-Parlaments möchte eine Zukunftsvision für die Bevölkerung der ländlichen Gebiete in den EU-Mitgliedstaaten entwickeln. Dabei wird zurecht erwähnt, dass die ländlichen Gebiete der EU ein wesentlicher Aspekt der europäischen Lebensweise und für das wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktionieren der Gesellschaft in der EU von entscheidender Bedeutung sind. So leben dort 137 Millionen Menschen, was 30,6 % der Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten entspricht, während die Fläche der ländlichen Gebiete etwa 83 % der Gesamtfläche der EU ausmacht. Zudem ist die Forderung, Menschen und die Landwirtschaft vor Angriffen des Wolfes zu schützen, zu begrüßen.Allerdings schafft es der Bericht, umfassend die Themen Klima, Gender und LGBTIQ einzubauen und den so genannten „Grünen Deal“ und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ als Lösung vorhandener Probleme zu präsentieren. Ein solches ideologisch geprägtes Dokument werde ich nicht unterstützen, weshalb ich mit Nein gestimmt habe.
Shipments of waste (A9-0290/2022 - Pernille Weiss)
Bestrebungen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Abfallbehandlungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings lehne ich ideologiebasierte Referenzen zur „Umgestaltung der Union in eine nachhaltige, ressourceneffiziente und klimaneutrale Wirtschaft“, wie sie sowohl im Kommissionsentwurf wie auch im Parlamentsbericht zu lesen sind, kategorisch ab.Das Trilogsverfahren wird zeigen, ob das an sich vernünftige Ansinnen einer umweltbewussten Abfallbehandlung weiter geschärft wird. Bei der Abstimmung zum Parlamentsbericht habe ich mich enthalten.
Setting up a subcommittee on public health (B9-0120/2023)
Im Zuge des Vorhabens, die Europäische Union weiter zu zentralisieren, setzt das Europäische Parlament bis zum Ende der Legislaturperiode im kommenden Jahr einen Unterausschuss „Gesundheit“ ein, welcher Geschäfte im Rahmen der so genannten EU-Gesundheitsunion behandeln soll.Sowohl die stümperhafte COVID-Politik der Europäischen Kommission wie auch die verpfuschte Verordnung zur Medizinaltechnik haben gezeigt, dass dies der falsche Weg ist. Vielmehr gehört die Gesundheitspolitik weiterhin primär in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Entsprechend habe ich die Schaffung eines Unterausschusses „Gesundheit“ abgelehnt.
Electoral rights of mobile Union citizens in municipal elections (A9-0005/2023 - Joachim Stanisław Brudziński)
Unter anderem aus folgenden Gründen habe ich diesen Bericht abgelehnt:1. Es sollte nicht Sache der Europäischen Union sein, darüber zu entscheiden, wie Kommunalwahlen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten abgehalten werden. Das betrifft sowohl die Festlegung, wer vom aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen kann, als auch die Ausgestaltung der Registrierungsanforderungen, die Übermittlung von wahlrelevanten Informationen, die Festlegung administrativer Hürden zur Wahlteilnahme etc. pp.2. Wenn „mobilen“ Bürgern wirklich daran gelegen ist, aktiv und/oder passiv an einer Kommunalwahl teilzunehmen, sollten sie zumindest in einem solchen Ausmaß im Aufenthaltsland integriert sein, dass sie in der Lage sind, die Registrierungsanforderungen zu bewältigen, weshalb es einer von der Europäischen Union verordneten Vereinfachung der Registrierungsanforderungen und sämtlicher anderer mit dem passiven und aktiven Wahlrecht auf Kommunalebene verbundener Modalitäten nicht bedarf.
CO2 emission standards for cars and vans (A9-0150/2022 - Jan Huitema)
Erst 2019 hatte die Europäische Union die Verordnung zu CO2-Emissionsnormen für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge verschärft und dabei die skandalöse Definition angeblich „emissionsfreier“ E-Autos zum ersten Mal gesetzlich festgelegt.Dabei ist die Elektromobilität alles andere als emissionsfrei. Allein bei dem derzeit in Deutschland getankten Strommix liegen die CO2-Emissionen pro gefahrenem Kilometer mit um die 170g/km CO2 deutlich höher als der momentan gültige Grenzwert für Verbrennungsmotoren von 95 g/km. Dazu kommen noch bis zu 40 Tonnen CO2-Emissionen pro Einzelbatterie, bevor das E-Auto überhaupt einen Kilometer bewegt wurde. Nicht zu vergessen das Ressourcenproblem, die damit verbundenen geostrategischen Abhängigkeiten, die Umweltschädlichkeit der Batterien und natürlich schlicht der fehlende Strom.Das E-Auto wird nicht den Verbrennungsmotor ersetzen. Vielmehr ist nichts weniger als die Abschaffung der individuellen Mobilität freier Bürger geplant. Diese sollen in Zukunft die kaputtgesparten öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, Fahrrad fahren oder Laufen und im Notfall auf Car-Sharing zurückgreifen. Darüber hinaus werden mit dieser Entscheidung des Europäischen Parlaments Millionen von Arbeitsplätzen vernichtet. Allein in Deutschland sind 4 % der Erwerbstätigen, das entspricht 1,75 Millionen, direkt oder indirekt in der Automobilbranche tätig. Jobs, die demnächst der Vergangenheit angehören. Der 14.2.2023 wird daher als schwarzer Tag für die Automobilindustrie, unsere Wirtschaft und unseren damit verbundenen Wohlstand eingehen.
EU/North Macedonia Agreement: operational activities carried out by the European Border and Coast Guard Agency in the Republic of North Macedonia (A9-0027/2023 - Lena Düpont)
Auf dem Höhepunkt der europäischen Migrationskrise kamen Hunderttausende von Migranten über den westlichen Balkan in die Europäische Union, wobei Nordmazedonien auf einer der Hauptrouten für irreguläre Migration lag. Die Migrationsroute durch Nordmazedonien wird immer noch stark genutzt. Die offizielle Zahl der irregulären Ankünfte in Nordmazedonien im Jahr 2021 beläuft sich auf 20 874.Der Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien sollte im Sinne eines besseren Grenzmanagements ermöglicht werden. Deshalb habe ich zugestimmt.
Availability of fertilisers in the EU (B9-0101/2023)
Im Zuge der fundamentalen strategischen Fehlausrichtung der Agrarpolitik in der genannten „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie der EU-Kommission, gepaart mit einer unzureichend durchdachten Sanktions- sowie einer katastrophalen grünen CO2-Erziehungspolitik, die zur Preisexplosion auf dem Energiemarkt geführt hat, sind Düngemittel für unsere Landwirte kaum noch bezahlbar.Wieder einmal hat die EU-Kommission angekündigt, den Schaden, den sie mit ihrer desaströsen Gesetzgebung angerichtet hat, notdürftig mit weiteren Eingriffen zu „verschlimmbessern“. Zum Beispiel, indem man Landwirten skurril anmutende Ratschläge gibt, wie etwa den, in Zukunft Dung als Dünger auf die Ackerflächen auszubringen. Dung, den es nach dem Willen genau jener EU-Kommissare nicht mehr geben soll, denn die Nutztierhaltung soll weg, der Bürger im Ernährungsverhalten umerzogen werden. Oder die Verwendung von Klärschlamm, der unter anderem wegen Arzneimittel-, Schwermetall- und Mikroplastikrückständen aus guten Gründen thermisch verwertet wird.Und während man ernsthaft darüber streitet, ob die den Landwirten zustehende Agrarreserve in Höhe von 450 Millionen EUR zur Abfederung verwendet werden soll, verteilt die EU-Kommission Steuergelder in der ganzen Welt, beispielsweise 7,7 Milliarden EUR zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit in afrikanischen, pazifischen und karibischen Staaten.Auch wenn die heute abzustimmende Resolution einige richtige Ansätze enthielt, folgt sie dennoch in weiten Teilen dem derzeit vorherrschenden grünen Unsinn. Damit war maximal eine Enthaltung möglich.
Binding annual greenhouse gas emission reductions by Member States (Effort Sharing Regulation) (A9-0163/2022 - Jessica Polfjärd)
Im Zuge des Pariser Klimaabkommens wurde im Jahr 2018 die so genannte EU-Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842 verabschiedet, welche für jeden Mitgliedstaat die jährlichen Treibhausgasemissionsziele bis zum Jahr 2030 festlegt. Diese deckt derzeit alle Treibhausgasemissionen ab, die für das Ziel der EU berücksichtigt werden, jedoch weder unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS) noch unter die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) fallen. Aufgrund der im EU-Klimagesetz in rechtlich bindender Form gegossenen verschärften Emissionsminderungsziele bis 2030 bzw. bis 2050 sollen nun auch in den von dieser Verordnung abgedeckten Wirtschaftsbereichen die entsprechenden Emissionsminderungsziele verschärft werden.Bereits jetzt ist klar, wohin diese Politik der vordergründigen „Klimarettung“ führt: Mit einer bewusst in Gang gesetzten CO2-Preisspirale bei den Energiekosten sollen das Verbrauchsmuster der Bürger und der Industrie gesteuert und die angekündigte Transformation der gesamten Gesellschaft vorangetrieben werden. Nicht nur private Haushalte verarmen und können ihre Energiekosten kaum noch schultern. Auch der Industrie setzen die massiv steigenden Energiekosten zu, die ihre Produktionen drosseln oder gleich ganz in Drittstaaten verlagern müssen. Dies ist derzeit insbesondere bei energieintensiven Industrien wie der Stahl- oder Düngemittelindustrie zu beobachten. Ich lehne diesen Vorschlag, der die Deindustrialisierung Europas befördert, ab.
Land use, land use change and forestry (LULUCF) (A9-0161/2022 - Ville Niinistö)
Im Zuge des Pariser Klimaabkommens hat die EU 2018 eine Verordnung im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) erlassen. Dieser Sektor betrifft die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz und hat als besonderes Merkmal, dass er nicht nur Treibhausgasemissionen freisetzt, sondern auch CO2 aus der Atmosphäre absorbieren kann. Mit der Verordnung, die nun überarbeitet wurde, will man sicherstellen, dass alle Emissionen und Absorbierungen, die auf den LULUCF-Sektor zurückgehen, berücksichtigt werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll als erster Sektor ab 2035 sogenannte Klimaneutralität einschließlich der Nicht-CO2-Emissionen, erreichen. Dies soll unter anderem mit der Festlegung des Gesamtziels der Union beim Nettoabbau von Treibhausgasen auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2030 gelingen.Insbesondere für die Waldbewirtschaftung, die den nachwachsenden, ökologischen Rohstoff Holz zur Verfügung stellt, ist mit erheblichen Nutzungseinschränkungen zu rechnen. Eine gemeinsame Erfassung von Land- und Waldwirtschaft ist daher abzulehnen. Ebenso generell das Ansinnen, die Lebensmittelproduktion der Landwirtschaft oder die Waldbewirtschaftung für ideologisch völlig verquere CO2-Reduktionsziele zu gefährden. Mit welchem Bürokratieaufwand und einer im Grunde nicht praktikablen Überwachung man die Zahlen auf dem Papier umsetzen möchte, ist zudem eine gänzlich ungeklärte Frage. Die Verordnung ist daher abzulehnen.
Revision of the Market Stability Reserve for the EU Emissions Trading System (A9-0045/2022 - Cyrus Engerer)
Die Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve (MSR) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) ist Teil des „Fit für 55“-Pakets, das den Plan der EU darstellt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 nach Vorgabe des europäischen Klimagesetzes um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die MSR wurde 2019 eingeführt, um den künstlich geschaffenen „Markt“ des Emissionshandelssystems zu stabilisieren und das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei Zertifikaten im Markt zu beheben. Durch die MSR soll das Angebot an Emissionszertifikaten im EU-EHS stärker an die Nachfrage angepasst werden, indem die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate verringert oder erhöht wird. Mit dem Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve (MSR) soll die Gültigkeit der derzeitigen Parameter bis mindestens Ende 2030 verlängert werden. Da der EU-Emissionshandel an sich ein bürokratisches Monster darstellt, welches im Namen der CO2-Reduktion eine umfassende Deindustrialisierung mit einhergehenden Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlusten vorantreibt, ist auch die dazu gehörende Marktstabilitätsreserve grundsätzlich abzulehnen.
