6 Written explanations of Othmar KARAS
Discharge 2020: European Border and Coast Guard Agency (A9-0235/2022 - Tomáš Zdechovský)
Es wäre das falsche Signal gewesen, der EU-Grenzschutzagentur Frontex heute die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren. Der Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat nicht nur personelle, sondern auch strukturelle Missstände in der EU-Grenzschutzagentur ans Lichte gebracht. Trotz wichtiger Fortschritte und des Rücktritts des vormaligen Exekutivdirektors ist es bis zur Stunde noch nicht gelungen, alle Vorwürfe zu entkräften und alle im Zuge der Kritik erhobenen Empfehlungen und Forderungen des Europäischen Parlaments vollständig umzusetzen, wie es in der heute beschlossenen Entschließung klar aufgezeigt wird. Die Nichterteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 steht der notwendigen effektiven Ausübung des Mandats der Agentur zum Schutz der EU-Außengrenzen weder juristisch noch haushaltstechnisch im Weg.
CO2 emission standards for cars and vans (A9-0150/2022 - Jan Huitema)
Die beiden Ko-Gesetzgeber der Europäischen Union, das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten, haben sich am 27. Oktober 2022 darauf geeinigt, dass ab 2035 in der EU neuzugelassene PKW und neue leichte Nutzfahrzeuge keine CO2-Emissionen mehr ausstoßen dürfen. Bereits zugelassene Verbrenner sind davon nicht betroffen. Österreich hat im Rat der Mitgliedstaaten ebenfalls seine Zustimmung zum Verhandlungsergebnis gegeben. Die neuen CO2-Emissionsnormen sind ein wesentlicher Teil des „Fit-for-55“-Pakets, womit Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Durch Anreize und Förderungen sollen sich klimafreundliche Investitionen lohnen und Innovationen in emissionsfreie Technologien angeregt werden. Teil der Verordnung ist neben Zwischenzielen auch eine Überprüfungsklausel, die im Jahr 2026 die Möglichkeit gibt, die Emissionsnormen nach einer eingehenden Bewertung der Fortschritte zu überarbeiten. Aus diesen Gründen habe ich bei der heutigen Abstimmung zugestimmt.
Nature restoration (A9-0220/2023 - César Luena)
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, wie die Mehrheit des Europäischen Parlaments, zugestimmt, weil das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat überwiegend durchgesetzt hat und insgesamt ein ausgewogener Kompromiss im Einklang mit den gemeinsamen Zielen des Green Deal gefunden wurde. Wie und auf welchem Weg die Umsetzung geschieht, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.Vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission, der für Land- und Forstwirte, Behörden und Mitgliedstaaten mitunter praxisuntaugliche Vorschriften vorsah, ist das Verhandlungsergebnis weit entfernt:1) Erstens wurde die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Verordnung festgelegt, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion in der Union sicherzustellen.2) Zweitens müssen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten Vorrang geben, um unerwünschte Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen zu vermeiden.3) Drittens wurde der Geltungsbereich der Verordnung eingeschränkt, um negative Auswirkungen auf den Ausbau von erneuerbaren Energien, Rohstoffen, Netzen und Infrastrukturprojekten zu verhindern.4) Viertens wurde mit einer „Notbremse“ die vorübergehende Aussetzung der Bestimmungen durchgesetzt.5) Fünftens wurden die gemeinsame Zielvorgabe, zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für Landwirtschaftselemente mit hoher Artenvielfalt zu reservieren, sowie die Abstellung auf den „Naturstand“ im Jahr 1950 gestrichen.
Industrial Emissions Directive (A9-0216/2023 - Radan Kanev)
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie zugestimmt. Die im Vorfeld zu Recht geäußerten Bedenken betreffend etwaiger Auswirkungen auf die Geflügel- und Schweinezucht wurden durch die Erklärung der Europäischen Kommission vor der Plenarabstimmung im Europäischen Parlament aufgegriffen und entkräftet. Aufgrund der Ungleichheit zwischen Industrie- und Agrarsektor möchte die Europäische Kommission noch vor Inkrafttreten der Regelungen das Zusammenspiel mit anderen Agrargesetzgebungen evaluieren und die Richtlinie in zwei unterschiedliche Rechtsinstrumente aufteilen. Daher stand einer Zustimmung meinerseits zum Verhandlungsergebnis mit dieser Einschränkung nichts im Wege.
Energy performance of buildings (recast) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe)
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten zur EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wie die Mehrheit des Europäischen Parlaments, zugestimmt, weil insgesamt ein ausgewogener Kompromiss im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den Sorgen von Bevölkerungsgruppen gefunden wurde. Die gemeinsamen Zielvorgaben sind wichtig für den Klima- und Umweltschutz, denn der Gebäudesektor ist gegenwärtig für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union verantwortlich. Wie und auf welchem Weg die Umsetzung der Richtlinie geschieht, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.Vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission ist das Verhandlungsergebnis weit entfernt:Erstens: Die Europäische Union schreibt nun keine persönliche Sanierungspflicht für Bürgerinnen und Bürger vor. Statt individueller Gebäudeeffizienzklassen sind generelle Zielvorgaben für den Gebäudebestand der Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Richtlinie „enteignet“ nicht, noch führt sie zu einer „Verschlechterung“ der Lebensbedingungen.Zweitens: Die unter anderem auch für Österreich wichtigen Ausnahmen für historische Gebäude, Kirchen, landwirtschaftliche Gebäude, temporäre Bauten und Gebäude im Besitz der Streitkräfte wurden durchgesetzt.Drittens: Mittels Förderungen aus diversen EU-Fonds sollen einkommensschwache und schutzbedürftige Haushalte künftig unterstützt werden. Zudem werden Mieterhöhungen in sozialen Wohnbauten, welche nicht durch Einsparungen bei den Energiekosten ausgeglichen werden können, untersagt.
Inclusion of the right to abortion in the EU Charter of Fundamental Rights (B9-0205/2024, B9-0207/2024, B9-0208/2024)