Seit dem ersten Vertragsentwurf von CETA konnten Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidende Verbesserungen durchsetzen. Insbesondere die Ersetzung privater Schiedsgerichte beim Investitionsschutz durch ein internationales Gerichtssystem ist ein Erfolg. Diese Errungenschaft ist ein Mindeststandard für alle zukünftigen Handelsabkommen. Ziel bleibt ein internationaler Handelsgerichtshof, der im Streitfall über Investorenschutz und internationale Pflichten von Investoren befinden muss.Ich habe dennoch dem Handelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht zugestimmt, weil folgende, aus meiner Sicht gewichtige Punkte nicht zufriedenstellend geregelt sind:1.) InvestitionsschutzDer Verhaltenskodex für die Schiedsrichter beim neuen Internationalen Gerichtssystem ist bisher nicht fertiggestellt und lag dem Europäischen Parlament zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vor. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Investitionsschutzklagen auf unbestimmte Rechtsbegriffe gegründet werden können.2.) Arbeitnehmerrechte, NachhaltigkeitEbenso wird noch an einem Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards gearbeitet. Das Ergebnis ist ungewiss. Der Mechanismus ist jedoch entscheidend für die Verbindlichkeit dieser Rechte.3.) DaseinsvorsorgeAusnahmen von der Liberalisierung werden über Negativlisten geregelt. Bisher war es üblich, in Positivlisten zu definieren, welche Bereiche liberalisiert werden sollen. So wird es komplizierter, die Daseinsvorsorge verlässlich von Liberalisierungszwängen freizuhalten. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass eine Rekommunalisierung von Bereichen der Daseinsvorsorge Investitionsschutzklagen auslöst.
2016/11/22