Energy performance of buildings (recast) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe)
Dieser Gesetzesvorschlag ist rundheraus abzulehnen. Er ist nichts anderes als die Umsetzung der sogenannten Klimapolitik, die im sogenannten „Green Deal“-Aktionsprogramm formuliert und rechtlich im Europäischen Klimagesetz verankert wurde. Einer Klimapolitik, die über CO2-Bepreisung Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen zu Verhaltensänderungen zwingen will, um politische Reformen durchzusetzen. Reformen, die anderweitig niemals vom Bürger toleriert würden. Die Gebäudeeffizienz-Richtlinie fordert nicht nur neue und teure Standards bei Neubauten, wie eine Pflicht zu sogenannten Nullemissionshäusern oder obligatorische Photovoltaik-Anlagen ab 2028, sondern auch eine Sanierungspflicht für bestehende Gebäude. Wie viele Millionen Wohngebäude allein in Deutschland davon betroffen wären, ist derzeit noch nicht einmal abzuschätzen. Unklar ist auch, wie mit dem unterschiedlichen Sanierungszustand in den Mitgliedstaaten umgegangen wird. Aber bereits jetzt ist klar, dass eine Pflicht für alle Hausbesitzer, bis spätestens 2030 Effizienzklasse E und bis 2033 Effizienzklasse D zu erreichen, einer Enteignung gleichkäme. Unabhängig von der technischen Realisierung können sich nicht nur Rentner die teure und aufwendige Sanierung ihrer Wohnimmobilie, die viele als Alterssicherung oft jahrzehntelang abbezahlt haben, nicht leisten. Diese Richtlinie ist daher kategorisch als das abzulehnen, was sie ist: eine Enteignung der Eigenheimbesitzer durch linksgrüne Ökosozialisten.
Fluorinated Gases Regulation (A9-0048/2023 - Bas Eickhout)
Bereits die im Jahr 2015 in Kraft getretene F-Gas-Verordnung (EU) 517/2014 schränkt die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) drastisch ein. Die nun vorgelegte Überarbeitung will eine noch schnellere Reduktion der verfügbaren HFKW-Kältemittel vorschreiben. Dieser deutlich beschleunigte Ausstieg hätte nicht nur erhebliche Investitionen zur Folge, um bestehende, sehr oft neue Anlagen im Kälte-, Klima- und Heizungsbereich zu erneuern, da sich viele nicht umrüsten lassen auf die dann noch erlaubten Kältemittel. Dies träfe dann auch bei Reparaturen zu. Bestehende, funktionierende Anlagen müssten ersetzt werden, da die benötigten Kältemittel nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Betrieb von Anlagen nicht nur im Lebensmittelsektor, sondern auch in Rechenzentren ebenso wie der Betrieb von Krankenhäusern wäre nicht mehr sichergestellt. In einigen Anwendungen gibt es auch schlicht keine Alternativen zu den nicht toxischen und nicht brennbaren HFKW-Kältemitteln. Eine Studie des deutschen Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2022 kommt zudem zum Schluss, dass sich der Anteil der ohne HFKW betriebenen Hauswärmepumpen bis 2030 gerade einmal auf 30% steigern ließe. Nicht ohne eine gewisse Erheiterung ist zu bemerken, dass sich die Klimasekte mit dieser Verordnung selbst ein Bein stellt.Aus sachlich-fachlicher Sicht ist diese F-Gas-Verordnung abzulehnen.
Ozone-depleting substances (A9-0050/2023 - Jessica Polfjärd)
Aufgrund weltweiter Maßnahmen gegen den Abbau der Ozonschicht durch die Verabschiedung des Montrealer Protokolls von 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, ist das Ozonloch dabei, sich zu schließen.Die bereits bestehende ODS-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 ist das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von ODS in der EU und funktioniert seit mehr als einem Jahrzehnt überaus erfolgreich. Dennoch kam die Kommission im Rahmen einer so genannten REFIT-Bewertung zum Schluss, dass die Verordnung zwar im Allgemeinen ihren Zweck erfülle, aber besser auf den europäischen Grünen Deal abgestimmt werden könnte. Eine Verordnung, die ihren Zweck erfüllt, bedarf keiner grundlegenden Erneuerung. Zudem ist eine Inklusion der Festlegung behördlicher Ordnungsstrafen kritisch zu sehen.Da allerdings das Verbot von ozonschädigenden Stoffen richtig ist, habe ich mich der Stimme enthalten.
Revision of the EU Emissions Trading System (A9-0162/2022 - Peter Liese)
Das auf EU-Ebene seit 2005 bestehende sogenannte grenzüberschreitende Emissionshandelssystem EU-EHS soll nach dem Willen der EU-Kommission weiter ausgebaut werden, um die angeblich drohende Klimaapokalypse aufgrund von CO2-Emissionen zu verhindern. Tatsächlich handelt es sich um ein sozialistisches Machwerk erster Güte, welches energieintensiven Branchen – Stromwirtschaft, chemischer Industrie, Zementfabriken, Glas-, Keramik- und Ziegelproduktion, Papierindustrie, Metallindustrie, Düngemittel und neu auch Verkehr, Gebäude und Seeverkehr – vorschreiben möchte, wie sie wirtschaftlich tätig sein und welche Energieträger sie nutzen sollen. Mittels Reduzierung der handelbaren Zertifikate wird eine künstliche Verknappung geschaffen, die über die bewusst herbeigeführte Verteuerung Unternehmen zu einer bislang technisch nicht machbaren CO2-Neutralität „erziehen“ will. Ironischerweise wird diese Deregulierung des freien Marktes als „marktwirtschaftliches“ Instrument gepriesen. Dass damit energieintensive Unternehmen in Drittstaaten außerhalb der EU vertrieben werden, weil sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf einem zunehmend wirtschafts-toxischen EU-Markt anders kaum erhalten lässt – verbunden mit massiven Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlusten – wird geflissentlich verschwiegen. Es ist nach wie vor bemerkenswert, wie innerhalb der letzten drei Jahrzehnte ein Paradigmenwechsel von einer vernunft- und evidenzbasierten Umweltpolitik, die in einem sozialmarktwirtschaftlichen Rahmen eingebettet ist, hin zu einer spekulativen, modellbasierten und angstgetriebenen Klimapolitik erfolgen konnte, in die sich das EU-EHS einreiht. Diesen Paradigmenwechsel lehne ich genauso wie das EU-EHS klar ab.
Monitoring, reporting and verification of greenhouse gas emissions from maritime transport (A9-0134/2023 - Peter Liese)
Die Einbeziehung des Seeverkehrs in den künstlich geschaffenen CO2-Emissionshandel gibt der Schifffahrtsbranche großen Anlass zur Sorge: Hoher Verwaltungsaufwand und die technologische Machbarkeit werden eine massive Verteuerung der Transportkosten mit sich bringen, die auf die gesamte Kette bis hin zum Verbraucher abgewälzt wird. Entsprechend lehne ich dieses Vorhaben ab.
Carbon border adjustment mechanism (A9-0160/2022 - Mohammed Chahim)
Bei der Entstehung der heutigen EU war der freie Handel zwischen ihren Mitgliedstaaten eines der Konstitutiven. Die Öffnung des Welthandels wird von der EU weiterhin als langfristiges Ziel verkündet. Aber selbst einer EU-Kommission ist klar, dass die massive Verschärfung des Emissionshandelssystems zu einer zunehmenden Deindustrialisierung im EU-Wirtschaftsraum führen wird. Ein weltweit einzigartiges CO2-Grenzausgleichssystem soll nun genau das verhindern. Dabei ist weder klar, ob dieser Ansatz mit den WTO-Regeln kompatibel ist, noch wie dieses bürokratische Monster jemals in der Praxis umgesetzt werden soll. Die Idee ist, dass Unternehmen, die Düngemittel, Eisen, Aluminium, Zement, Strom oder Wasserstoff inklusive vorgelagerter Rohstoffe sowie nachgelagerter Produkte in die EU importieren, für die sogenannten grauen CO2-Emissionen, die in den Drittländern anfallen, einen finanziellen Ausgleich zu den in der EU ansässigen Firmen zahlen. Damit soll die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgeglichen werden. Dadurch werden die Produkte für die Bürger und die Produktionskosten für die heimische Wirtschaft, die auf Rohstoffimporte angewiesen ist, gleichermaßen höher und konterkarieren den vorgeblichen Schutz der EU-Wirtschaft spätestens bei exportstarken Sektoren wie der Stahlindustrie. Diesen untauglichen Versuch, die Folgen einer vorangehenden planwirtschaftlichen Klimapolitik in irgendeiner Form abzumildern, lehne ich klar ab.
Social Climate Fund (A9-0157/2022 - David Casa, Esther de Lange)
Im Zuge der antizipierten Klimakrise steht im Zentrum des Legislativpaketes Fit-for-55 eine Energiewende, die durch „politische Reformen“, sprich Verordnungen, „eine effektive Bepreisung in der gesamten Wirtschaft gewährleisten“ soll. „Dies wird Veränderungen im Verhalten der Verbraucher und Unternehmer fördern.“ So ist es in einer Mitteilung der EU-Kommission wörtlich zu lesen. Über künstliche Regulierung der Märkte und Verteuerung der Energie sollen Bürger und Wirtschaft gleichermaßen erzogen werden. Dies geschieht unter anderem mit den Kernstücken des Legislativpaketes, der Verschärfung des Emissionshandelssystems und der CO2-Grenzausgleichssteuer. In den Kommissionstexten wird ganz offen von einer dadurch ausgelösten Energiearmut besonders betroffener Haushalte gesprochen. Diese wird neben der allgemeinen Verteuerung – alles benötigt Energie für die Produktion und den Transport – insbesondere von dem zusätzlich aufgelegten Emissionshandel für den Gebäude- und Verkehrssektor verursacht. Mit einem extra geschaffenen Fonds zur Bekämpfung der Energiearmut, die man ja erst mit der eigenen Politik bewusst herbeigeführt hat, schafft sich Brüssel einen dem Brüsseler Zentralstaat hilflos ausgelieferten und bis zur Verarmung besteuerten Bürger. Mit dem Klimasozialfonds erhält er einen winzigen Bruchteil des ihm zuvor über sinnlose CO2-Steuern abgeknöpften Geldes zurück. Diesen grünsozialistischen Taschenspielertrick der gleichmäßigen Verarmung der Massen lehne ich aus tiefster Überzeugung ab.
Revision of the EU Emissions Trading System for aviation (A9-0155/2022 - Sunčana Glavak)
Die Kommission hat vorgeschlagen, die kostenlosen EHS-Zertifikate für den Luftfahrtsektor schrittweise abzuschaffen. Dabei soll diese Regelung in Ergänzung zum System zur Kompensation und Reduzierung von CO2-Emisionen im internationalen Luftverkehr (CORSIA), welches für außereuropäische Flüge in Drittländer bzw. aus Drittländern Gültigkeit hat, für innereuropäische Flüge einschließlich Flüge in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich gelten. Der Emissionshandel ist auch für den Luftverkehr schädlich und treibt die Preise in die Höhe. Daher ist dieses Dossier abzulehnen.
Sustainable carbon cycles (A9-0066/2023 - Alexander Bernhuber)
Am 14. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe, in der im Rahmen der wirtschaftsfeindlichen Klimaideologie ein Aktionsplan für die Ausarbeitung sogenannter nachhaltiger Lösungen zur Steigerung der CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre dargelegt wird. Die EU soll demnach ihre Abhängigkeit von fossilem Kohlenstoff drastisch verringern, die klimaeffiziente Landwirtschaft ausbauen, um mehr Kohlenstoff in der Natur zu speichern, und industrielle Lösungen fördern, um CO2 nachhaltig und nachweislich aus der Atmosphäre abzuscheiden und wiederzuverwerten.Die Mitteilung enthält Maßnahmen zur Unterstützung und Ausweitung der klimaeffizienten Landwirtschaft als ökologisches Geschäftsmodell, um Landbewirtschafter für die Kohlenstoffbindung und den Schutz der biologischen Vielfalt besser zu belohnen. Aus Bauern, die für die Ernährungssicherheit sorgen, sollen somit eine Art CO2-Manager werden. Unternehmen sollen nicht mehr ihr Augenmerk darauf richten, Produkte zu entwickeln und sich im Markt zu behaupten, sondern das Klima „retten“. Um auf solch einen Unsinn zu kommen, muss man wohl einige Jahre im Bürokratiemoloch Brüssel verbracht haben. Der Parlamentsbericht zur Kommissionsmitteilung ist nur unwesentlich besser, weshalb ich diesen ablehne.
