BETA

2 Written explanations of Wolfram PIRCHNER

Jurisdiction, applicable law, recognition of decisions and acceptance of authentic instruments in matters of parenthood and creation of a European Certificate of Parenthood (A9-0368/2023 - Maria-Manuel Leitão-Marques)

In den letzten Jahren haben sich in Österreich neue Familienmodelle entwickelt. Dies kann für Unionsbürger, die in andere EU-Mitgliedstaaten umziehen, rechtliche Probleme verursachen, zum Beispiel kann die bestehende Elternschaft plötzlich nicht mehr anerkannt werden. Dies hat negative Auswirkungen auf das Kindeswohl. Ein europäisches Elternschaftszertifikat neben der Geburtsurkunde kann Abhilfe schaffen und die Elternschaft in allen EU-Mitgliedstaaten unabhängig von der jeweiligen Rechtslage bestätigen.Es ist wichtig festzuhalten, dass weder Fortpflanzungsmedizin in die Zuständigkeit der Europäischen Union fällt, noch enthält der Bericht einen Hinweis in Richtung Legalisierung von Leihmutterschaft. Im Gegenteil: In Erwägungsgrund 18 wird ausdrücklich festgehalten, dass die Verordnung nicht dahingehend ausgelegt werden dürfe, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet wird, die Praxis der Leihmutterschaft zu akzeptieren. Als ÖVP-Delegation haben wir diesen und weitere Anträge, die sich gegen Leihmutterschaft aussprechen, klar unterstützt.
2023/12/14
Union-wide effect of certain driving disqualifications (A9-0410/2023 - Petar Vitanov)

Die ÖVP-Delegation unterstützt, dass besonders schwere Verkehrsdelikte grenzüberschreitend geahndet werden. Ungleichbehandlungen zwischen Staatsbürgern und EU-Bürgern sind unserer Ansicht nach generell zu vermeiden. Speziell wenn es sich um Verkehrsdelikte mit drastischen Folgen für unbeteiligte Dritte handelt, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und Raserei. Entsprechend wurde der Vorschlag des Fachausschusses unterstützt.Ein EU-weiter Führerscheinentzug ist allerdings ein schwerer Eingriff in die persönliche Mobilität, und entsprechend proportional muss das entsprechende Vergehen sein. Deshalb verweigerten wir die Zustimmung zu einem Artikel, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h mit einem automatischen europäischen Führerscheinentzug ahnden wollte. Dieses Limit unterschreitet die von der Kommission vorgeschlagenen 50 km/h erheblich. Auch in Österreich besteht erst ab einer Überschreitung von 40 km/h die Möglichkeit den Führerschein zu entziehen. Wir erwarten, dass aufgrund der knappen Abstimmung dieser Artikel im Trilog mit den Mitgliedstaaten gestrichen wird und wir dem finalen Gesetzesvorschlag dann vorbehaltlos zustimmen können.
2024/02/06