Deforestation Regulation (A9-0219/2022 - Christophe Hansen)
Bei Produkten und Rohstoffen wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Soja, Ölpalme und Holz sollen in Zukunft die Unternehmen, die diese Produkte auf den europäischen Markt bringen, in die Pflicht genommen werden. Sie müssen über den gesamten Lebenszyklus dieser Produkte und damit auch klar außerhalb ihres eigenen Geschäftsfeldes dafür garantieren und auch haften, dass die Produkte zu 100 Prozent entwaldungsfrei, ohne Verlust der biologischen Vielfalt, im Einklang mit der Rechtsprechung der entsprechenden Drittländer und im Einklang mit dem Ziel des Pariser Abkommens, die Temperatur auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, hergestellt wurden. Andernfalls drohen saftige finanzielle Strafen bis hin zum Verlust der Handelserlaubnis. Verstöße werden zudem in einem digitalen „Pranger“ von der EU-Kommission veröffentlicht. Diesen unkalkulierbaren Haftungsrisiken können Handelsunternehmen nur entgehen, wenn sie bestimmte Drittländer als Handelspartner zukünftig meiden. Die EU wird sich wirtschaftlich weiter verzwergen zum Beispiel zugunsten der aufstrebenden sogenannten BRIC-Staaten. Betroffene Drittstaaten werden ohne weitere Probleme andere Handelspartner als eine immer klimabesessenere EU finden.Darüber hinaus ist es ein Unding, dass eine EU-Kommission Milliarden an finanziellen Wohltaten ohne Bedingungen in der Welt verteilt, während sie gleichzeitig den Unternehmen Staatsaufgaben aufbürdet, die diese nicht bewältigen können. Diese Verordnung, die Wirtschaft und Unternehmen einseitig belastet, ist strikt abzulehnen.
Schools scheme for fruit, vegetables, milk and dairy products (A9-0096/2023 - Carmen Avram)
Im vorliegenden Bericht wird das bestehende EU-Programm für eine gesunde Ernährung in Schulen bewertet. Inhaltlich finden sich sicherlich einige diskussionswürdige Punkte. Schulpolitik ist allerdings Sache der EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland fällt sie gar in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend lehne ich diesen Bericht im Sinne der Subsidiarität ab.
Batteries and waste batteries (A9-0031/2022 - Achille Variati)
Herstellern von Batterien, die im Bereich der Mobilität Anwendung finden, sollen nun Auflagen erfüllen, etwa in Bezug auf Abfallbewirtschaftung und Recyclingquoten, Leistungsfähigkeit oder verschärften Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung von Rohstoffen. Gerade das ungelöste Entsorgungsproblem bei den sogenannten Traktionsbatterien und ein aberwitziger Ressourcenverbrauch, der weitere geostrategische Abhängigkeiten schafft, sind zwei der vielen Probleme bei Batterien für E-Autos. Diese werden zwar durch die nun verabschiedete Batterie-Verordnung nicht gelöst, denn eine Recyclingquote im Gesetzestext ersetzt selbstverständlich nicht fehlende Technik. Somit wären diese zusätzlichen bürokratischen Hürden für die Hersteller grundsätzlich abzulehnen. Doch durch das Klimagesetz und das Fit-for-55-Paket wurden groteske Markt- und Wettbewerbsverzerrungen geschaffen, um die angeblich emissionsfreie Elektrifizierung wider jede Vernunft voranzutreiben. Um diese Marktverzerrung ein Stück weit auszugleichen, ist dieser Batterieverordnung zuzustimmen, auch wenn sie teilweise nicht konsistent verfasst ist. Denn insbesondere beim CO2-Fußabdruck gibt man sich beim grünen Lieblingsspielzeug E-Auto und Batterie extrem zögerlich. Während man allenthalben eine Netto-Null-CO2-Strategie propagiert, will man erst in frühestens drei Jahren CO2-Höchstgrenzen bei der Batterieherstellung einführen, unter „Einbeziehung des technischen Fortschritts.“ Immerhin ist mit dieser Verordnung die Lüge der emissionsfreien Batterietechnik vom Tisch, ebenso deren angebliche „Kreislauffähigkeit“. Batterien sind nämlich eines nicht: nachhaltig.
Ensuring food security and the long-term resilience of EU agriculture (A9-0185/2023 - Marlene Mortler)
Nachdem man bisher alles unternommen hat, um die Landwirte zu gängeln und dabei die landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion zum Auslaufmodell erklärt wurde, kommt nun der große „Katzenjammer“ – denn man macht sich allen Ernstes Sorgen um die Gewährleistung der Ernährungssicherheit.Es ist wie fast immer: Das Parlament kümmert sich um Probleme, nachdem es zuvor einer Gesetzgebung, die diese Probleme erst schafft, begeistert zugestimmt hat. So geschehen in der Abstimmung der Resolution „Vom Hof auf den Tisch“ am 19.10.2021, bei der sich die Berichterstatterin zum vorliegenden Bericht „Ernährungssicherheit“ gerade zu einer Enthaltung hat durchringen können, während ihre Kollegen zugestimmt haben. Es ist diese Strategie, der Studien bescheinigen, zu einem massiven Einbruch der landwirtschaftlichen Produktion zu führen – sei es bei Fleisch oder anderen Agrarprodukten. Die Folgen der „Vom-Hof-auf-den-Tisch“-Strategie wären auch für die Verbraucher katastrophal: enorme Kostensteigerungen und das Ende der Lebensmittelsicherheit, weil auf Produkte aus Drittstaaten ausgewichen werden muss.Im vorliegenden Bericht wird aber immer wieder die Zustimmung zu „Green Deal“ und der „Vom-Hof-auf-den Tisch“-Strategie bekräftigt. Eine bekannte Definition von Wahnsinn ist, immer das Gleiche zu tun, aber andere Ergebnisse zu erwarten. Demzufolge lehne ich diese rhetorische Mogelpackung von Bericht strikt ab.
EU Day for the victims of the global climate crisis (B9-0296/2023)
Eine breite Mehrheit des EU-Parlamentes fordert allen Ernstes, dass ein „EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise“ eingerichtet wird. Die EU soll demnach diesen Tag bereits ab 2023 jedes Jahr am 15. Juli begehen. Damit einhergehend wird die Zustimmung zum „Green Deal“, einem ökosozialistischen Deindustrialisierungsprogramm, bekräftigt, der nach der verqueren grünen Lesart das Kapital der Europäischen Union und das Wohlergehen der Bürger schützen solle.Persönlich fände ich einen Tag der Leidtragenden der aktuellen EU-Klimapolitik, welche die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation der EU-Mitgliedstaaten hin zu einer ökosozialistischen Planwirtschaft ohne Plan befördert, für wesentlich angemessener.Im EU-Parlament spricht sich die AfD als einzige deutsche im Bundestag vertretene Kraft gegen diesen Unsinn aus. Dies zeigt klar auf, dass alle anderen deutschen Parteien den Grünen mit ihrer wirtschafts- und bürgerfeindlichen Politik weiterhin hinterherlaufen und sämtliche gegenteilige Rhetorik nur Theaterdonner vor verärgerten Bürgern ist.
Industrial Emissions Directive (A9-0216/2023 - Radan Kanev)
Die bereits bestehende Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU regelt die Umweltauswirkungen von rund 52 000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben auf eine nach Sektoren gegliederte Weise. Sie gilt für alle relevanten Schadstoffe, die potenziell von diesen Anlagen freigesetzt werden können und sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.Zu den Tätigkeiten, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, zählen der Betrieb von Kraftwerken und Raffinerien, die Abfallbehandlung und Abfallverbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen. In einer unter die Industrieemissionsrichtlinie fallenden Anlage können mehrere von der Richtlinie geregelte Tätigkeiten ausgeführt werden, beispielsweise Zementproduktion und Abfallmitverbrennung.Allerdings sind der Kommission die aktuellen Ziele nicht ehrgeizig genug. „Mit der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie soll ein tiefgreifender Wandel in den betroffenen Industrien unterstützt werden, um mithilfe bahnbrechender Technologien Schadstofffreiheit zu erzielen und so zur Umsetzung der im europäischen Grünen Deal festgeschriebenen Ziele der CO2-Neutralität, höheren Energieeffizienz, schadstofffreien Umwelt und Kreislaufwirtschaft beizutragen.“ Der Berichterstatter stellt klar, dass die Überarbeitung der Richtlinie zur „Transformation der Industrie“ beitragen soll. Im Klartext heißt dies eine weitere Beschleunigung der Deindustrialisierung Europas, weshalb diesem Vorhaben nicht zuzustimmen ist.
Industrial Emissions Portal (A9-0211/2023 - Radan Kanev)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) eingerichtet, ein europaweites Register, mit dem Umweltdaten von Industriebetriebseinrichtungen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen öffentlich zugänglich gemacht werden. Das E-PRTR enthält die von rund 30 000 Industriebetriebseinrichtungen jährlich gemeldeten Daten, die 65 Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU abdecken.Die Mitgliedstaaten senden jedes Jahr einen Bericht mit Daten, die ihnen von den Betreibern von Industriebetriebseinrichtungen über die Freisetzung und die Verbringung von Schadstoffen aus jeder Betriebseinrichtung übermittelt wurden, an die Kommission. Die Daten werden sodann von der Kommission mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur auf einer öffentlichen Website veröffentlicht.Im weiteren Verlauf wurde das so genannte Industrieemissionsportal eingerichtet. Dieses enthält die jährlich gemäß der oben genannten Verordnung sowie die nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen gemeldeten Daten. In diesem Portal, das an die Stelle der E-PRTR-Website tritt, werden die nach diesen beiden EU-Umweltvorschriften gemeldeten Daten über Industrietätigkeiten zusammengeführt.Nun soll dieses Portal genauso wie die Industrieemissionsrichtlinie, über die parallel im EU-Parlament abgestimmt wird, ausgebaut und an die Ziele des Grünen Deals angepasst werden. Die AfD lehnt dieses Vorhaben ab, da es einen weiteren Mosaikstein zur Deindustrialisierung in Deutschland und Europa darstellt.
Ecodesign Regulation (A9-0218/2023 - Alessandra Moretti)
Am 30. März 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte vorgelegt. Die Ökodesign-Rahmenrichtlinie gilt derzeit nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Die vorgeschlagene Verschärfung in Form einer Ökodesign-Verordnung enthält die folgenden Elemente:– Alle Produkte im Binnenmarkt müssten Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung in Bezug auf Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Reparierbarkeit u. a. erfüllen.– Einführung eines digitalen Produktpasses für bestimmte Produktgruppen, der Informationen über Leistung, Rückverfolgbarkeit, technische Dokumentation, gefährliche Chemikalien, Bedienungsanleitungen u. a. enthält.– Vernichtung von unverkauften Waren. Die Kommission würde ermächtigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Vernichtung bestimmter Produktgruppen, die erhebliche Umweltauswirkungen haben, zu verbieten;– Verpflichtungen der Online-Marktplätze hinsichtlich der Marktüberwachung.– Verhinderung von Umgehungen dieser Verordnung.– Ermächtigung der Kommission, delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für öffentliche Aufträge zu erlassen, einschließlich verbindlicher technischer Spezifikationen und Auswahlkriterien;– Die Mitgliedstaaten sollen Anreize für Verbraucher schaffen können, sich für nachhaltige Produkte zu entscheiden, insbesondere wenn diese nicht erschwinglich genug sind, z. B. durch die Einführung von Umweltgutscheinen und Ökosteuern.Dieser Text zeigt die Stoßrichtung zu Planwirtschaft, bürokratischer Gängelei, weiterem Zentralismus und zusätzlichen Vorschriften an Industrie und Konsumenten und ist daher abzulehnen.
Fees and charges payable to the European Medicines Agency (A9-0224/2023 - Cristian-Silviu Buşoi)
Die seit 2019 in Amsterdam ansässige Europäische Arzneimittelagentur EMA (englisch für European Medicines Agency), die 1993 unter der Bezeichnung „Europäische Agentur für die Evaluierung von medizinischen Produkten“ errichtet wurde, spielt mittlerweile eine zentrale Rolle in der Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in EU- und EWR-Staaten. Aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in der durch die Verordnung (EU) 2019/52 geänderten Fassung. Demzufolge gehören Gebühren und Entgelte zu den Einnahmen der Agentur.Entsprechend hat die Kommission die EMA-Gebühren in verschiedenen Rechtstexten festgelegt. Derzeit sind dies zwei separate Verordnungen, nämlich (EG) Nr. 297/95 und (EU) Nr. 658/2014. Ziel der jetzt zur Debatte stehenden Verordnung ist es, die Gebührenregelungen zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass neue Tätigkeiten der Agentur ebenfalls in Form von Gebühren oder Entgelte entschädigt werden. Hier ist allerdings genau der springende Punkt: Im Zuge der allgemeinen EU-Zentralisierungsbestrebungen soll auch das Thema „Öffentliche Gesundheit“ mehr und mehr in die Kompetenz Brüsseler Behörden fallen, entsprechend sollen mit der Gesundheit befasste Behörden wie die EMA weiter ausgebaut werden. Diese Bestrebungen, die nur auf den ersten Blick eine rein technische Verordnung zu sein scheinen, sind kategorisch abzulehnen.
Nature restoration (A9-0220/2023 - César Luena)
Dieser Verordnungsvorschlag reiht sich ein in die Strategien vom „Grünen Deal“ und „Vom-Hof-auf-den-Tisch“ und ist damit Teil der aktuellen EU-Panikstrategie auf Kosten von Bürgern und Steuerzahlern.Die Kommission doziert im Hysteriemodus, „(...) dass der Welt und Europa nur noch ein kurzes Zeitfenster bleibt, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern, da sich die Wetter- und Klimaextreme häufen und irreversible Auswirkungen mit sich bringen, die über die Anpassungsfähigkeit der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Systeme hinausgehen. (...) Um die Klima- und Biodiversitätsziele der Union für 2030 und 2050 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme zu gewährleisten, sind daher entschlossenere Maßnahmen erforderlich.“Weiter schreibt die Kommission: „Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für unverzügliche wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 alle Ökosysteme abdecken werden, die der Wiederherstellung bedürfen.“Im Klartext bedeutet dieses Vorhaben die kalte Enteignung von Agrarflächen und setzt damit die Existenz von landwirtschaftlichen Höfen weiter aufs Spiel, deren Zahl bereits in den letzten 10 Jahren EU-weit von einst 15 Millionen auf 10 Millionen geschrumpft ist. Diesem ideologischen Ansinnen ist daher in allen Aspekten die rote Karte zu zeigen.
COVID-19 pandemic: lessons learned and recommendations for the future (A9-0217/2023 - Dolors Montserrat)
Am 10. März 2022 beschloss das Europäische Parlament die Einsetzung eines Sonderausschusses zum Thema „COVID-19-Pandemie: Lehren und Empfehlungen für die Zukunft“ (COVI). Der COVI-Ausschuss hatte dabei die Aufgabe zu untersuchen, wie die Reaktion der EU auf die Corona-Krise und die daraus gezogenen Lehren zu künftigen Maßnahmen beitragen können.Der nun vorliegende Schlussbericht ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die unter den „Maßnahmen“ – dem Weg- und Einsperren, dem Versuch der Auflösung familiärer Strukturen, den Berufsverboten und der willkürlichen Vernichtung von wirtschaftlichen Existenzen – gelitten haben. Und auch all jener, die durch direkten und indirekten Impfzwang ihre Gesundheit verloren haben durch eine „Impfung“, die weltweit milliardenfach verabreicht wurde, obschon ihr die EMA bereits im Dezember 2020 gravierende Qualitätsmängel bescheinigt hatte, die über eineinhalb Jahre nicht behoben wurden. Von all dem handelt der Bericht nicht.Auch nicht über die skandalösen Vorgänge rund um die immer noch geschwärzten Verträge zwischen der EU-Kommission und Herstellern. Es mutet wie Hohn an, wenn im Gegenteil gefordert wird, noch mehr Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die EU-Ebene zu übertragen. Der gesundheitspolitische Freifahrtschein, den dieser Bericht einer in Sachen Corona-Krise unverantwortlich und skrupellos agierenden EU-Kommission einräumt, ist daher kategorisch abzulehnen.
Labelling of organic pet food (A9-0159/2023 - Martin Häusling)
Seit 1. Januar 2022 gilt die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates. Dies führte zu einer Änderung in Bezug auf Heimtierfutter. Vor dem 1. Januar 2022 durfte Heimtierfutter, insbesondere für Katzen und Hunde, auch dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn nicht alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch waren, denn die Mitgliedstaaten konnten einzelstaatliche Vorschriften festlegen oder, wenn solche Vorschriften nicht bestanden, private Standards akzeptieren bzw. anerkennen. Seit dem 1. Januar 2022 darf Heimtierfutter jedoch nicht mehr als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, da die Verordnung (EU) 2018/848 zwar die Kennzeichnung von Futtermitteln für Nutztiere wie Heu und Silage regelt, aber keine spezifischen Vorschriften für die Kennzeichnung von Heimtierfutter enthält. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter festzulegen. Da es sich um eine sinnvolle technische Anpassung handelt, habe ich zugestimmt.
Surface water and groundwater pollutants (A9-0238/2023 - Milan Brglez)
Grundsätzlich ist die Stoßrichtung der EU-Wasserschutzvorschriften zu begrüßen. Deren übergeordnetes Ziel besteht darin, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den kombinierten Auswirkungen toxischer und/oder persistenter Schadstoffe zu schützen. Die verschiedenen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften enthalten Listen von Schadstoffen und Qualitätsnormen sowie Anforderungen für deren regelmäßige Überprüfung. Mit der neuen Richtlinie sollen nun die entsprechenden Listen aktualisiert werden, was in weiten Teilen positiv zu bewerten ist.Doch die Verknüpfung mit den Themen „Klima“ und „Green Deal“ sowie die in Teilen extreme Verschärfung einiger Werte ist abzulehnen. Deshalb habe ich mich in der Summe der Stimme enthalten.
Renewable Energy Directive (A9-0208/2022 - Markus Pieper)
Die sogenannte Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) enthält neben Vorgaben für einzelne Sektoren das verpflichtende Ziel, den Anteil der „Erneuerbaren“ Energie am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf aberwitzige 42,5 Prozent zu steigern. Derzeit liegt dieser Anteil in Deutschland bei knapp 19 Prozent, laut EUROSTAT in der EU bei 22,1 Prozent. Per politischer Order soll in nicht einmal sieben Jahren der Anteil der „Erneuerbaren“ schnell mal mehr als verdoppelt werden. Dies ist grober Unfug, der uns alle teuer zu stehen kommen wird.Unter anderem sollen dafür Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Mitgliedsstaaten müssen Vorrangflächen ausweisen.Das Ganze hat nur den Schönheitsfehler, dass beispielsweise in Bezug auf Solarenergie mehr, sogar viel mehr Solarzellen jede Nacht genau Null Energie liefert. Das gleiche gilt natürlich analog auch für Windenergie bei Windstille. Aus diesem Grund können „Erneuerbare“ auch bei einem massiven Ausbau den tatsächlichen Energiebedarf nicht immer decken, da sie volatil sind und notwendige Stromspeicher fehlen. Da in Deutschland nun wohl dauerhaft auch die Kernenergie wegfällt, werden wir in Zukunft noch mehr als heute von Stromimporten abhängig werden und natürlich nach wie vor Stromlücken mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas ausgleichen müssen. Diesen wirtschaftspolitischen Unsinn lehne ich entschieden ab.
Ambient air quality and cleaner air for Europe (A9-0233/2023 - Javi López)
2008 wurde die zurzeit gültige Luftqualitätsrichtlinie beschlossen –mit den Stimmen ausnahmslos aller damaligen deutschen EU-Abgeordneten. Dies hat in der Folge zu Fahrverboten in mehreren deutschen Städten für gewisse Autotypen und damit zur faktischen Enteignung der betroffenen Autobesitzer geführt, unter anderem auch deshalb, weil in Deutschland die Richtlinie viel rigoroser umgesetzt wird als in manch anderen EU-Staaten. Mit der nun geplanten Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinie drohen weitere Fahrverbote in Deutschland. Begründet wird dieses Vorhaben von den Befürwortern mit mutmaßlich unerträglichen Schadstoffbelastungen in europäischen Städten. Dass sich die Luftqualität in den Städten dank innovativer Technologien – beispielsweise Katalysatoren für Autos oder Schadstofffilter für Fabriken – seit Jahrzehnten massiv verbessert hat und die Lebenserwartung in den EU-Staaten permanent gestiegen ist, wird dabei geflissentlich ignoriert. Stattdessen wird ein Schreckensszenario entwickelt, wonach die Menschen angeblich aufgrund der aktuell schlechten Luftqualität wie Fliegen auf der Straße sterben würden. In Tat und Wahrheit handelt sich hier um einen weiteren ideologisch begründeten Mosaikstein zur Durchführung einer „großen Transformation“ im Namen von „Klima“ und „Green Deal“. Daher ist dieses Vorhaben klar abzulehnen.
Farm Sustainability Data Network (A9-0075/2023 - Jérémy Decerle)
Das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) ist eine Quelle für mikroökonomische und Buchführungsdaten, die jedes Jahr aus mehr als 80 000 landwirtschaftlichen Betrieben in der EU gespeist wird. Es existiert seit 1965 und ermöglicht eine regelmäßige Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Kommission beabsichtigt, dieses rein wirtschaftlich orientierte Instrument als Teil des Aktionsplans „Vom Hof auf den Tisch“ um eine ökologische und soziale Dimension zu ergänzen. Der Berichterstatter räumt ein, dass diese Ergänzung Kosten verursachen wird. Zudem ist die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, an die die Datenbank angeglichen werden soll, abzulehnen, da sie die Landwirte vor allem gängelt, ohne wirksamen Nutzen zu erzielen. Aus diesem Grund lehne ich das Vorhaben ab.
Union Civil Protection Mechanism (A9-0266/2023 - Sara Cerdas)
Der Vorschlag zielt darauf ab, Änderungen an dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der EU vorzunehmen. Mit diesem Unionsverfahren unterstützt, koordiniert und ergänzt die Europäische Union die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung im Hinblick auf Naturkatastrophen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Dabei soll der Zeitraum um drei Jahre bis Ende 2027 verlängert werden, in dem die EU Luftfahrzeuge zur Bekämpfung von Waldbränden in verschiedenen Mitgliedstaaten beschaffen darf. Da es sich hier um eine sinnvolle Maßnahme handelt, bei der überdies die Mitgliedstaaten und nicht die EU die Federführung haben, stimme ich dem Vorschlag zu.
European protein strategy (A9-0281/2023 - Emma Wiesner)
Auf ihrem informellen Treffen in Versailles im März 2022 bezeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU die „Steigerung der EU-Produktion von pflanzlichen Proteinen“ als ein Mittel zur Verbesserung der Ernährungssicherheit der EU und zur Senkung der Lebensmittelpreise. Im Anschluss an diese Erklärung wird die Europäische Kommission voraussichtlich im ersten Quartal 2024 diesbezügliche Vorschläge vorlegen. Dazu gehört die Förderung des heimischen Anbaus von eiweißreichen Pflanzen, die in den nationalen Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023-2027 stark gefördert werden. Im Hinblick darauf hat der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zu diesem Thema dargelegt. Dabei geht es aus Sicht der Berichterstatterin um die folgenden Punkte:1. Eine Vision für die Steigerung der Eiweißproduktion in der EU2. Bessere Bedingungen für die Eiweißproduktion in der EU3. Entwicklung von pflanzlichem und alternativem Eiweiß für Lebens- und Futtermittel4. Ein ganzheitlicher Ansatz, der die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette umfasst5. Konkrete politische MaßnahmenTrotz etlicher interessanter Aspekte ist dieser Bericht abzulehnen, einerseits aus Subsidiaritätsgründen, andererseits aufgrund der Tatsache, dass auch Insekten und zellbasierte Lebensmittel in Zukunft auf unseren Tellern landen sollen.
Generational renewal in the EU farms of the future (A9-0283/2023 - Isabel Carvalhais)
Der Generationenwechsel in der Landwirtschaft ist tatsächlich ein ernstes Problem. Immer mehr Betriebe schließen ohne an einen Nachfolger zu übergeben. Allerdings sind die Gründe in Brüssel hausgemacht. Eine überbordende Bürokratie – Landwirte klagen, sie verbringen zu viel Zeit mit Dokumentationen – und immer mehr Auflagen, die den landwirtschaftlichen Handlungsspielraum immer mehr einschränken. Und nun wird im Zuge des Grünen Deals auch noch eine katastrophale Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ mit noch mehr Überwachung, Formular- und Behördenwahnsinn, mit Verboten beim Düngen, bei Pflanzenschutz, bei der Tierhaltung, um nur einige zu nennen, in Brüssel durchs Parlament gewinkt. Besonders betroffen sind die in der Mehrheit konventionell wirtschaftenden Betriebe. Bei einer verordneten ökologischen Flächenquote trifft es am Ende aber auch die Biobetriebe, dann nämlich, wenn sich die Mehrkosten für Biobetriebe auf einem mit Bioprodukten gesättigten Markt nicht mehr erzielen lassen. In einem neuen Vorschlag sollen sich Landwirte nun sogar nicht mehr für die Produktion von Lebensmitteln entlohnen lassen, sondern für zertifizierte CO2-Bindung.Wer sich für die Umsetzung des Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einsetzt, darf sich nicht wundern, wenn Landwirte, statt ihren Hof an die nächste Generation zu übergeben, lieber dessen Hoftore schließen.Der Bericht setzt bei der Problemlösung an der völlig falschen Stelle an und ist daher abzulehnen.
European environmental economic accounts: new modules (A9-0296/2023 - Pascal Canfin)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung europäischer umweltökonomischer Gesamtrechnungen geschaffen. Der Gesetzestext wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 geändert. Die Verordnung umfasst sechs Module: Luftemissionsrechnungen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten, gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen, Umweltschutzausgabenrechnungen, Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen sowie Rechnungen über physische Energieflüsse.In Artikel 10 der Verordnung werden mögliche neue Module aufgeführt, die zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission eingeführt werden können. Mit diesem Vorschlag werden drei neue Module für umweltökonomische Gesamtrechnungen eingeführt, die in Artikel 10 bereits vorgesehen sind: Waldrechnungen, Ökosystemrechnungen sowie Rechnungen über Umweltbeihilfen und ähnliche Transfers.Das Hauptziel des Vorschlags ist es, den Anwendungsbereich der europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen auszuweiten, um bessere Informationen für den europäischen Grünen Deal zu erhalten. Da ich den wirtschafts- und wohlstandsfeindlichen sogenannten Grünen Deal ablehne, ist auch dieses Anliegen zurückzuweisen.
Waste electrical and electronic equipment (WEEE) (A9-0311/2023 - Anna Zalewska)
Die Überarbeitung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz „EEAG-Richtlinie“) wurde aufgrund eines Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Rechtssache C-181/201) notwendig. Das Gericht hatte eine teilweise ungerechtfertigte Rückwirkung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz „EEAG-Richtlinie“) festgestellt, welche die Finanzierung der Bewirtschaftung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten betrifft. Da es sich vorrangig um eine technische Anpassung der EEAG-Richtlinie handelt, kann diesem Bericht zugestimmt werden.
Type-approval of motor vehicles and engines with respect to their emissions and battery durability (Euro 7) (A9-0298/2023 - Alexandr Vondra)
Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag zur neuen Euro-7-Norm für Autos und Lastwagen, der völlig inakzeptabel ist, präsentiert sich die Position des Berichterstatters im Namen des Europäischen Parlaments zwar besser, aber nicht gut. Sicher, es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen Umweltzielen und den vitalen Interessen der Hersteller herzustellen. Doch Tests unter extremen Fahrbedingungen, der drohende Reparaturzwang beim Überschreiten von Grenzwerten bei flottem Fahrstil aufgrund externer Überwachungssysteme, die Einführung eines sogenannten „Umweltpasses“, der nur mehr Bürokratie mit sich bringt und das Festhalten an der sinnfreien Definition einer angeblich „emissionsfreien“ Mobilität (gemeint ist damit „auspuffemissionsfrei“) sind sowohl für Verbraucher als auch für die Industrie wenig sinnvolle Maßnahmen.Aufgrund dieser Sachlage habe ich diesen Vorschlag abgelehnt.
Union certification framework for carbon removals (A9-0329/2023 - Lídia Pereira)
Im November 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgestellt, welcher nach dem Vorbild des Emissionshandels „einen wirksamen Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen entwickeln“ soll, „um Anreize für CO2-Entnahmen zu schaffen und die Kreislauffähigkeit von Kohlenstoff unter uneingeschränkter Achtung der Biodiversitäts- und Null-Schadstoff-Ziele zu erhöhen.“ Im Klartext bedeutet dies, dass Bauern zu CO2-Gärtnern degradiert werden sollen, indem sie Ackerflächen stilllegen und veräußerungsfähige Zertifikate dafür erhalten, statt landwirtschaftliche Erzeugnisse zu produzieren.CO2 soll zudem künstlich mit erheblichem Aufwand der Atmosphäre entnommen und mit Zertifikaten belohnt werden. Das Interesse daran scheint bislang allerdings überschaubar zu sein. Unfreiwillig komisch wird im Kommissionstext von „Marktversagen“ gesprochen, da potentielle Geldgeber von CO2-Entnahmen Schwierigkeiten hätten, den Wert solcher CO2-Entnahmen zu bemessen – welch ein Wunder bei einem künstlich geschaffenen Markt.Entsprechend hätten „viele Interessenträger kein Vertrauen in CO2-Entnahmezertifikate“ und Anbieter von CO2-Entnahmen seien „mit Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung konfrontiert“. Vielleicht würde es einfach helfen, eine gute Bewirtschaftung unserer Wälder sicherzustellen – die wichtige Rolle von Wäldern für eine intakte Umwelt wird im Text tatsächlich auch angesprochen –, doch das einfache Anpflanzen von Bäumen alleine scheint ökosozialistischen Klimaideologen in den EU-Institutionen wohl zu profan zu sein. Es ist klar, dass ich dieses Vorhaben in Bausch und Bogen ablehne.
Strengthening the CO2 emission performance targets for new heavy-duty vehicles (A9-0313/2023 - Bas Eickhout)
Wie schon im Falle der Autos und Lieferwagen soll nun auch bei Lastwagen und Bussen das Märchen von der angeblich emissionsfreien Mobilität weitererzählt werden – auf Kosten von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum. Konkret möchten die ökosozialistischen Abwrackbeauftragten in den EU-Institutionen nun auch die europäische LKW- und Busproduktion im Namen der Klimaideologie zum Erliegen bringen.Geflissentlich wird ignoriert, dass in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Reduktion des CO2- und Schadstoffausstoßes von Kraftfahrzeugen erzielt wurde, was nicht nur im Sinne der Verbraucher und deren Gesundheit, sondern auch der Industrie ist, da verbrauchseffiziente Fahrzeuge im freien Markt einen Wettbewerbsvorteil genießen. Noch nehmen die deutsche und europäische Automobilbranche eine technologische Führungsposition in der Welt ein, wie die Kommission selber einräumt.Doch damit soll nun Schluss sein, zugunsten angeblich „emissionsfreier Fahrzeuge“, die elektrisch, mit Brennstoffzellen oder mit Wasserstoff betrieben werden. Zum Mitschreiben: Keine dieser Technologien kommt ohne Emissionen aus, für keine dieser Technologien ist in absehbarer Zeit die erforderliche Infrastruktur in Sicht. Auf dem globalen Markt wird nur eine kleine Minderheit derartige Fahrzeuge kaufen, solange nicht nachhaltige technologische Verbesserungen erzielt werden. Und gerade im Schwerverkehrssektor werden fossile Energieträger bis auf Weiteres auch in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Entsprechend lehne ich dieses Vorhaben ab.
UN Climate Change Conference 2023 in Dubai, United Arab Emirates (COP28) (B9-0458/2023)
Einmal mehr kommen zehntausende Vertreter von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Universitäten und Wirtschaft zusammen, um angeblich das globale Klima zu retten und den Planeten vor dem Untergang zu bewahren.Zwar hat die Klimabewegung in den vergangenen Monaten aufgrund des nötigenden Auftretens der so genannten Klimakleber sowie unqualifizierter Äußerungen von Greta Thunberg und Fridays for Future international zum Nahostkonflikt etwas an Energie verloren. Dies hindert allerdings selbst ernannte Klimaeliten nicht daran, wiederum Tonnen von CO2 durch das Zurücklegen von Flugkilometern auszustoßen, um dann kollektiv und lautstark den globalen CO2-Ausstoß, der angeblich alleine für die aktuelle Klimaerwärmung verantwortlich ist, zu beklagen.Auch der Ruf „Hört auf die Wissenschaft“ klingt zunehmend schal, gibt es doch nicht die eine Wissenschaft, die die Wahrheit verkündet, sondern jeweils im wissenschaftlichen Diskurs stehende verschiedene Theorien und Modelle. So beklagen beispielsweise Klimaökonomen wie Christian Gollier, dass in den vergangenen Jahren nie ein seriöser Vergleich zwischen den Kosten des Klimawandels und den Kosten der Maßnahmen dagegen vorgenommen wurde.Solange zum Thema „Klima“ modellorientierte Ideologie statt evidenzbasierter Pragmatismus vorherrscht, ist derartigen Konferenzen wie der kommenden COP-28-Klimakonferenz in Dubai eine klare Absage zu erteilen.
Sustainable use of plant protection products (A9-0339/2023 - Sarah Wiener)
Der Verordnungsentwurf über die „nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ fordert ein sehr weitgehendes, pauschales und undifferenziertes Verbot von wirksamen Pflanzenschutzmitteln, welche durch größere Mengen deutlich weniger wirksamer Stoffe ersetzt werden müssten.Bei einer Verwirklichung der Pläne der EU-Kommission wären für viele Landwirte Ertrags- und Einkommensrückgänge von 40-50 % die Folge, was deren wirtschaftliche Existenz bedrohen würde. In Deutschland wären 31 % der Ackerfläche und 36 % der Flächen im Obst- und Weinbau von einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln betroffen.Bezüglich der gesundheitlichen Aspekte berichtet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass 2021 bei der Hälfte der Kontrollen keinerlei Rückstände gefunden wurden; bei über 40 % wurden die erlaubten Grenzen deutlich unterschritten, bei 96,1 % lagen keinerlei Beanstandungen vor. Insgesamt kommt die EFSA, Stand 26. April 2023, zu dem Schluss, dass es keine Bedenken hinsichtlich der Gesundheit von Verbrauchern bezüglich ernährungsbedingter Risiken von Pflanzenschutzmittel-Rückständen gäbe.Die Position des Umweltausschusses im EU-Parlament (ENVI) geht sogar noch weiter als der nicht akzeptable Kommissionsvorschlag. Entsprechend lautet die Empfehlung Ablehnung. Dies widerspricht nicht dem Ziel einer maßvollen Reduktion bzw. Substitution von Pflanzenschutzmitteln, welche den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt und die Existenz unserer Landwirte nicht gefährdet.
Packaging and packaging waste (A9-0319/2023 - Frédérique Ries)
Bereits am 5. Juni 2019 hatte die EU die Verpackungsvorschriften aus dem Jahr 1994 (Richtlinie 94/62/EG) mittels der neuen Richtlinie (EU) 2019/904 überarbeitet.Dies ging allerdings den Anhängern von EU-Zentralismus und einer totalitär anmutenden Klimaideologie nicht weit genug. Entsprechend wird nun der Entwurf einer Verordnung vorgelegt, welcher gemäß euphemistisch formuliertem Kommissionstext den „EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle aktualisiert, indem Mitgliedstaaten und Unternehmen angemessen unterstützt werden, um die Ziele zur Verringerung von Abfällen zu erreichen.“Im Klartext bedeutet dies eine Gängelung der Verpackungsindustrie und weitere Vorschriften direkt aus Brüssel, ob beispielsweise Holzverpackungen von Käse oder Weinflaschen weiterhin erlaubt bleiben sollen oder nicht. Gegen das Ziel einer wirtschaftlich vertretbaren Verringerung von Verpackungsabfällen und der Förderung von Wiederverwendungsprozeduren (Recycling), ist im Sinne der Umwelt grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sollte es Sache der Mitgliedstaaten bleiben, die entsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Entsprechend lehne ich dieses Vorhaben ab.
Foodstuffs for human consumption: amending certain 'Breakfast' Directives (A9-0385/2023 - Alexander Bernhuber)
Bei den sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ handelt es sich um sieben Richtlinien, in denen gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung und die Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel festgelegt sind, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Verkehr dieser Erzeugnisse im Binnenmarkt zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der EU-Kommission die Frühstücksrichtlinien zu überarbeiten. Bei den vier Richtlinien, die Gegenstand dieses Vorschlags sind, handelt es sich um eigenständige Rechtsakte mit Vorschriften für die betreffenden Erzeugnisse. Sofern in den Richtlinien nichts Anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts, doch es gibt keine anderen Rechtsvorschriften, in denen die in den genannten Richtlinien enthaltenen Aspekte in Bezug auf Honig, Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem konkret geregelt wären. Der Vorschlag betrifft die Begriffsbestimmungen, die Bezeichnungen, die gemeinsamen Vorschriften für die Zusammensetzung und die Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Konfitüren. Zwar handelt es sich weitgehend um eine technische Anpassung im Sinne der Verbraucher. Allerdings hat sich die Parlamentsmehrheit bei mehreren Änderungsanträgen gegen eine strengere Kennzeichnungspflicht, wonach das Herkunftsland eines Produktes detailliert aufgeführt werden muss, abgelehnt, was einheimische Produzenten gegenüber Herstellern aus Drittstaaten benachteiligt. Entsprechend habe ich mich bei diesem Vorhaben enthalten.
Fees and charges payable to the European Medicines Agency (A9-0224/2023 - Cristian-Silviu Buşoi)
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll ein Rahmen für das Gebührensystem der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 sind Gebühren und Entgelte Teil der Einnahmen der Agentur, und die Änderungen der Verordnung sehen vor, dass die Kommission gegebenenfalls Aktualisierungen des Rechtsrahmens für die im Zusammenhang mit Human- und Tierarzneimitteln zu entrichtenden Gebühren vorschlägt. Die Kommission wäre demnach befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die in den Anhängen vorgesehenen Beträge basierend auf diesem Ad-hoc-Bericht oder der Haushaltsberichterstattung der Agentur, einer Überwachung der Inflationsraten, einer Änderung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Aufgaben der Agentur oder neuen Informationen über praktische Aspekte der Durchführung von gebühren- oder entgeltpflichtigen Tätigkeiten zu ändern. Dies läuft auf höhere Ausgaben und eine weitere Ermächtigung der EU-Kommission hinaus, weshalb das Vorhaben abzulehnen ist.
Foodstuffs for human consumption: amending certain 'Breakfast' Directives (A9-0385/2023 - Alexander Bernhuber)
Bei den sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ handelt es sich um sieben Richtlinien, in denen gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung und die Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel festgelegt sind, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Verkehr dieser Erzeugnisse im Binnenmarkt zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der EU-Kommission die Frühstücksrichtlinien zu überarbeiten. Bei den vier Richtlinien, die Gegenstand dieses Vorschlags sind, handelt es sich um eigenständige Rechtsakte mit Vorschriften für die betreffenden Erzeugnisse. Sofern in den Richtlinien nichts Anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts, doch es gibt keine anderen Rechtsvorschriften, in denen die in den genannten Richtlinien enthaltenen Aspekte in Bezug auf Honig, Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem konkret geregelt wären. Der Vorschlag betrifft die Begriffsbestimmungen, die Bezeichnungen, die gemeinsamen Vorschriften für die Zusammensetzung und die Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Konfitüren. Zwar handelt es sich weitgehend um eine technische Anpassung im Sinne der Verbraucher. Allerdings hat sich die Parlamentsmehrheit bei mehreren Änderungsanträgen gegen eine strengere Kennzeichnungspflicht, wonach das Herkunftsland eines Produktes detailliert aufgeführt werden muss, abgelehnt, was einheimische Produzenten gegenüber Herstellern aus Drittstaaten benachteiligt. Entsprechend habe ich mich bei diesem Vorhaben enthalten.
Fees and charges payable to the European Medicines Agency (A9-0224/2023 - Cristian-Silviu Buşoi)
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll ein Rahmen für das Gebührensystem der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 sind Gebühren und Entgelte Teil der Einnahmen der Agentur, und die Änderungen der Verordnung sehen vor, dass die Kommission gegebenenfalls Aktualisierungen des Rechtsrahmens für die im Zusammenhang mit Human- und Tierarzneimitteln zu entrichtenden Gebühren vorschlägt. Die Kommission wäre demnach befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die in den Anhängen vorgesehenen Beträge basierend auf diesem Ad-hoc-Bericht oder der Haushaltsberichterstattung der Agentur, einer Überwachung der Inflationsraten, einer Änderung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Aufgaben der Agentur oder neuen Informationen über praktische Aspekte der Durchführung von gebühren- oder entgeltpflichtigen Tätigkeiten zu ändern. Dies läuft auf höhere Ausgaben und eine weitere Ermächtigung der EU-Kommission hinaus, weshalb das Vorhaben abzulehnen ist.
Mental health (A9-0367/2023 - Sara Cerdas)
Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und des Wohlbefindens. So weit so gut. Die öffentliche Gesundheit liegt allerdings in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten und dies soll auch so bleiben. Bestrebungen von EU-Institutionen, für jeden Gesundheitsbereich Strategien und Maßnahmenkataloge zu entwickeln, haben indes zum Ziel, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich auszuhöhlen und im Sinne einer weiteren EU-Zentralisierung die so genannte „Gesundheitsunion“ zu schaffen. Entsprechend ist dieser Bericht, der sich auf eine Mitteilung der EU-Kommission vom 7. Juni 2023 bezieht, abzulehnen.
European Health Data Space (A9-0395/2023 - Tomislav Sokol, Annalisa Tardino)
Auf Grundlage der sogenannten Europäischen Datenstrategie von 2020 legte die EU-Kommission ihren ersten Vorschlag für einen bereichsspezifischen gemeinsamen europäischen Datenraum vor, nämlich den „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space EHDS). Der Kommission zufolge soll er dazu dienen, „gesundheitsbezogene Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten und ihrem Austausch anzugehen“. Weiter sei er „eine der Prioritäten der Europäischen Kommission im Gesundheitsbereich“ und soll „ein integraler Aspekt beim Aufbau einer europäischen Gesundheitsunion sein.“Es ist festzuhalten: Die Kompetenzen der öffentlichen Gesundheit sind bei den EU-Mitgliedstaaten, und dies soll auch so bleiben. Einer so genannten „Gesundheitsunion“ und damit einer weiteren EU-Zentralisierung ist eine klare Absage zu erteilen. Zudem gibt es erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes, wenn elektronische Patientendaten EU-weit zur Verfügung stehen sollen. Es ist das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und eine Entmündigung aller Bürger, wenn – jeweils personenbezogen – neben sämtlichen medizinischen Behandlungen, Leiden oder Impfungen auch „Beobachtungen“ zu sozialem Hintergrund, beruflichem Status, Bildung, Lebensstil sowie Verhaltensdaten zum Beispiel aus Wellness-Anwendungen gespeichert werden. Selbst Daten, die vor Inkrafttreten der Patientenakte erhoben wurden, sollen nachträglich eingearbeitet werden. Ein Schutz von Privatsphäre und persönlichen Daten ist damit nicht mehr gewährleistet. Entsprechend ist dieser Vorschlag kategorisch abzulehnen.
Non-communicable diseases (A9-0366/2023 - Erik Poulsen)
Bei nicht übertragbaren Krankheiten handelt es sich um Krankheiten, die nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden und die für 90 % aller Todesfälle in der EU verantwortlich sind. Die Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten wird aufgrund der gesundheitlichen Bedürfnisse der alternden Bevölkerung zunehmen und eine große Herausforderung für die nationalen Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten darstellen. Entsprechend spricht der Initiativbericht wichtige Themenaspekte an. Allerdings liegt die Kompetenz der öffentlichen Gesundheitspolitik bei den EU-Mitgliedstaaten und dies soll auch so bleiben. Entsprechend ist dieser Bericht aus Subsidiaritätsgründen abzulehnen.
European Health Data Space (A9-0395/2023 - Tomislav Sokol, Annalisa Tardino)
Auf Grundlage der sogenannten Europäischen Datenstrategie von 2020 legte die EU-Kommission ihren ersten Vorschlag für einen bereichsspezifischen gemeinsamen europäischen Datenraum vor, nämlich den „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space EHDS). Der Kommission zufolge soll er dazu dienen, „gesundheitsbezogene Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten und ihrem Austausch anzugehen“. Weiter sei er „eine der Prioritäten der Europäischen Kommission im Gesundheitsbereich“ und soll „ein integraler Aspekt beim Aufbau einer europäischen Gesundheitsunion sein.“Es ist festzuhalten: Die Kompetenzen der öffentlichen Gesundheit sind bei den EU-Mitgliedstaaten, und dies soll auch so bleiben. Einer so genannten „Gesundheitsunion“ und damit einer weiteren EU-Zentralisierung ist eine klare Absage zu erteilen. Zudem gibt es erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes, wenn elektronische Patientendaten EU-weit zur Verfügung stehen sollen. Es ist das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und eine Entmündigung aller Bürger, wenn – jeweils personenbezogen – neben sämtlichen medizinischen Behandlungen, Leiden oder Impfungen auch „Beobachtungen“ zu sozialem Hintergrund, beruflichem Status, Bildung, Lebensstil sowie Verhaltensdaten zum Beispiel aus Wellness-Anwendungen gespeichert werden. Selbst Daten, die vor Inkrafttreten der Patientenakte erhoben wurden, sollen nachträglich eingearbeitet werden. Ein Schutz von Privatsphäre und persönlichen Daten ist damit nicht mehr gewährleistet. Entsprechend ist dieser Vorschlag kategorisch abzulehnen.
Non-communicable diseases (A9-0366/2023 - Erik Poulsen)
Bei nicht übertragbaren Krankheiten handelt es sich um Krankheiten, die nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden und die für 90 % aller Todesfälle in der EU verantwortlich sind. Die Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten wird aufgrund der gesundheitlichen Bedürfnisse der alternden Bevölkerung zunehmen und eine große Herausforderung für die nationalen Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten darstellen. Entsprechend spricht der Initiativbericht wichtige Themenaspekte an. Allerdings liegt die Kompetenz der öffentlichen Gesundheitspolitik bei den EU-Mitgliedstaaten und dies soll auch so bleiben. Entsprechend ist dieser Bericht aus Subsidiaritätsgründen abzulehnen.
Industrial Emissions Directive (A9-0216/2023 - Radan Kanev)
Die bereits bestehende Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU regelt die Umweltauswirkungen von rund 52 000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben. Sie gilt für alle relevanten Schadstoffe, die potenziell von diesen Anlagen freigesetzt werden können und sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Erfasst werden Kraftwerke und Raffinerien, die Abfallbehandlung und Abfallverbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen. Allerdings sind der Kommission die aktuellen Ziele nicht ehrgeizig genug: „Mit der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie soll ein tiefgreifender Wandel in den betroffenen Industrien unterstützt werden, um mithilfe bahnbrechender Technologien Schadstofffreiheit zu erzielen und so zur Umsetzung der im europäischen Grünen Deal festgeschriebenen Ziele der CO2-Neutralität, höheren Energieeffizienz, schadstofffreien Umwelt und Kreislaufwirtschaft beizutragen.“ Der Berichterstatter stellt klar, dass die Überarbeitung der Richtlinie zur „Transformation der Industrie“ beitragen soll. Betriebe sollen unter Generalverdacht gestellt und im Falle eines Verstoßes Strafzahlungen von mindestens 3 % des Jahresumsatzes leisten oder gleich stillgelegt werden, unter gütiger Mithilfe von NGOs, die an den Kontrollen von Betrieben aktiv mitwirken und diese verklagen können sollen. Im Klartext heißt dies eine Förderung von Denunziantentum und kriminellen Klimachaoten sowie eine weitere Beschleunigung der Deindustrialisierung Europas, weshalb diesem Vorhaben nicht zuzustimmen ist.
Industrial Emissions Portal (A9-0211/2023 - Radan Kanev)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) eingerichtet, ein europaweites Register, mit dem Umweltdaten von Industriebetriebseinrichtungen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen öffentlich zugänglich gemacht werden. Das E-PRTR enthält die von rund 30 000 Industriebetriebseinrichtungen jährlich gemeldeten Daten, die 65 Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU abdecken. Die Mitgliedstaaten senden jedes Jahr einen Bericht mit Daten, die ihnen von den Betreibern von Industriebetriebseinrichtungen über die Freisetzung und die Verbringung von Schadstoffen aus jeder Betriebseinrichtung übermittelt wurden, an die Kommission. Die Daten werden sodann von der Kommission mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur auf einer öffentlichen Website veröffentlicht.Im weiteren Verlauf wurde das so genannte Industrieemissionsportal eingerichtet. Dieses enthält die jährlich gemäß der oben genannten Verordnung sowie die nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen gemeldeten Daten. In diesem Portal, das an die Stelle der E-PRTR-Website tritt, werden die nach diesen beiden EU-Umweltvorschriften gemeldeten Daten über Industrietätigkeiten zusammengeführt.Nun soll dieses Portal genauso wie die Industrieemissionsrichtlinie, über die parallel im Europäischen Parlament abgestimmt wird, ausgebaut und an die Ziele des Grünen Deals angepasst werden. Die AfD lehnt dieses Vorhaben ab, da es einen weiteren Mosaikstein zur Deindustrialisierung in Deutschland und Europa darstellt.
Energy performance of buildings (recast) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe)
Dieser Gesetzesvorschlag ist rundheraus abzulehnen. Er ist nichts anderes als die Umsetzung der sogenannten Klimapolitik, die im sogenannten „Green Deal“-Aktionsprogramm formuliert und rechtlich im europäischen Klimagesetz verankert wurde – einer Klimapolitik, die über CO2-Bepreisung Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen zu Verhaltensänderungen zwingen will, um politische Reformen durchzusetzen; Reformen, die anderweitig niemals vom Bürger toleriert würden. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert nicht nur neue und teure Standards bei Neubauten, wie eine Pflicht zu sogenannten Nullemissionshäusern oder obligatorische Photovoltaik-Anlagen, sondern auch eine Sanierungspflicht für bestehende Gebäude. Wie viele Millionen Wohngebäude allein in Deutschland davon betroffen wären, ist derzeit noch nicht einmal abzuschätzen. Unklar ist auch, wie mit dem unterschiedlichen Sanierungszustand in den Mitgliedstaaten umgegangen wird. Aber bereits jetzt ist klar, dass gerade in Deutschland, wo Effizienzklassen strenger vergeben werden als in den meisten anderen Mitgliedstaaten, eine Pflicht für alle Hausbesitzer zum schnellen Erreichen höherer Effizienzklassen einer Enteignung gleichkäme. Unabhängig von der technischen Realisierung können sich nicht nur Rentner die teure und aufwendige Sanierung ihrer Wohnimmobilie, die viele als Alterssicherung oft jahrzehntelang abbezahlt haben, nicht leisten. Diese Richtlinie ist daher kategorisch als das abzulehnen, was sie ist: eine Enteignung der Eigenheimbesitzer durch linksgrüne Ökosozialisten.
Industrial Emissions Directive (A9-0216/2023 - Radan Kanev)
Die bereits bestehende Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU regelt die Umweltauswirkungen von rund 52 000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben. Sie gilt für alle relevanten Schadstoffe, die potenziell von diesen Anlagen freigesetzt werden können und sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Erfasst werden Kraftwerke und Raffinerien, die Abfallbehandlung und Abfallverbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen. Allerdings sind der Kommission die aktuellen Ziele nicht ehrgeizig genug: „Mit der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie soll ein tiefgreifender Wandel in den betroffenen Industrien unterstützt werden, um mithilfe bahnbrechender Technologien Schadstofffreiheit zu erzielen und so zur Umsetzung der im europäischen Grünen Deal festgeschriebenen Ziele der CO2-Neutralität, höheren Energieeffizienz, schadstofffreien Umwelt und Kreislaufwirtschaft beizutragen.“ Der Berichterstatter stellt klar, dass die Überarbeitung der Richtlinie zur „Transformation der Industrie“ beitragen soll. Betriebe sollen unter Generalverdacht gestellt und im Falle eines Verstoßes Strafzahlungen von mindestens 3 % des Jahresumsatzes leisten oder gleich stillgelegt werden, unter gütiger Mithilfe von NGOs, die an den Kontrollen von Betrieben aktiv mitwirken und diese verklagen können sollen. Im Klartext heißt dies eine Förderung von Denunziantentum und kriminellen Klimachaoten sowie eine weitere Beschleunigung der Deindustrialisierung Europas, weshalb diesem Vorhaben nicht zuzustimmen ist.
Industrial Emissions Portal (A9-0211/2023 - Radan Kanev)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) eingerichtet, ein europaweites Register, mit dem Umweltdaten von Industriebetriebseinrichtungen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen öffentlich zugänglich gemacht werden. Das E-PRTR enthält die von rund 30 000 Industriebetriebseinrichtungen jährlich gemeldeten Daten, die 65 Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU abdecken. Die Mitgliedstaaten senden jedes Jahr einen Bericht mit Daten, die ihnen von den Betreibern von Industriebetriebseinrichtungen über die Freisetzung und die Verbringung von Schadstoffen aus jeder Betriebseinrichtung übermittelt wurden, an die Kommission. Die Daten werden sodann von der Kommission mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur auf einer öffentlichen Website veröffentlicht.Im weiteren Verlauf wurde das so genannte Industrieemissionsportal eingerichtet. Dieses enthält die jährlich gemäß der oben genannten Verordnung sowie die nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen gemeldeten Daten. In diesem Portal, das an die Stelle der E-PRTR-Website tritt, werden die nach diesen beiden EU-Umweltvorschriften gemeldeten Daten über Industrietätigkeiten zusammengeführt.Nun soll dieses Portal genauso wie die Industrieemissionsrichtlinie, über die parallel im Europäischen Parlament abgestimmt wird, ausgebaut und an die Ziele des Grünen Deals angepasst werden. Die AfD lehnt dieses Vorhaben ab, da es einen weiteren Mosaikstein zur Deindustrialisierung in Deutschland und Europa darstellt.
Energy performance of buildings (recast) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe)
Dieser Gesetzesvorschlag ist rundheraus abzulehnen. Er ist nichts anderes als die Umsetzung der sogenannten Klimapolitik, die im sogenannten „Green Deal“-Aktionsprogramm formuliert und rechtlich im europäischen Klimagesetz verankert wurde – einer Klimapolitik, die über CO2-Bepreisung Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen zu Verhaltensänderungen zwingen will, um politische Reformen durchzusetzen; Reformen, die anderweitig niemals vom Bürger toleriert würden. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert nicht nur neue und teure Standards bei Neubauten, wie eine Pflicht zu sogenannten Nullemissionshäusern oder obligatorische Photovoltaik-Anlagen, sondern auch eine Sanierungspflicht für bestehende Gebäude. Wie viele Millionen Wohngebäude allein in Deutschland davon betroffen wären, ist derzeit noch nicht einmal abzuschätzen. Unklar ist auch, wie mit dem unterschiedlichen Sanierungszustand in den Mitgliedstaaten umgegangen wird. Aber bereits jetzt ist klar, dass gerade in Deutschland, wo Effizienzklassen strenger vergeben werden als in den meisten anderen Mitgliedstaaten, eine Pflicht für alle Hausbesitzer zum schnellen Erreichen höherer Effizienzklassen einer Enteignung gleichkäme. Unabhängig von der technischen Realisierung können sich nicht nur Rentner die teure und aufwendige Sanierung ihrer Wohnimmobilie, die viele als Alterssicherung oft jahrzehntelang abbezahlt haben, nicht leisten. Diese Richtlinie ist daher kategorisch als das abzulehnen, was sie ist: eine Enteignung der Eigenheimbesitzer durch linksgrüne Ökosozialisten.
Type-approval of motor vehicles and engines with respect to their emissions and battery durability (Euro 7) (A9-0298/2023 - Alexandr Vondra)
Der nun erzielte Kompromiss zur Euro-7-Norm ist nicht zuletzt dank der Beharrlichkeit der ID-Fraktion deutlich moderater ausgefallen als der ursprüngliche Gesetzestext der EU-Kommission. Damit haben sich die Befürchtungen, dass der deutschen Autoindustrie vorzeitig der endgültige Todesstoß versetzt wird, zumindest vorerst nicht erfüllt.Der ursprüngliche EU-Kommissionsentwurf mit seinen unrealistischen Grenzwertvorschlägen für Schadstoffe hätte die Auto- und Zuliefererindustrie weit überfordert, Autos gerade im niedrigeren Preisniveau massiv verteuert und damit die Verbraucher weiter gegängelt. Aufgrund der knappen Mehrheiten im Europäischen Parlament wäre ohne die ID-Fraktion eine entsprechend verhältnismäßig verbraucher- und industriefreundliche Euro-7-Norm nicht möglich geworden. So handelt es sich hinsichtlich der Grenzwerte und Testbedingungen insbesondere bei Pkw faktisch um eine leicht adaptierte Euro-6-Norm, ergänzt durch die Erfassung von Brems- und Reifenabrieb. Die Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien wurden erhöht und damit eine weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber Verbrennern verhindert. Zwar müssen auch bei dieser neuen Norm einige Kröten geschluckt werden wie etwa die Einführung eines bürokratischen Umweltpasses sowie strengere Grenzwerte für Lkw und Busse. Nichtsdestotrotz war dies aufgrund der Ausgangslage das nahezu bestmögliche zu erreichende Ergebnis – gegen die Stimmen von Rot-Rot-Grün im Europäischen Parlament. Nun muss noch das Verbrennerverbot gekippt werden, um unserer Zulieferer- und Autoindustrie wieder Luft zum Atmen zu geben.
Type-approval of motor vehicles and engines with respect to their emissions and battery durability (Euro 7) (A9-0298/2023 - Alexandr Vondra)
Der nun erzielte Kompromiss zur Euro-7-Norm ist nicht zuletzt dank der Beharrlichkeit der ID-Fraktion deutlich moderater ausgefallen als der ursprüngliche Gesetzestext der EU-Kommission. Damit haben sich die Befürchtungen, dass der deutschen Autoindustrie vorzeitig der endgültige Todesstoß versetzt wird, zumindest vorerst nicht erfüllt.Der ursprüngliche EU-Kommissionsentwurf mit seinen unrealistischen Grenzwertvorschlägen für Schadstoffe hätte die Auto- und Zuliefererindustrie weit überfordert, Autos gerade im niedrigeren Preisniveau massiv verteuert und damit die Verbraucher weiter gegängelt. Aufgrund der knappen Mehrheiten im Europäischen Parlament wäre ohne die ID-Fraktion eine entsprechend verhältnismäßig verbraucher- und industriefreundliche Euro-7-Norm nicht möglich geworden. So handelt es sich hinsichtlich der Grenzwerte und Testbedingungen insbesondere bei Pkw faktisch um eine leicht adaptierte Euro-6-Norm, ergänzt durch die Erfassung von Brems- und Reifenabrieb. Die Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien wurden erhöht und damit eine weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber Verbrennern verhindert. Zwar müssen auch bei dieser neuen Norm einige Kröten geschluckt werden wie etwa die Einführung eines bürokratischen Umweltpasses sowie strengere Grenzwerte für Lkw und Busse. Nichtsdestotrotz war dies aufgrund der Ausgangslage das nahezu bestmögliche zu erreichende Ergebnis – gegen die Stimmen von Rot-Rot-Grün im Europäischen Parlament. Nun muss noch das Verbrennerverbot gekippt werden, um unserer Zulieferer- und Autoindustrie wieder Luft zum Atmen zu geben.
Classification, labelling and packaging of substances and mixtures (A9-0271/2023 - Maria Spyraki)
Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (im EU-Jargon „CLP-Verordnung“ genannt) wurde in der am 14. Oktober 2020 angenommenen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt. Die gezielte Überarbeitung der CLP-Verordnung als Teil der Strategie wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament in der Mehrheit gutgeheißen. Einige Schwachstellen oder Lücken in der CLP-Verordnung verhindern nach Auffassung der Kommission, dass Verbraucher, Unternehmen und Behörden in vollem Umfang vor den Gefahren gefährlicher Chemikalien geschützt werden. Entsprechend sollen diese Schwachstellen beseitigt werden. Zwar sind die Trilogverhandlungen konsumenten- und industriefreundlicher verlaufen, als es der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vermuten ließ. Dennoch ist Vorsicht geboten, da nicht immer klar ist, ob Vorschriften über die Einstufung chemischer Gefahren wirkungseffizient und angemessen sind. Entsprechend habe ich mich enthalten.
Ecodesign Regulation (A9-0218/2023 - Alessandra Moretti)
Die vorliegende Verordnung zielt hauptsächlich darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern. Die Verordnung möchte einen verbindlichen Rechtsrahmen schaffen in Bezug auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sowie auf das Vorkommen besorgniserregender Stoffe, die Energie- und Ressourceneffizienz und den Rezyklatanteil in Produkten. Für Konsumenten könnte dieser Ansatz grundsätzlich nützlich sein, um bei ihren Kaufentscheidungen nicht mit qualitativ minderwertigen Produkte konfrontiert zu werden. Zudem könnte man argumentieren, dass diese Verordnung für die Industrie keinen erheblichen Mehraufwand darstellen dürfte, da sie bereits durch eine Vielzahl anderer EU-Gesetze gegängelt wird. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Kontrollen von Billigimporten aus Drittstaaten wirksam sind oder ob faktisch nicht eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen der EU und Unternehmen aus Drittstaaten erfolgen wird. Zudem weht durch diese Verordnung der Geist der Green-Deal-Planwirtschaft. Aufgrund dieser Zweifel lehne ich dieses Vorhaben ab.
Preventing plastic pellet losses to reduce microplastic pollution (A9-0148/2024 - João Albuquerque)
Am 25. September 2023 verabschiedete die Europäische Kommission eine Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik, das Produkten bewusst zugesetzt wird. Der vorliegende Vorschlag über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt bezieht sich indes auf unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik. Eine Hauptquelle für unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetztes Mikroplastik ist der Reifenabrieb. Entsprechende Regelungen wurden mit der neuen Euro-7-Verordnung angenommen. Die nun zusätzliche Last ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverhältnismäßig, weshalb ich diese Verordnung ablehne.
Ecodesign Regulation (A9-0218/2023 - Alessandra Moretti)
Die vorliegende Verordnung zielt hauptsächlich darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern. Die Verordnung möchte einen verbindlichen Rechtsrahmen schaffen in Bezug auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sowie auf das Vorkommen besorgniserregender Stoffe, die Energie- und Ressourceneffizienz und den Rezyklatanteil in Produkten. Für Konsumenten könnte dieser Ansatz grundsätzlich nützlich sein, um bei ihren Kaufentscheidungen nicht mit qualitativ minderwertigen Produkte konfrontiert zu werden. Zudem könnte man argumentieren, dass diese Verordnung für die Industrie keinen erheblichen Mehraufwand darstellen dürfte, da sie bereits durch eine Vielzahl anderer EU-Gesetze gegängelt wird. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Kontrollen von Billigimporten aus Drittstaaten wirksam sind oder ob faktisch nicht eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen der EU und Unternehmen aus Drittstaaten erfolgen wird. Zudem weht durch diese Verordnung der Geist der Green-Deal-Planwirtschaft. Aufgrund dieser Zweifel lehne ich dieses Vorhaben ab.
Preventing plastic pellet losses to reduce microplastic pollution (A9-0148/2024 - João Albuquerque)
Am 25. September 2023 verabschiedete die Europäische Kommission eine Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik, das Produkten bewusst zugesetzt wird. Der vorliegende Vorschlag über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt bezieht sich indes auf unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik. Eine Hauptquelle für unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetztes Mikroplastik ist der Reifenabrieb. Entsprechende Regelungen wurden mit der neuen Euro-7-Verordnung angenommen. Die nun zusätzliche Last ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverhältnismäßig, weshalb ich diese Verordnung ablehne.
Packaging and packaging waste (A9-0319/2023 - Frédérique Ries)
Die EU möchte zentral einheitliche Vorgaben für Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten festlegen. Dabei schießt sie über das Ziel hinaus, gerade auch im Hinblick darauf, dass jedes Land eigene Gewohnheiten hinsichtlich Verpackungen hat. Will man das Anliegen einer EU-Entbürokratisierung ernst nehmen, dann muss man genau hier ansetzen und solchen Gesetzesvorhaben ablehnen – die Regelung von Verpackungen gehört im Sinne der Subsidiarität in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten.
Ambient air quality and cleaner air for Europe (A9-0233/2023 - Javi López)
Die Dieselfahrverbote in deutschen Städten sind noch gut in Erinnerung und gehen auf die EU-Luftreinhalterichtlinie von 2008 in Kombination mit besonders genauen Messungen in Deutschland zurück – während andere Mitgliedstaaten die Messstationen oftmals auf Dächern weit weg von Abgasen aufstellen, findet man in Deutschland Messgeräte gerne an dicht befahrenen Kreuzungen. Mit der Verschärfung der Luftreinhalterichtlinie drohen nun weitere Fahrverbote für Wagen neueren Datums. Was dabei gestern als noch unbedenklich galt, soll heute brandgefährlich sein. Für Stickoxid (NO2) gelten ab 2030 20 Mikrogramm pro Kubikmeter statt bisher 40 als Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Beim Feinstaub (PM 2.5) gelten 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grundlage für diese neuen Grenzwerte boten die Europäische Umweltagentur, die ohne konkrete Angabe, wie sie zu solchen Zahlen kommt, von angeblich 300 000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr wegen schlechter Luft spricht, sowie die Weltgesundheitsorganisation, die offensichtlich den Straßenverkehr ganz aus den Städten verbannen möchte. Übrigens sind auch Elektroautos von der Richtlinie betroffen, da sie durch Reifen- und Bremsabrieb Feinstaub produzieren. Gegen diese Verschärfung kann es nur eines geben: Eine klare Ablehnung.
Plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed (A9-0014/2024 - Jessica Polfjärd)
Neue genomische Techniken (NGT) bieten neue Möglichkeiten, das genetische Material eines Organismus zu verändern und so die rasche Entwicklung von Pflanzensorten mit bestimmten Merkmalen zu ermöglichen. Bei den NGT handelt es sich um eine breitgefächerte Gruppe von Techniken, die jeweils auf unterschiedliche Weise eingesetzt werden können, um unterschiedliche Ergebnisse zu erzielen. Gezielte Mutagenese und Cisgenese (einschließlich Intragenese) gelten als NGT. Sie unterscheiden sich von etablierten genomischen Techniken, da sie neuartige Merkmale aufweisen, z. B. eine höhere Präzision und Geschwindigkeit bei der Einführung der gewünschten genetischen Veränderungen und das Einführen von genetischem Material nur von einer kreuzungsfähigen Art. In den Geltungsbereich dieser Initiative fallen Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese (einschließlich Intragenese) erzeugt wurden, Erzeugnisse, die diese Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen, sowie Lebens- und Futtermittel, die diese Pflanzen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt wurden. Da die NGT streng überwacht werden und einen großen potentiellen Nutzen mit sich bringen, habe ich diesem Vorhaben zugestimmt.
European Health Data Space (A9-0395/2023 - Tomislav Sokol, Annalisa Tardino)
In der europäischen Datenstrategie von 2020 hat die Kommission die Schaffung bereichsspezifischer gemeinsamer europäischer Datenräume vorgeschlagen. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space EHDS) ist der erste Vorschlag für einen solchen bereichsspezifischen gemeinsamen europäischen Datenraum. Dieser soll ein integraler Bestandteil beim Aufbau einer „Europäischen Gesundheitsunion“ sein. Dies allein ist schon Grund genug für eine Ablehnung, liegt doch die Kompetenz für die öffentliche Gesundheit in der Hand der Mitgliedstaaten, was auch so bleiben soll. Im Weiteren gibt es erhebliche Zweifel, ob der Schutz personenbezogener hochsensibler Gesundheitsdaten bei diesem Vorhaben angemessen gewahrt werden kann. Entsprechend ist dieser Verordnungsvorschlag zurückzuweisen.
Production and marketing of plant reproductive material (A9-0149/2024 - Herbert Dorfmann)
Seit den 1960er-Jahren gelten auf Ebene der EG bzw. später der EU Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial („PVM“) von landwirtschaftlichen Kulturen, Gemüse, Reben und Pflanzen von Obstarten. Zurzeit wird dies von elf Richtlinien abgedeckt. Diese Richtlinien sollen nun in Form einer Verordnung zusammengefasst werden. Zwar ist die Zielsetzung, diese Richtlinien zusammenzufassen, aus der Perspektive einer arbeitstechnischen Vereinfachung nachzuvollziehen. Nichtsdestotrotz ist auch hier die Zielrichtung einer weiteren Zentralisierung erkennbar, da eine EU-Verordnung direkt Anwendung findet, während Richtlinien jeweils in die nationale Gesetzgebung des Mitgliedstaats übertragen werden müssen. Im Sinne der Subsidiarität ist dieses Vorhaben daher abzulehnen.
Production and marketing of forest reproductive material (A9-0142/2024 - Herbert Dorfmann)
Die Richtlinie 1999/105/EG des Rates enthält Vorschriften über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut. Die Richtlinie soll nun zum einen an die Vorgaben des Grünen Deals angepasst werden – was abzulehnen ist – als auch die Überarbeitung der Regeln und Vorschriften des Systems für die Zertifizierung von forstlichem Vermehrungsgut im internationalen Handel der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen. Letzteres ist zwar zu befürworten, aufgrund der Anlehnung an den wirtschaftsfeindlichen Grünen Deal habe ich mich allerdings enthalten.
Amendment of Regulation (EU) 2016/2031 on protective measures against pests of plants (A9-0035/2024 - Clara Aguilera)
Seit den 1970er-Jahren wurden auf Ebene der EG bzw. der EU Rechtsvorschriften über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen erlassen. Die erste Bewertung und Überarbeitung der EU-Pflanzenschutzpolitik fand zwischen 2008 und 2016 statt und führte zur Annahme der Verordnung (EU) 2016/2031. Die Verordnung bildet derzeit den grundlegenden Rechtsrahmen für die EU-Pflanzenschutzpolitik. Gemäß einem Überprüfungsbericht der Kommission vom Jahr 2021 soll diese Verordnung nun überarbeitet werden. Zwar wird von einer Rationalisierung der Berichtspflichten gesprochen, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Dennoch scheint der Nutzen für die Überarbeitung der Verordnung gelinde gesagt überschaubar zu sein. Entsprechend habe ich mich enthalten.
Standards of quality and safety for substances of human origin intended for human application (A9-0250/2023 - Nathalie Colin-Oesterlé)
Die bestehenden EU-Richtlinien über Blut, Gewebe und Zellen sollen neu in einer Verordnung zusammengefasst werden. Der Bereich der öffentlichen Gesundheit liegt gemäß dem Lissabonner Vertrag primär in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Initiativen für entsprechende Aktualisierungen müssten also von diesen ausgehen, und zwar wiederum in Form von Richtlinien. Das aktuelle Vorhaben widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität und reiht sich ein in die Bestrebung, Gesundheitspolitik primär in die Kompetenz von EU-Institutionen zu übertragen. Dieser Zentralisierungsversuch ist klar abzulehnen.
Surface water and groundwater pollutants (A9-0238/2023 - Milan Brglez)